Informationen zur Zusatzausbildung
Neu angestellte Kommunale Jugendpfleger:innen, also durch die Jugendämter eingesetzte Fachkräfte oder durch Übertragung der Aufgabe an einen Jugendring beschäftigte Personen, unterziehen sich einer Zusatzausbildung mit abschließender Prüfung, die vom Bayerischen Jugendring seit 1950 in übertragener Aufgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus durchgeführt wird. Der erfolgreiche Abschluss wird durch die geänderte Zuständigkeit nun durch das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ausgewiesen.
Mit einer „Sonderprüfung für Jugendpfleger:innen“, des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sind Sie berechtigt, die Bezeichnung „staatlich geprüfte/r Jugendpfleger:in“ zu führen. Eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung regelt die Grundlagen für Ausbildung und Prüfung.
Die Anmeldung erfolgt über ein Prüfungsverfahren. Durch Meldung des Jugendamtes oder Jugendring, über das offizielle Formular, über die Anstellung eines/einer Kommunalen Jugendpfleger:in findet die Prüfung auf das Vorliegen der Qualifikation statt und führt zu einer Voranmeldung am Institut für Jugendarbeit. Dieses sendet dann die offiziellen Anmeldedokumente zu.
Die Zusatzausbildung für Kommunale Jugendpfleger:innen besteht aus vier Kursteilen und wird berufsbegleitend über ein Jahr verteilt am Institut für Jugendarbeit in Gauting durchgeführt.
Kursteil 1: Inhaltliche Orientierung
Fachkräfte, die erstmalig in der Kommunalen Jugendarbeit tätig sind, sollen ihre Berufserfahrungen in diesem Arbeitsfeld verarbeiten und zu einer systematischen und zielgerichteten Arbeitsweise angeleitet werden.
Kursteil 2: Rechtliche Grundlagen
Der Kursteil soll die Teilnehmer:innen mit den rechtliche Grundlagen der Kommunalen Jugendarbeit vertraut machen und den Transfer zur Praxis Kommunaler Jugendarbeit herstellen.
Kursteil 3: Verwaltungshandeln
In dieser Kurseinheit sollen die Teilnehmer:innen sich als Teil der öffentlichen Verwaltung verstehen lernen und sich einige der wesentlichen Grundlagen aneignen, um diese für ihre Arbeit zu nutzen.
Kursteil 4: Gestaltung des Arbeitsfeldes
Die Teilnehmer:innen sollen ihre eigenen Gestaltungsspielräume erkennen und Perspektiven zur Weiterentwicklung der Kommunalen Jugendarbeit gewinnen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben der Kommunalen Jugendpfleger:innen sind den „Standards der Kommunalen Jugendarbeit, Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings nach § 85 Abs. 2 SGB VIII für die Jugendämter in Bayern“ zu entnehmen.
Als Referent:innen sind Mitarbeiter:innen des Bayerischen Jugendrings, Jugendamtsleitungen und erfahrene kommunale Jugendpfleger:innen eingesetzt. Durch eine staatliche Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung reduzieren sich die Kosten für Kurs, Unterkunft und Verpflegung auf rund 320 EUR.
Zur Ausbildung zugelassen sind Fachkräfte der Jugendhilfe nach § 72 SGB VIII, die bereits in dem Berufsfeld tätig und mit den übergreifenden Aufgaben der Jugendarbeit im Sinne des Aufgabeprofils der Kommunalen Jugendpfleger:innen betraut sind.
Kursteil 1: 27. – 30.01.2025
Kursteil 2: 24. – 26.03.2025
Kursteil 3: 20. – 22.05.2025
Kursteil 4: 13. – 17.10.2025
Kursteil 1: 26. – 29.01.2026
Kursteil 2: 20. – 22.04.2026
Kursteil 3: 15. – 17.06.2026
Kursteil 4: 12. – 16.10.2026