Ziele
Der Bayerische Jugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendgruppen in Bayern.
Der Bayerische Jugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendgruppen in Bayern.
Mit seinen 103 Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringen ist er in ganz Bayern vertreten. Mehr als zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Bayern nutzen und gestalten Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit. Junge, engagierte Menschen erfahren Selbstständigkeit, Akzeptanz und Wertschätzung. Und sie gestalten damit ihre Zukunft.
Der BJR setzt sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Bayern ein. Mit den Mitteln der Jugendarbeit und -politik vertritt er die Belange aller jungen Menschen im Freistaat. Bedürfnisse und Probleme von Kindern und Jugendlichen kommuniziert der BJR im Dialog mit der Gesellschaft. Dazu arbeitet er mit Verbänden, öffentlichen Stellen, Institutionen und Organisationen zusammen.
Der Bayerische Jugendring verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke.
Alle Mitglieder des BJR eint ein gemeinsames Grundverständnis für die Prinzipien der Jugendarbeit: freiwillig, ehrenamtlich, selbstorganisiert und demokratisch. Auf dieser Basis gestalten Jugendorganisationen in Eigenverantwortung wesentliche Rahmenbedingungen der Jugendarbeit.
Seit seiner Gründung im Jahr 1947 realisiert der BJR in Bayern eine bundesweit einmalige Form der Partizipation: Von Jugendorganisationen gewählte Gremien befassen sich mit Aufgaben, die in anderen Bundesländern von staatlichen Behörden ausgeführt werden.
Für den Bereich der Jugendarbeit sind dem BJR durch Rechtsverordnung seit 1993 alle wesentlichen Aufgaben eines Landesjugendamts nach § 85 Abs. 2 SGB VIII übertragen worden.
Der BJR ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen. Er ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Bayern und als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch in erheblichem Umfang mit öffentlichen Aufgaben beauftragt. Maßgebend für sein Handeln ist die Satzung des BJR.
Rechtliche Grundlage ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und das dazugehörige Bayerische Ausführungsgesetz (AGSG). Finanziert wird der BJR überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms des Freistaats Bayern.
Der Bayerische Jugendring
für die Arbeit in der BJR-Geschäftsstelle
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Jugendarbeit, indem sie ihre Träger, die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern sowie einzelne Projekte fördert.
Als freier Träger erreicht der BJR mit seinen Mitgliedsverbänden und Gliederungen rund zwei Drittel aller bayerischen Kinder und Jugendlichen. Für den Bereich der Jugendarbeit nimmt er zudem die Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Diese Doppelstellung stellt eine bundesweit einmalige Form der Partizipation dar: Von Jugendorganisationen gewählte Gremien des BJR befassen sich mit Aufgaben, die in anderen Ländern von staatlichen Behörden ausgeführt werden.