Fachberatung zur Konzeption und Förderung von schulbezogener Jugendarbeit
Der Bayerische Jugendring bietet Beratung und Unterstützung für alle Akteure im Bereich schulbezogener Jugendarbeit an. Zudem unterstützt er sie finanziell mit einem Fachprogramm für schulbezogene Einzelmaßnahmen und Projekte.
Wenn Sie dazu Fragen haben - bitte zögern Sie nicht, die Fachberatung frühzeitig anzurufen oder per Mail zu kontaktieren. Sie benötigen noch kein fertiges Konzept, wenn Sie in die schulbezogene Jugendarbeit einsteigen möchten. Auch eine geeignete Schule als Partner vor Ort ist keine Voraussetzung, um erste Ideen zu formulieren und Ihre Ressourcen abzuwägen.
Je früher Sie mit der Fachberatung in Kontakt treten, desto einfacher lassen sich Konzept, Finanzierung und Absprachen mit den beteiligten Entscheidern:innen planen.
Neben persönlicher Beratung bieten wir
Die Praxis lehrt, dass eine schulbezogene Maßnahme gut starten kann, wenn man sich von Anfang an über die eigenen Ziele im Klaren ist und sein eigenes Profil gut kennt.
Ein schulischer Partner sollte mit Bedacht gewählt werden.
Es hat sich als hilfreich erwiesen, bereits im Vorfeld der Kooperation den gesamten Verlauf der Zusammenarbeit in den Blick zu nehmen.
Mit diesen Punkten begleiten wir Sie Schritt für Schritt beim Aufbau einer austarierten und dauerhaften Zusammenarbeit mit der Schule Ihrer Wahl. Ausgehend von einem idealtypischen Verlauf einer Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule werden chronologisch diejenigen Schritte beleuchtet, die besondere Beachtung verdienen.
Da jede Maßnahme eigene Gegebenheiten vorfinden wird und sich mit jeweils verschiedenen Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss, sind die Darstellungen nicht allgemein verbindlich. Sie spiegeln aber im Wesentlichen Erkenntnisse wider, die als typisch gelten dürfen.
Ziel dieses Schrittes ist es, die Grundlage für ein Kooperationsprojekt zu schaffen, bevor das Projekt konkret wird, um sich zu vergewissern, was in der Zusammenarbeit mit Schule(n) erreicht werden soll und was nicht leistbar ist (z.B. aufgrund von mangelnden zeitlichen oder finanziellen Ressourcen). Letztlich geht es darum, für die Zusammenarbeit ein eigenes unverwechselbares Profil zu entwickeln, das hilft, die eigenen Ziele konsequent zu verwirklichen und davon abweichende Erwartungen zurückzuweisen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, und wer kümmert sich darum?
Mindestens ein halbes Jahr vor geplantem Beginn der Zusammenarbeit. Achtung:
Der ‚gefährlichste Stolperstein’ innerhalb dieser Phase besteht in ihrer Auslassung. Wenn nicht zweifelsfrei und eindeutig geklärt ist, ob der Wille zu einer Kooperation besteht, welche Ziele damit verfolgt werden sollen und ob grundsätzlich überhaupt die Ressourcen für eine Zusammenarbeit vorhanden sind, wird das Projekt immer indifferent und wenig transparent bleiben – letztlich scheitern.
Qualität geht vor Schnelligkeit. Sich „mal eben“ ein Kooperationsprojekt zu überlegen und dann gleich mit dessen Umsetzung zu beginnen, wird in der Praxis nicht zum Erfolg führen. Die Komplexität einer Zusammenarbeit einerseits und das uneingeschränkte Tragen des Vorhabens durch alle Akteure kann nicht zwingend vorausgesetzt werden.
Schließlich ist bereits an dieser Stelle ein hohes Maß an Kreativität nötig, um die richtigen Partner:innen und Unterstützer:innen zur Durchsetzung des Vorhabens zu gewinnen. Dazu sollten bestehende Verbindungen und Netzwerke genutzt werden und Recherchen über vergleichbare Projekte angestellt werden. Was in dieser Phase schon theoretisch vorgedacht und überlegt werden kann, was an Klarheit und Transparenz nach innen und außen hergestellt werden kann, wird das Kooperationsprojekt später beflügeln. Die Basis für das Gelingen wird bereits hier errichtet.
Erst nach der Klärung der trägerinternen Ziele, Motivationen und der Ausgangssituation (siehe Schritt 1) findet idealerweise die Kontaktaufnahme mit der ausgewählten Schule bzw. mehreren Schulen statt. Entscheidend für das Treffen ist der erste Eindruck, den Jugendarbeit vermittelt, und darauf sollte man sich gut vorbereiten.
Mindestens ein halbes Jahr vor Projektbeginn, am besten im Frühjahr, damit das Projekt nach den Sommerferien starten kann. Ein Start nach den Sommerferien verspricht mehr Erfolg, da im Laufe des Schuljahres die Belastungen der Lehrkräfte meist sehr hoch sind.
Für den ersten Kontakt sollten, wenn möglich, hauptberufliche Kräfte der Jugendarbeit auf die Schule zugehen. Sollte die Kooperation später von Ehrenamtlichen getragen werden, ist es aber nötig, diese auch in dieser Phase schon mit der Schulleitung bekannt zu machen.
Dieser Schritt muss gut geplant sein – vor allem die Frage, mit wem und wann die Kontaktaufnahme läuft. Wichtig ist hierbei, dass auf keinen Fall die Schulleitung übergangen wird, selbst wenn der erste Kontakt über Schüler:innen, Elternvertreter:innen oder bekannte Lehrer:innen gelaufen ist. Kooperationsprojekte, die von der Schulleitung nicht gutgeheißen werden, stehen auf wackeligen Füßen, da die Schulleitung alles genehmigen und tolerieren muss, was an der Schule läuft.
Bevor es zur Entscheidung über eine Zusammenarbeit kommt, empfiehlt es sich, mehrere Kontakte zur Schule zu knüpfen, um sicher zu gehen, dass das Interesse nicht nur von Seiten der Schulleitung ausgeht.
Nach den ersten Gesprächen und den ersten Eindrücken, die beide Partner voneinander gewonnen haben, wird eine Entscheidung über die Zusammenarbeit zunächst getrennt voneinander in den jeweiligen Strukturen getroffen. Ziel ist es, zu prüfen, ob beide Seiten die Zusammenarbeit auch wirklich wollen. Erst nach diesem – in der Regel formalen – Beschluss kommt es zur Erstellung eines Arbeitskonzepts und zum Abschluss eines Kooperationsvertrags (s. „Schritt 4: Erstellung eines Arbeitskonzeptes“ und „Schritt 5: Abschluss eines Kooperationsvertrags).
In dieser Phase sind alle bisher am Projekt Beteiligten gefragt, sich zu äußern. Wichtig: Die Entscheidung über die Zusammenarbeit sollte zeitnah nach der Kontaktaufnahme gefällt werden, damit die angefragte Schule nicht zu lange hingehalten wird und sich evtl. andere Kooperationspartner sucht, die eingeplanten Lehrer/-innen nicht andere Tätigkeiten planen oder das Interesse nachlässt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Zusammenarbeit in der Regel nur dann zustande kommt, wenn die Schule Bereitschaft signalisiert.
Eine Entscheidung braucht Zeit, diese sollte den Beteiligten auch gegeben werden, damit alle dahinterstehen. Evtl. können weitere kleinere Kennenlern-Aktivitäten eingeplant werden, z. B. die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (Tag der Offenen Tür, Projektwoche) mit eigenen Informationsmaterialien.
Ein Konzept ist der „Fahrplan der Zusammenarbeit“: Hier wird das genaue Vorgehen beschrieben und ein Einvernehmen darüber herbeigeführt. In einem Konzept stehen die Ziele für die Zusammenarbeit und wie diese erreicht werden, die benötigten Ressourcen werden benannt und was, wann, von wem und unter welchen Voraussetzungen realisiert werden soll.
Anhand eines gemeinsam erarbeiteten, ausführlich diskutierten Konzepts entsteht erstmals Vertrauen und Motivation zwischen zwei sehr unterschiedlichen Partnern, was für die Umsetzung des Konzepts von grundlegender Bedeutung ist.
Beide Seiten bringen Knowhow in das Erstellen eines Arbeitskonzepts ein, deswegen ist eine gute Abstimmung während der Konzeptentwicklung erforderlich.
Am besten ist bereits in dieser Phase die Schaffung einer sinnvollen Struktur für die Zusammenarbeit, z.B. die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, die dann auch während der Umsetzung des Konzepts weiter bestehen bleibt oder die Verortung in bereits bestehende Gremien.
Inhalte, die bei der Konzeptentwicklung zu berücksichtigen sind, sind je nach Art, Umfang und Ziel der Zusammenarbeit unterschiedlich zu gewichten:
Bei der Konzeptentwicklung bietet es sich an, externe Unterstützung oder Beratung dazu zu holen (z. B. Projektstelle schulbezogene Jugendarbeit des BJR, Verbände/Ringe, die ähnliche Projekte gemacht haben, fachliche Unterstützer/-innen - DJI oder Fachhochschulen mit einem Schwerpunkt im Themenfeld Jugendarbeit).
Die Konzepterstellung sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. des Projekts erfolgen, damit das Konzept dann auch in alle Bereiche der Schule und des Trägers kommuniziert werden kann.
In die Entwicklung sind alle Beteiligten, die mit Entscheidungen und Umsetzungen für die Zusammenarbeit zu tun haben, entsprechend dem Knowhow einzubeziehen.
Ein Konzept darf nicht starr und unveränderbar sein. Bereits in der Beratungsphase eines Konzepts sollte ein gewisser Spielraum gegeben sein, um eine Erfolgskontrolle und/oder Nachjustierung der Arbeit zu ermöglichen, hilfreich hierfür ist z. B. das Festlegen von Meilensteinen (siehe oben). Stellt sich beispielsweise heraus, dass der Zeitplan für ein Projekt nicht eingehalten werden kann, eignen sich solche Meilensteine, um zu prüfen, warum die Verzögerung zustande gekommen ist und wie darauf zu reagieren ist: Straffung der Aktivitäten oder Dehnung des Zeithorizonts.
Ein Bereich der Konzeptentwicklung, der oft (vor allem in Bezug auf den Zeitaufwand) unterschätzt wird, ist die Ressourcenplanung: Veranstaltungen schulbezogener Jugendarbeit sind selten mit hohen Teilnehmer/-innengebühren möglich, vor allem wenn diese zeitlich im schulischen Rahmen stattfinden, zusätzliche Finanzmittel (Eigenmittel, Fördermittel über Fachprogramme, Schulfördervereine, etc.) sind nötig: Eine Beratung kann über den BJR erfolgen; das Beantragen zusätzlicher Gelder über Stiftungen, Landkreise oder Andere erfordert Geduld.
Die schriftliche Fixierung des Konzepts räumt Missverständnisse aus dem Weg und hilft bei der Gewinnung von Förderern/-innen, Unterstützern/-innen und weiteren Partnern:innen (s. o.).
Mit einem durchdachten Konzept können eventuelle Zweifel ausgeräumt werden.
Es gibt viele gute Ideen in der Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule in Bayern und auch in anderen Bundesländern. Oftmals lohnt es sich, bei anderen abzuschauen und gelungene Beispiele der eigenen Situation vor Ort anzupassen. Dies spart sogar Zeit und Investitionen.
Mit einem Kooperationsvertrag wird für die erforderliche Transparenz gesorgt und die Ernsthaftigkeit der Zusammenarbeit dokumentiert.
Der Abschluss einer Vereinbarung zwingt spätestens hier zur klaren Formulierung eines pädagogischen Ziels bzw. zur Festlegung eines beiderseitig akzeptierten Weges zur Zielerreichung:
Was kann Jugendarbeit der Schule bieten? Was soll mit dem Angebot erreicht werden? Welche Vorteile hat die Schule/die Jugendarbeit durch das Angebot?
Eine schriftliche Vereinbarung ist ein Arbeitsinstrument, mit dem der Rahmen für die Zusammenarbeit gesteckt wird. Es empfiehlt sich, zu folgenden Bereichen Regelungen zu treffen (vgl. Muster der Kooperationsvereinbarung auf der BJR-Website):
In der Steuerungsgruppe oder zumindest einer sich regelmäßig treffenden Arbeitsgruppe, Projektgruppe oder anderem Gremium ist es notwendig, die Kooperationsvereinbarung im Blick zu haben, zu prüfen und gegebenenfalls nachzujustieren.
Handelt es sich um ein Kooperationsprojekt, das ein Jugendring koordiniert, müssen auch mit den Verbänden Vereinbarungen getroffen werden (vgl. Mustervereinbarung auf der BJR-Website).
Für die Unterzeichnung der Vereinbarung sind in jedem Fall die Schulleitung und der Vorstand des Trägers zuständig. Die Unterzeichnung der Vereinbarung kann gut als offizieller Start des Projekts begriffen werden und ist in diesem Sinne bereits ein erster Anlass für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Es bietet sich beispielsweise an, zur Unterzeichnung – neben den unmittelbar beteiligten Personen – auch politische Mandatsträger und die lokalen Medien einzuladen.
An dieser Stelle der Zusammenarbeit sind oftmals von Seiten der Jugendarbeit die größten Bedenken. Eine schriftliche Vereinbarung wird nicht für nötig befunden und könnte für noch größere Bedenken beim Projektpartner Schule sorgen („das ist dann so endgültig“). Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst bei bereits bestehender langjähriger guter Kooperation mit einer/mehreren Schule/n eine schriftliche Vereinbarung für mehr Öffentlichkeit und Klarheit innerhalb der Jugendarbeit und der Schule sorgt.
Die Erarbeitung der Vereinbarung kann als ‚Gerüst’ den vorliegenden Empfehlungen entnommen und um lokale Besonderheiten ergänzt werden.
Die Zusammenarbeit sollte dokumentiert werden und vor, während und nach der Umsetzung in einschlägigen Gremien und in der Tagespresse bekannt gemacht werden. Dies motiviert und sichert die Einbindung der Arbeit in die schulische und trägerspezifische Umwelt und hat nebenbei einen guten Werbeeffekt. Dieser Schritt trägt oft dazu bei, die Zusammenarbeit strukturell und damit auch langfristig abzusichern.
Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung laufen während des gesamten Projekts.
Am einfachsten ist es, eine Person/ein Team mit diesen Aufgaben zu betrauen und bereits zu Beginn einige Eckdaten festzulegen: Was soll für welche Veröffentlichung dokumentiert werden, wer hat zu wem gute Kontakte, welches Material braucht es für die Öffentlichkeit? etc.
Zeit und Kosten für die öffentlichkeitswirksame Darstellung und Dokumentation müssen bereits im Konzept, in der Ressourcenplanung bzw. in der schriftlichen Vereinbarung berücksichtigt werden, da sie zusätzlich zu den Mitteln für das eigentliche Projekt anfallen und meist ein größerer – oftmals unterschätzter - Posten sind.
Es empfiehlt sich, bereits zu Beginn des Projekts eine verantwortliche Person für die Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zu benennen und gemeinsam zu überlegen, welche Informations- und Werbewege passend sind.