Der BJR setzt sich seit vielen Jahren für junge Menschen mit Behinderung und junge Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ein.
Mit dem Beschluss "Vielfalt mit Stärken – Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung in der Kinder- und Jugendarbeit in Bayern" hat die BJR-Vollversammlung bereits 2015 einen umfassenden Katalog an Maßnahmen und Forderungen im Themenfeld Inklusion beschlossen. Die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen ermöglicht und fördert der BJR in vielfältiger Weise.
Die Delegierten der 156. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings beschließen die Einsetzung einer Kommission Inklusion.
Die Antragssteller:innen empfehlen aus dem in 2015 gegründeten „Experten:innen Netzwerk für inklusive Jugendarbeit in Bayern“ eine Kommission Inklusion zu gründen. Ziel ist es neben dem Netzwerk zur Vernetzung zwischen Trägern der Jugend- und Behindertenarbeit, ein Gremium einzurichten, welches der Vollversammlung beratend in Fragen zu inklusiven Jugendarbeit zur Seite steht. Barrieren müssen kontinuierlich abgebaut und Zugänge für alle Kinder- und Jugendliche in der Jugendarbeit geschaffen werden. Inklusion soll dabei von Anfang umgesetzt und als Querschnittsthema in allen Bereichen der Jugendarbeit etabliert werden. Selbstorganisation muss gefördert werden und Vielfalt soll sich künftig in den Strukturen der Jugendarbeit widerspiegeln. Mehr
Der Weg zu einer inklusiven Jugendarbeit wird durch ein Beratungsnetzwerk von Experten und Expertinnen aus der Jugendarbeit sowie aus Verbänden für und von Menschen mit verschiedenen Behinderungen begleitet. Das Netzwerk tagt zweimal jährlich. Mehr
Das dreijährige, von der Aktion Mensch geförderte Projekt Inklusion – geht klar! ermöglicht inklusive Qualifizierungen in der Jugendarbeit. Mehr
Mit dem von der Aktion Mensch geförderten Projekt SelbstVerständlich Inklusion soll die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung in der Jugendarbeit in Bayern selbstverständlicher werden. Ziel ist es, die Strukturen der Jugendarbeit zu öffnen, Begegnungen von Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu schaffen und Angebote für alle zugänglich zu machen.
Im Zeitraum von Sommer 2017 bis Herbst 2019 können sich hierzu alle Akteure aus der Kinder-, Jugend- und Behindertenarbeit am Projekt beteiligen und Unterstützung in der inklusiven Durchführung erfahren. Mehr
Der BJR wirkt durch das Engagement seiner Mitgliedsorganisationen – Jugendverbände und Jugendgruppen – in demokratischen Gremien auf allen Ebenen. Mitglied des BJR kann jeder Jugendverband (im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen) oder jede Jugendgruppe in Bayern werden, unabhängig von der Rechtsform. Die Mitgliedschaft muss beantragt werden. Dafür sind auf der Webseite des BJR Antragsformulare künftig auch in Leichter Sprache abzurufen. Mehr
Die Satzung in Leichter Sprache ist demnächst hier zu finden.
Eine Voraussetzung für die Teilhabe aller jungen Menschen an Angeboten der Jugendarbeit ist die bauliche Barrierefreiheit von Jugendeinrichtungen. Sowohl für geplante Neubauten als auch Modernisierungen von Jugendeinrichtungen kann beim BJR eine Förderung beantragt werden, bei der ausführlich zur Planung und Umsetzung beraten wird. Ergänzende Bestimmungen zur Berücksichtigung der Belange junger Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Jugendarbeit und weitere Informationen gibt es hier.
Wie geht Jugendarbeit ohne Hürden? Was braucht es, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auf Augenhöhe mitmachen können, sich einbringen und ganz selbstverständlich Gemeinschaft erleben? Und was wünschen sie sich von der Gesellschaft, von ihren Mitmenschen? Die jungen Protagonisten des Films geben Antworten und erzählen ganz persönlich von sich und ihren Wünschen und Träumen. Mehr