
Jugendringe
Der BJR gliedert sich, analog zur kommunalen Struktur in Bayern, in 96 Stadt- und Kreisjugendringe sowie sieben Bezirksjugendringe.
Die Idee von demokratischer Teilhabe und Interessenvertretung bildet der BJR in seiner Struktur ab. Selbstorganisiert und demokratisch arbeiten gewählte Delegierte in den Vollversammlungen der 96 Stadt- und Kreisjugendringe, der sieben Bezirksjugendringe bis hin zur Landesebene in der Vollversammlung und im Landesvorstand mit.
Jugendringe als Netzwerk der Jugendarbeit
Die Jugendorganisationen schließen sich in den Stadt- und Kreisjugendringen als Arbeitsgemeinschaft und Interessensvertretung für die Belange aller Kinder und Jugendlichen zusammen und entscheiden über die richtungweisenden Grundlinien von Jugendarbeit und -politik. Der von der Vollversammlung gewählte ehrenamtliche Vorstand vertritt diese Interessen setzt die Planungen und Anträge der Vollversammlung um.
Mit einem vielfältigen Angebot werden sowohl jugendpolitische Interessen vertreten, als auch Bildungs- und Freizeitangebote gemacht. Darüber hinaus bieten die hauptberuflich ausgestatteten Geschäftsstellen Information, Beratung und Schulung an.