Der BJR fördert Jugendbildungsmaßnahmen mit größerem Teilnehmendenkreis aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.
Ab sofort sind Jugendbildungsmaßnahmen mit größerem Teilnehmendenkreis mit reinen Onlineformaten und gemischten Formaten zuwendungsfähig
Der BJR fördert Bildungsveranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 61 Personen als Jugendbildungsmaßnahmen mit größerem Teilnehmerkreis für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre. Die Bildungsveranstaltungen müssen ein politisches, soziales, berufsbezogenes, ökologisches, kulturelles, gesundheitliches, naturkundliches, technisches, mediales, religiöses und/oder sportliches Thema bearbeiten.
Gefördert werden die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere öffentlich anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die in der Jugendarbeit in Bayern tätig sind.
Die Förderung gilt nicht für öffentliche Träger, also Gemeinden, Städte und Landkreise (auch nicht für Einrichtungen in deren Trägerschaft).
Jugendorganisationen, die einem in der Vollversammlung des BJRs vertretenen Jugendverband angehören, erhalten ihre Förderung über diesen. Sie wenden sich bitte direkt an ihren Landesverband, dort erhalten sie auch die notwendigen Formulare.
Die Stadt- und Kreisjugendringe werden über ihren jeweiligen Bezirksjugendring gefördert.
Antragsteller, die keinem dieser Landesverbände angehören, bzw. denen kein eigenes Kontingent zugewiesen wurde, stellen ihre Anträge direkt beim BJR.
Diese Anträge müssen 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim BJR eingegangen sein.