Förderung Erstattung von Verdienstausfall

Maßnahmen

Für Maßnahmen ab dem 01.07.2025 ist eine Förderung der Erstattung von Verdienstausfall nur noch dann möglich, wenn dem/der ehrenamtlichen Mitarbeiter:in der Verdienstausfall im Rahmen der Leitung oder Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter:innen entstanden ist.

Der BJR vergibt Verdienstausfallzuschüsse über ein Fachprogramm aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.

Gefördert wird der bei einer ganztägigen oder auch stundenweisen Freistellung durch den Arbeitgeber entstandene Verdienstausfall in Höhe des Bruttogehalts. Eine Erstattung erfolgt nur bei der Teilnahme und Leitung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern. 

Die Förderung gilt für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der bayerischen Jugendarbeit.

Die Anträge sollen 5 Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Landesverband bzw. Bezirksjugendring eingereicht werden. Spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme müssen die Anträge beim Bayerischen Jugendring eingegangen sein (Ausschlussfrist). Antragsteller aus dem Bereich der Stadt- und Kreisjugendringe reichen die Anträge über ihren Bezirksjugendring ein, alle anderen direkt.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.

Ansprechpersonen

Nina Simion
Sachbearbeiterin Förderung, Aktivitäten, Projekten, Grundförderung