Überarbeitung der Empfehlungen

Die aktuell gültigen Empfehlungen für die Gemeindejugendpflege sind in der Publikation „Arbeitsprofil“ beschrieben, die im April 2016 veröffentlicht wurde.

Die Empfehlungen für das Arbeitsfeld sind erstmals 1997 in Zusammenarbeit mit der Vorstandschaft der Arbeitsgemeinschaft der Gemeindlichen Jugendpflege in Bayern e.V. (agjb) erstellt und vom BJR-Landesvorstand in seiner Sitzung vom 25. Februar 1998 einstimmig beschlossen worden. Eine 2. aktualisierte und überarbeitete Version wurde 2010 aufgelegt. Die 3. aktualisierte und vollständig überarbeitete Fassung von 2016 wurde ebenfalls unter fachlicher Beratung der agjb und unter Mitarbeit des Konzeptarbeitskreises der Gemeindejugendpfleger:innen erarbeitet, das Ergebnis ist die:

Arbeitshilfe (2016): Aufgaben und Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Jugendpfleger/-innen in kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden Bayerns

In der Sitzung des BJR-Landesvorstands im September 2020 wurden darüber hinaus in einem Funktions- und Leistungspapier die Funktionen und Leistungen des BJR gegenüber dem Arbeitsfeld der gemeindlichen Jugendarbeit in überarbeiteter Fassung beschlossen.

In Konsequenz der Neufassung von Funktionen und Leistungen der BJR-Geschäftsstelle, sollen auch die Empfehlungen für das Arbeitsfeld auf der Grundlage der 2016 erschienenen Empfehlung entsprechend weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse einer AG mit der agjb von 2020-2022 werden 2025 wieder aufgenommen und zu einem Abschluss gebracht.

 

Ansprechperson

Heiko Tammena
Referent für Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden