Aktualisierung der Empfehlungen für Gemeindejugendarbeit
Die aktualisierten Empfehlungen für die Gemeindejugendpflege erscheinen neu im Januar 2026 als Arbeitshilfe und ersetzen die Fassung vom April 2016.
Die Empfehlungen für das Arbeitsfeld sind erstmals 1997 in Zusammenarbeit mit der Vorstandschaft der Arbeitsgemeinschaft der Gemeindlichen Jugendpflege in Bayern e.V. (agjb) erstellt und vom BJR-Landesvorstand in seiner Sitzung vom 25. Februar 1998 einstimmig beschlossen worden.
Eine 2. aktualisierte und überarbeitete Version wurde 2010 aufgelegt. Die 3. aktualisierte und vollständig überarbeitete Fassung von 2016 wurde ebenfalls unter fachlicher Beratung der agjb und unter Mitarbeit des Konzeptarbeitskreises der Gemeindejugendpfleger:innen erarbeitet, das Ergebnis ist die:
In der Sitzung des BJR-Landesvorstands im September 2020 wurden darüber hinaus in einem Funktions- und Leistungspapier die Funktionen und Leistungen des BJR gegenüber dem Arbeitsfeld der gemeindlichen Jugendarbeit in überarbeiteter Fassung beschlossen.
Danach wurden die Empfehlungen für das Arbeitsfeld auf der Grundlage der 2016 erschienenen Empfehlung entsprechend weiterentwickelt. Die Ergebnisse einer AG mit der agjb konnten bei der BJR-VV am 15.-17.10.2025 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.
Die aktualisierte 4. Fassung der Empfehlungen für die Gemeindejugendpflege erscheint im Januar 2026 als Arbeitshilfe mit Kommentaren und Hinweisen im Download-Bereich.
Die bereits geltende reine Beschlussfassung der BJR-Vollversammlung vom 18.10.2025 ist auf Anfrage als pdf-Datei zu bekommen bei Heiko Tammena, BJR-Referent für Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden.
Ansprechperson
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Heiko TammenaReferent für Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden