Sie sind die zentralen Ansprechpartner:innen für Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit in der Gemeinde.
Gemeindejugendpfleger:innen sind pädagogische Fachkräfte, die planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten in der Jugendarbeit einer Gemeinde übernehmen. Sie sind die zentralen Ansprechpartner:innen für Fragen und Aufgaben der Jugendarbeit in der Gemeinde.
Wesentliches Ziel der Tätigkeit von Gemeindejugendpfleger:innen ist es, in den Gemeinden Bedingungen zu schaffen und zu fördern, in denen Jugendarbeit in vielfältigen Formen und unter optimalen Bedingungen möglich ist.
Als fachlich Verantwortliche für Jugendarbeit übernehmen Gemeindejugendpfleger:innen vielfach Aufgaben der Begleitung von örtlichen Jugendtreffs bzw. der dienstlichen und fachlichen Anleitung, Betreuung und Unterstützung von weiteren Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit in der Gemeinde (z.B. Mitarbeiter:innen in Jugendfreizeitstätten). Sie arbeiten in der Regel aber nicht in den Treffs selbst.
Dem Bayerischen Jugendring (BJR) als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) sind gemäß Art. 32 Abs. 4 Ausführungsgesetz zu den Sozialgesetzbüchern (AGSG) i.V.m. § 32 Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) für den Bereich der Jugendarbeit die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) zur Besorgung im Auftrag des Staats übertragen. Der BJR übernimmt damit die Aufgaben der Beratung, Koordinierung, Planung und Fortbildung für den Bereich der Jugendarbeit, die für das Arbeitsfeld der gemeindlichen Jugendarbeit im Funktions- und Leistungspapier dokumentiert sind.
Du bist Fachkraft der Gemeindejugendpflege und möchtest regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsfeld, interessante Veranstaltungen und Fortbildungsangebote informiert werden? Dann trag dich in die BJR-Mailingliste für gemeindliche Jugendarbeit ein!