Mit der Gründung des BJR im Jahr 1947 schufen sich die Jugendorganisationen eine gemeinsame Plattform, eine neue Artikulations- und Aktionsbasis.
Nach dem 2. Weltkrieg stand die Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch in Bayern vor einem neuen Anfang. Die Situation war dadurch gekennzeichnet, dass man versuchte, an die Tradition der Jugendarbeit der Weimarer Republik wieder anzuknüpfen. Erschwert wurde dies durch den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Zusammenbruch und der daraus folgenden Desorganisation fast aller gesellschaftlicher Institutionen. Ein Erlass des Frankfurter US-Hauptquartiers vom 21. Dezember 1945 brachte die Wende. Darin wurde die Bildung örtlicher Jugendkommitees zugelassen, in denen die Vertreter der Besatzungsmacht sowie die "in Bildung begriffenen Jugendorganisationen" Aufnahme finden sollten; Bürgermeister bzw. Landräte wurden mit dem Vorsitz betraut.
Die Komitees prüften beantragte Arbeitslizenzen für neue Gruppen oder Organisationen und leiteten sie an die Militärregierung weiter. Die Genehmigung sprach die Besatzungsmacht aus. Bald darauf bestanden in Bayern 48 Jugendkomitees, die nach Gründung eines Landesjugendausschusses den Namen Kreisjugendausschuss führten. Der Wiederbeginn der Jugendarbeit in Bayern vollzog sich nicht organisatorisch von unten nach oben, sondern von Zwischenebenen aus: Bevor die einzelnen Jugendgruppen zur Arbeitsaufnahme befugt waren, bedurften sie der Lizenz des örtlichen Jugendkomitees. Ohne Komitee bzw. ohne Arbeitslizenz konnte eine Gruppe bzw. Organisation nicht gegründet werden.
Die amerikanische Besatzungsmacht wollte erreichen, dass sich neue Führungskräfte für und in der Jugendarbeit herauskristallisieren. Einen Neubeginn sahen die Amerikaner dann als möglich an, wenn die Gruppen sich nicht in eine Vielzahl splittern, sondern von Anfang an in Gremien demokratisch zusammenarbeiten würden. Sie respektierten durchaus das Eigenleben der einzelnen Gruppen, wollten sie jedoch auf einer durchschaubaren Basis zur Lösung der vielfältigen Jugendprobleme zusammenführen. Es war sicher ein Verdienst der amerikanischen Besatzungsmacht, den Gedanken demokratischer Zusammenarbeit bei der Lösung überverbandlicher Aufgaben verankert zu haben. Die Forcierung der Jugendkomitees in Bayern und deren Zuwendung zu überverbandlicher Aufgabenstellung und -erledigung hat in Bayern dazu geführt, dass hier die Jugendring-Idee so tiefgreifend wurzeln konnte.
Am 25. Mai 1946 fand die Gründungsversammlung des Landesjugendausschusses statt, der sich folgende Aufgabenstellung gab:
Das wichtigste Ereignis des Jahres 1947 war die Gründung eines "Gesamtverbandes der Bayerischen Jugend", des "Bayerischen Jugendrings". Diese Gründungsversammlung fand am 18./20. April 1947 auf dem Jugendberghaus Sudelfeld statt. Örtliche Jugendkomitees wandelten sich in Stadt- und Kreisjugendringe um. Höhepunkt und gleichzeitig auch Schluss der "Gründerzeit" war das Jahr 1948: Mit Wirkung vom 1. Januar 1948 fiel die Lizenzierungspflicht für Jugendgruppen und -verbände auf Kreisebene weg. Sie wurde umgewandelt in eine Registrierungspflicht. Am 16. Januar 1948 vollzog das Kultusministerium einen weiteren, für den BJR sehr wichtigen Akt: Durch den damaligen Kultusminister Dr. Alois Hundhammer wurden dem BJR die Körperschaftsrechte verliehen. Den Abschluss der strukturellen Entwicklung des BJR bildete 1955 die Konstituierung von Bezirksjugendringen.
Die eigens für das Jubiläumsjahr produzierte Wanderausstellung erzählt die wesentlichen Ereignisse aus 75 Jahren BJR-Geschichte. Die 14 Rollups können kostenfrei von Jugendverbänden und Jugendringen ausgeliehen werden, sie sind stabil produziert und einfach aufzubauen.
Die Ausstellung kann bei Jacqueline Fankhänel unter Angabe des gewünschten Ausleihzeitraums angefragt werden. Der Transport (Abholung und Rückgabe) von und zur BJR-Geschäftsstelle in München ist auf eigene Kosten zu organisieren.