Die schulbezogene Jugendarbeit ist ein Schwerpunkt der Jugendarbeit gemäß § 11 (3) SGB VIII. Sie richtet sich an Schüler:innen aller Schularten
ist die allgemeine Förderung der Persönlichkeit, insbesondere durch
Grundlegend ist die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, die Berücksichtigung ihrer Vorstellungen, die aktive Einbeziehung in die Planung und Durchführung der Maßnahmen und Projekte.
Schulbezogene Jugendarbeit wird wie andere Maßnahmen der Jugendarbeit angeboten von