Kommunale Jugendarbeit

Informationen zu Aufgaben, Zusatzausbildung und Terminen

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Ergebnisse Infrastrukturerhebung der Jugendarbeit 2025 (Juli 2026)

Das Bild zeigt links den Titeltext BJR-Statistik 2026 und rechts ein Foto junger Menschen am Bahnhof mit der Info zum Termin 14. Juli 10 Uhr der Veröffentlichung.
Das Bild zeigt links den Titeltext BJR-Statistik 2026 und rechts ein Foto junger Menschen am Bahnhof mit der Info zum Termin 14. Juli 10 Uhr der Veröffentlichung.

Seit 14.7.2026 sind die Ergebnisse der alle fünf Jahre stattfindenden „Infrastrukturerhebung Jugendarbeit“ des BJR öffentlich.

Diese BJR-Studie zum Stichtag 31.12.2025 konnte in Zusammenarbeit mit dem Institut SAGS erstmals von allen 96 von 96 KOJA-Dienststellen beantwortet werden. Die Ergebnisse wurden auch in einer Pressemitteilung vorgestellt.

Zugleich werden hier eine Präsentation der KOJA-Berufserhebung 2025 und die erstmals erfassten Daten für Fachkraft-Wochen-Stunden und Einrichtungen mit Karten auf Gemeindeebene veröffentlicht – und in den internen Tagungen der Kommunalen Jugendarbeit weiter bearbeitet.

Es werden u.a. folgende Daten in Karten und Rankings präsentiert:

  • Fachkraft-Wochen-Stunden der Jugendarbeit im Vergleich, berechnet auf 10.000 junge Menschen von 6-17 Jahren
  • Einrichtungen der Jugendarbeit im Vergleich
  • Personalstruktur Fachkräfte der Jugendarbeit im Vergleich nach Arbeitsfeldern
  • Trägerstruktur der Jugendarbeit (öffentlich/freie)

Fakten zur Studie: Langzeitstudie des BJR als Vollerhebung durch Online-Fragebogen an die 96 Dienststellen der Kommunalen Jugendarbeit (KOJA). Der BJR beauftragte mit der Datenauswertung zur Studie das Sozialforschungsinstitut SAGS in Augsburg, wie bereits 2017 und 2020.

Erhebungszeitraum: 31.12.2025 Stichtag für alle Daten zur Infrastruktur Jugendarbeit. Jahr 2025 für die Tätigkeiten der KOJA (Kommunale Jugendarbeit).

Befragungszeitraum: 15.1.-22.2.2026 mit zwei Online-Fragebögen

Zentrale Begriffe der Studie und ihre Definition:

Fachkraft der Jugendarbeit = sozialwissenschaftliche  Hochschulausbildung oder nur im Team auch Erzieher:innen und Fachpädagog:innen (nach § 72 SGB VIII und der Fachkräfte-Empfehlung des BJR von 2014). Damit ohne Ehrenamtliche, Honorarkräfte, Praktika usw. und ohne "Jugendsozialarbeit an Schulen" (JaS) als Leistung der Jugendhilfe, für die in Bayern das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig ist.

Einrichtung = dauerhafte, freiwillige Einrichtung, die in Landkreis oder Gemeinde den Ansprüchen der Jugendarbeit genügt. Damit nur mit professionellen Fachkräften besetzte, nicht rein selbstverwaltete Treffs, Ehrenamtliche, Praktika usw. und keine überörtlichen Stellen.

Download der neuen BJR-Studie mit Präsentationen für alle Landkreise in Bayern in drei Teilen:

1. Infrastrukturerhebung Jugendarbeit zum 31.12.2025 auf Landkreisebene

2. Anhang Infrastrukturerhebung Jugendarbeit zum 31.12.2025 auf Gemeindeebene

3. Berufserhebung Kommunale Jugendarbeit für 2025

Die Standards des BJR für die Kommunale Jugendarbeit von 2011 werden von einer AG in 2026 und 2027 neu überarbeitet.

Was ist Kommunale Jugendarbeit?

Die Kommunale Jugendarbeit (KOJA) hat in 96 Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern im Rahmen der gesetzlichen Planungs- und Gesamtverantwortung (§§ 79, 80 SGB VIII) eine Schlüsselfunktion für Jugendarbeit in der Kommunalverwaltung.

Kommunale Jugendpfleger:innen arbeiten bei den Kreis- und Stadtjugendämtern oder mit möglicher Delegation ihrer Aufgaben bei Kreis- und Stadtjugendringen. Oft sind weitere pädagogische Fachkräfte diesem Bereich zugeordnet.

Was leistet Kommunale Jugendarbeit?

Mit ihrer gesetzlichen Aufgabe steht die KOJA dafür ein, die Jugendarbeit auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte zu entwickeln, zu fördern, zu vernetzen und zu koordinieren.

Die Fachkräfte beraten und unterstützen damit die kreisangehörigen Gemeinden, freie Träger und Ehrenamtliche der Jugendarbeit bei Angeboten und Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit oder machen eigene, überörtliche Angebote.

Der Bayerische Jugendring berät, unterstützt und begleitet die Weiterentwicklung der Kommunalen Jugendarbeit im Rahmen einer übertragenen Staatsaufgabe.

Neue Arbeitshilfe für Jugendbeauftragte und Flyer für die KOJA

Die neue Arbeitshilfe für Jugendbeauftragte erscheint im Mai 2026 und wird über die KOJA verteilt.

Nach der Kommunalwahl 2026 stellt der BJR neu als Download zur Verfügung:

Arbeitshilfe für Jugendbeauftragte in Gemeinden (8. Auflage, Mai 2026)

Mustervortrag zur Einführung für Jugendbeauftragte in Gemeinden (2026)

Flyer zu Fachkräften der Kommunalen Jugendarbeit und Gemeindejugendpflege mit der Möglichkeit, die lokale Adresse der KOJA einzugeben. 

Hinweis dazu zum Drucken: Für das beste Druckergebnis müsstet ihr vor dem Ausdruck darauf achten, dass ihr unter "Seite anpassen und Optionen" jeweils Haken setzt bei "Tatsächliche Größe" und "Papier beidseitig bedrucken". Manche Drucker bieten euch auch die Option "randloser Druck" oder "ohne Ränder drucken" an, die auszuwählen wären. Bitte beachtet, dass nicht jeder Drucker einen randlosen Druck unterstützt und ihr in solchen Fällen kleine weiße Ränder hinnehmen müsst, die optisch aus unserer Sicht aber wenig störend sind.

Neue BJR-Information zum Thema Jugendarbeit als kommunale Pflichtaufgabe

In sehr vielen Beratungen zur Kommunalen Jugendarbeit stellen wir einen Bedarf fest, in den neugewählten Gremien der Kommunalpolitik weitere Aufklärung zu leisten, dass es sich bei der Jugendarbeit in Landkreisen und Gemeinden nicht um eine „freiwillige Leistung“, sondern gesetzlich um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt.

Zuletzt wurde sogar in einer sonst sehr hilfreichen Veröffentlichung der bayerischen Landeszentrale für politische Bildung zur Kommunalwahl „Stimmen für die Politik vor Ort“ Jugendarbeit mit anderen Bereichen als „freiwillige Leistung“ aufgelistet.

Diese Darstellung ist rechtlich unzutreffend. Sie widerspricht zudem der fachlichen Einschätzung des Bayerischen Jugendrings, dem als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch Rechtsverordnung der bayerischen Staatsregierung für den Bereich der Jugendarbeit die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 SGB VIII übertragen wurde.

Die rechtliche und jugendpolitische Bewertung eignet sich als fachliche Grundlage für viele Gespräche in den neuen Gremien der kommunalen Jugendpolitik:

Kommunale Jugendarbeit bleibt Pflichtaufgabe, keine freiwillige Leistung (BJR-Information, Juli 2026)

Neue Ergänzung zu Empfehlungen des BJR zum Thema Schutzkonzepte in der Jugendarbeit

Seit 01. Juli 2025 ist das "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" (kurz: UBSKM-Gesetz) in Kraft, das durch die Änderungen des § 79a Abs. 1 S. 2 SGB VIII eine umfassende Schutzkonzeptpflicht für alle Angebote der Jugendhilfe - also auch für die Jugendarbeit - beinhaltet. Die Jugendämter als örtliche Träger der Jugendarbeit sind damit gesetzlich verpflichtet, entsprechende Qualitätsmerkmale zur Umsetzung zu beschließen. Die Beachtung dieser Qualitätsmerkmale ist Fördervoraussetzung nach § 74 Abs. 1 S. 1 SGB VIII.

Dafür liegt mit dem Beschluss des BJR-Landesvorstands vom 21.7.2026 jetzt eine Ergänzung der geltenden Empfehlungen des BJR zur Beratung und Bewertung von Schutzkonzepte bei Trägern der Jugendarbeit nach § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (von 2021) vor. Diese wurde am 21.7. in einer Online-Konferenz für die KOJA vorgestellt. Sie wird in Kürze auch den Jugendämtern vom BJR schriftlich mitgeteilt.

Die neuen Empfehlungen und dazu passende FAQ finden sich auf der Seite von prätect unter Gesetzliche Regelungen und Empfehlungen bei Downloads.

Die direkten Links sind:

Mindesstandards für Schutzkonzepte in der Jugendarbeit: Ergänzung der bestehenden Empfehlungen "Schutzkonzepte in der Jugendarbeit" (2026) als Ergänzung zu den BJR-Empfehlungen von 2021

FAQs zur Umsetzung des "UBSKM-Gesetzes" im Rahmen der Tätigkeit öffentlicher Träger (2026)

FAQs zum Umgang mit Schutzkonzepten im Rahmen der Anerkennung als freier Träger/Mitgliedschaft BJR (2026)

 

Beispiele, Methoden und Materialien für die Erarbeitung von Schutzkonzepten finden sich weiter unter https://schutzkonzepte.bjr.de/

Dokumentation zur Landestagung Kommunale Jugendarbeit 2026

Die Landestagung der Kommunalen Jugendarbeit fand vom 17.06.2026 - 18.06.2026 in der Kath. Landvolkshochschule Petersberg, Erdweg bei Dachau, statt. 

Unser Ziel war es, mit der Möglichkeit zum bayernweiten Austausch der KOJA nach der Kommunalwahl 2026 einen aktuellen Überblick über die jungen Lebenswelten in Bayern zu bekommen. Damit verbunden sind dann immer neu und lokal passend veränderte Bedarfe für Jugendarbeit. Sie soll auch öffentliche Räume für junge Menschen möglich machen, nicht zuletzt um unsere Demokratie und sozialen Frieden zu bewahren.

Mit externem Input, Themen-Gruppen und einem jugendpolitischen Podium schauten wir auf die im Arbeitsfeld kommunale Jugendarbeit wichtigen Themen und Trends. 

Die Pressemitteilung des BJR vom 22.6.2026 enthält die zentralen Botschaften und Beiträge der Gäste sowie einer Bewertung von BJR-Präsident Philipp Seitz und dem ABJ-Vorsitzenden Alexander Angermann. 

Ein kurzer Fragebogen zur Reflexion kann noch bis 13.7. ausgefüllt werden - vielen Dank!

Einladung für die KOJA in Bayern mit Programm 

Bericht aus dem BJR zur Landestagung 2026

Input Dr. Mike Seckinger vom DJI am 17.6.2026

Projektvorstellung "feel free" Jugendbeirat BGL und pro mente, Salzburg am 17.6.2026

Projektvorstellung AKIM München Christian Krapp am 17.6.2026

Projektvorstellung Space/Doyobe e.V. Freilassing Onur Bakis am 17.6.2026

Projektvorstellung Colorido e.V. Plauen am 17.6.2026

Projektinfos und Online-Material zu "fake or real" von Parabol Nürnberg (Sonja Breitwieser) am 17.6.2026

Merker aus den Themen-Gruppen: Was nehmen wir mit? 17.6.2026

Wir sehen uns wieder zur Landestagung KOJA vom 16.- 17.06.2027 im Haus Werdenfels in Nittendorf bei Regensburg! Zuvor findet dann wieder am 15./16.6. die Landesrunde KOJA der Sprecher:innen und Vertretungen in Nittendorf statt. 

 

 

Ansprechperson