Offene Kinder- und Jugendarbeit
Der BJR berät öffentliche und freie Träger sowie Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden. In Jugendfreizeitstätten, Jugendzentren, Jugendtreffs sowie auf pädagogisch betreuten Kinder- und Jugendspielplätzen leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zur Prävention von Problemlagen.
Kennzeichen der OKJA sind ihr offener Ansatz, eine breite Palette fachlich differenzierter Methoden sowie professionelle und innovative Konzepte und Maßnahmen. Fachkräfte der OKJA begleiten und fördern junge Menschen und tragen damit zu deren individuell-persönlichen wie auch zu positiven gesellschaftlichen Entwicklungen bei.
Für die Jugendarbeit sind dem BJR die in § 85 SGB VIII beschriebenen Aufgaben des Landesjugendamtes übertragen. Entsprechend berät und unterstützt der BJR hauptamtliche Fachkräfte im Arbeitsfeld, freie und öffentliche Träger der OKJA sowie Kommunalpolitiker:innen. Darüber hinaus verantwortet der BJR die fachliche Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes in Bayern und koordiniert die Vernetzung der pädagogischen Fachkräfte.
Zur Kommunalwahl 2026 stellt der BJR einen Flyer zu Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Streetwork und Mobilen Jugendarbeit zur Verfügung.
Ansprechperson
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Matthias Hummeler/ihmReferent für Offene Kinder- und Jugendarbeit, mobile Jugendarbeit, Streetwork, Aktivspielplätze