Der BJR berät Kommunen, Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Fachkräfte.
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden. In Jugendzentren und -treffs leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zur Prävention von Problemlagen.
Der BJR berät und unterstützt hauptamtliche Fachkräfte im Arbeitsfeld, Träger von Einrichtungen der OKJA (Jugendtreffs, Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten und andere offene Formen der Jugendarbeit) und Kommunalpolitiker:innen.
Der BJR berät Kommunen, Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Fachkräfte zu Fragen der Konzeption, Bauvorhaben und weiteren fachspezifischen Fragestellungen.
Unsere Leistungen erfolgen durch:
In den sieben Bezirksjugendringen in Bayern werden Fachtagungen gemeinsam mit den Bezirkssprecher:innen der OKJA und unter Beteiligung des BJR durchgeführt. Im Zentrum der Fachtagungen stehen die Fortbildung sowie fachlicher Austausch der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen in der OKJA.
Auf den Bezirksfachtagungen werden die Sprecher:innen der OKJA, als Expert:innen bestimmt, die die Interessen des Arbeitsfeldes an die Landesebene kommunizieren und vor Ort die fachlichen Interessen dem Bezirksjugendring gegenüber vertreten.
Aktuelle Termine können über die Bezirksjugendringe in Erfahrung gebracht werden:
Landestagungen für die Sprecherinnen und Sprecher aus den Regierungsbezirken in Bayern
Das Institut für Jugendarbeit in Gauting bietet qualifizierende Seminare zu unterschiedlichen Inhalten an.
Für neue Mitarbeitende im Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt es die dreiteilige Kursreihe zur Qualifizierung und Einführung.
Aktuelle Termine, Ausschreibung und Anmeldebogen finden sich unter: "Qualifizierung für das Arbeitsfeld Offene Kinder- und Jugendarbeit in Treffs und Jugendzentren (OKJA)"
Bauförderung für Jugendtreffs und Jugendfreizeitstätten
Aus den Mitteln der Bayerischen Staatsregierung fördert der BJR Neu- und Renovierungsbauten von Jugendtreffs, Jugendfreizeitstätten und Multifunktionalen Einrichtungen. Die Richtlinie und Ergänzende Bestimmungen sowie eine umfassende Beratung erhalten sie hier.