Für die Jugendarbeit sind dem BJR die in § 85 SGB VIII beschriebenen Aufgaben des Landesjugendamtes übertragen.
Der BJR fördert und unterstützt die fachliche und inhaltliche Profilierung sowie die zeitgemäße Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bayern durch folgende Serviceleistungen:
Regelmäßig werden die Empfehlungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam mit Fachkräften aus der Praxis überprüft und überarbeitet.
Aus den Mitteln der Bayerischen Staatsregierung fördert der BJR Neu- und Renovierungsbauten von Jugendtreffs, Jugendfreizeitstätten und Multifunktionalen Einrichtungen. Die Förderichtlinie und Ergänzende Bestimmungen sowie eine umfassende Beratung erhalten sie hier.
Du bist Fachkraft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und möchtest regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Arbeitsfeld, interessante Veranstaltungen und Fortbildungsangebote informiert werden? Dann trag dich in die BJR-Mailingliste für die OKJA ein!