Mitsprache im BJR

Der BJR ist ein Zusammenschluss von Jugendorganisationen, die landesweit und dezentral auf verschiedenen Ebenen in demokratischen Gremien zusammenarbeiten.

Der BJR ist ein Zusammenschluss von Jugendorganisationen, die landesweit und dezentral auf verschiedenen Ebenen und in demokratischen Gremien zusammenarbeiten. Die Grundlagen der Zusammenarbeit werden in der Präambel von 1947, in der Satzung und ergänzenden Dokumenten beschrieben.

Mitglieder des BJR sind Jugendorganisationen, die auf Stadt- bzw. Kreis-, Bezirks- und Landesebene zusammenarbeiten. Sie entscheiden auf diesen Ebenen in demokratischen Prozessen über die Arbeit des BJR. Die Mitgliedsorganisationen entsenden Delegierte, die über ein beantragtes Vertretungsrecht die Jugendlichen in ihren Organisationen vertreten. Mitgliedschaft, Stimmrechte und Vertretungsrechte sind in der Satzung des BJR, den Erläuterungen zur Satzung und in der Geschäftsordnung geregelt. Arbeitshilfen und Formulare sind auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Tatsächlich beanspruchte Vertretungsrechte werden nicht nur genutzt, um Stimmrechte von Jugendlichen auf verschiedenen Ebenen zu regeln, sondern werden auch als Indikator für die landesweite Verbreitung der Jugendverbände, den Status in der BJR-Vollversammlung und als Indiz für aktive Jugendarbeit genutzt.

Jugendorganisationen beantragen Vertretungsrechte auf den jeweiligen Ebenen. Die Jugendverbände beschreiben über Vertretungsrechte ihre Verbreitung. Das Referat Mitgliedschaften und öffentliche Anerkennung der Geschäftsstelle des BJR erfasst die Meldungen zu Vertretungsrechten in den Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringen.

Ansprechpersonen

Stefan Staudner
Referent für Mitgliedschaften, öffentliche Anerkennung
Nicola Emmer
sie/ihr
Sachbearbeiterin