
Mentoring-Programm
für Gemeindejugendpfleger:innen in Bayern
Im Fokus des neuen Mentoring-Angebots für neue Fachkräfte im Arbeitsfeld der Gemeindejugendarbeit – in Kooperation zwischen BJR und der Arbeitsgemeinschaft der Gemeindejugendpfleger:innen in Bayern (agjb) – steht die zeitlich befristete Begleitung, Vernetzung und der kollegiale Austausch zwischen Gemeindejugendpfleger:innen und erfahrenen Kolleg:innen.
Zielgruppe
Zielgruppe des Mentorings sind alle Gemeindejugendpfleger:innen in Bayern, die in den vergangenen drei Jahren Teil 1 und Teil 2 der Arbeitsfeldfeldqualifizierung im Institut für Jugendarbeit in Gauting absolviert haben.
Mentor:in
Die Mentor:innen sind ausgesuchte Kolleg:innen mit umfassender fachlicher Qualifikation und langjähriger Berufserfahrung, die in der agjb vernetzt sind.
Inhalte
Beim Mentorat stehen insbesondere folgende Inhalte im Mittelpunkt:
- Vermittlung von praktischem Hintergrundwissen zur Arbeit in der Gemeinde
- Einführung in die Tätigkeit spezifischer Beratungs- und Unterstützungsleistungen
- Kennenlernen von Methoden jugendpflegerischer Arbeit in der Gemeinde
- Vernetzung mit anderen Kolleg:innen
- Reflexion der eigenen Situation vor Ort
- Begleitung beim Aufbau oder der Weiterentwicklung von Strukturen vor Ort
- Stärkung der eigenen Rolle
Organisatorischer Rahmen
Das Mentoring findet in kleinen Arbeitsgruppen mit Kolleg:innen aus dem Arbeitsfeld (vorzugsweise im eigenen Bezirk der Mitarbeiter:innen) statt. Ein Mentorat setzt sich aus maximal drei Personen zusammen. Die Mentor:innen gestalten die Einführungs-, Reflexions- und Beratungseinheiten individuell und orientiert an den jeweiligen Bedarfen. Das Mentorat dauert maximal zwei Jahre, verteilt auf höchstens vier Termine (in Präsenz, online oder telefonisch). Bei Bedarf stehen die Mentor:innen auch für die Durchführung von ergänzenden, individuellen Beratungseinheiten zur Verfügung, gegebenenfalls gemeinsam mit Vertreter:innen der Anstellungsträger.
Kosten/Leistungen
Der Teilnahmebeitrag für das gesamte Mentoring-Programm beträgt maximal 50 Euro und wird gegen Rechnung gegenüber dem BJR beglichen. Darin enthalten sind Seminargetränke sowie die Pausenverpflegung. Die Abrechnung der Honorarkosten für Mentor:innen sowie der Teilnahmebeiträge erfolgt pauschal.