
Förderung Maßnahme zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Der BJR fördert Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Der BJR fördert Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aus Mitteln der bayerischen Bezirke.
Die bayerischen Bezirke gewähren nach Maßgabe einer gemeinsam erlassenen Förderrichtlinie Zuwendungen zur "Förderung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" (§ 53 SGB XII). Gefördert werden:
- Bildungsmaßnahmen (Seminare, Tagungen, Kurse; ein- oder mehrtägig),
- Begegnungsmaßnahmen (Durchführung von bis zu eintägigen Veranstaltungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft),
- Ein- oder mehrtägige Freizeitmaßnahmen (Ausflugs- und, Urlaubsfahrten, Tagesfahrten, Sportangebote, Besuche von Theater-, Konzert-, Sport- und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen)
Der BJR ist Sammelantragsteller für seine Mitgliedsorganisationen und seine Gliederungen
sowie für alle Träger der Jugendarbeit, die keinem der nachfolgend genannten Verbände angehören:
- AWO Landesverband Bayern e.V.
- Bayerisches Rotes Kreuz - Landesverband
- Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e. V.
- Diakonisches Werk Bayern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern - Landesverband der Inneren Mission e.V.
- LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
- Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Bayern
- Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.
- Sozialverband VdK Bayern e.V.
Die Anträge sind beim BJR bis 31. Oktober des Vorjahres (in dem die Maßnahme stattfinden soll) auf dem geltenden Formular zu stellen. Sie werden dann als Sammelantrag an die Bezirke weitergeleitet.
Auf Grund der beschränkten Mittel kann nicht unbedingt mit einer Zuwendung in Höhe der richtliniengemäßen Sätze gerechnet werden.