Der BJR fördert Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Der BJR fördert Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aus Mitteln der bayerischen Bezirke.
Ab dem Jahr 2017 gewähren die bayerischen Bezirke nach Maßgabe einer neugeschaffenen Förderrichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 53 SGB XII).
Gefördert werden:
Der Bayerische Jugendring sieht sich als zuständig an,
für seine Mitgliedsorganisationen und Gliederungen,
sowie alle Träger der Jugendarbeit die keinem der nachfolgend genannten Verbände angehören:
Die Anträge sind beim Bayerischen Jugendring bis Oktober des Vorjahres (in dem die Maßnahme stattfinden soll) auf dem geltenden Formular vorzulegen. Sie werden dann als Sammelanträge vom BJR an die Bezirke weitergeleitet.
Auf Grund der beschränkten Mittel kann nicht unbedingt mit einer Zuwendung in Höhe der richtliniengemäßen Sätze gerechnet werden.