Förderung Maßnahme zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Der BJR fördert Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Der BJR fördert Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aus Mitteln der bayerischen Bezirke.

Ab dem Jahr 2017 gewähren die bayerischen Bezirke nach Maßgabe einer neugeschaffenen Förderrichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 53 SGB XII).
Gefördert werden:

  • Bildungsmaßnahmen (Seminare, Tagungen, Kurse; ein- oder mehrtägig),
  • Begegnungsmaßnahmen (Durchführung von bis zu eintägigen Veranstaltungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft),
  • Ein- oder mehrtägige Freizeitmaßnahmen (Ausflugs- und, Urlaubsfahrten, Tagesfahrten, Sportangebote, Besuche von Theater-, Konzert-, Sport- und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen)

Der Bayerische Jugendring sieht sich als zuständig an,
für seine Mitgliedsorganisationen und Gliederungen,
sowie alle Träger der Jugendarbeit die keinem der nachfolgend genannten Verbände angehören:

  • AWO Landesverband Bayern e.V.
  • Bayerisches Rotes Kreuz - Landesverband
  • Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e. V.
  • Diakonisches Werk Bayern der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern - Landesverband der Inneren Mission e.V.
  • LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung – Landesverband Bayern
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V.
  • Sozialverband VdK Bayern e.V.

Die Anträge sind beim Bayerischen Jugendring bis Oktober des Vorjahres (in dem die Maßnahme stattfinden soll) auf dem geltenden Formular vorzulegen. Sie werden dann als Sammelanträge vom BJR an die Bezirke weitergeleitet.
Auf Grund der beschränkten Mittel kann nicht unbedingt mit einer Zuwendung in Höhe der richtliniengemäßen Sätze gerechnet werden.

Ansprechpersonen

Doris Weiß
Sachbearbeiterin Förderung, Aktivitäten, Projekten, Grundförderung