Räume für junge Menschen schaffen: das ist eine zentrale Aufgabe der Jugendarbeit.
Räume für junge Menschen schaffen: das ist eine zentrale Aufgabe der Jugendarbeit. In Bayern bieten annähernd 7000 Einrichtungen – von einzelnen Jugendräumen bis hin zu großen Jugendbildungsstätten und Jugendzeltlagerplätzen – Raum und Gelegenheit für Engagement und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.
Neu überarbeitete Ergänzende Bestimmungen Nr. 2 zum Energiekonzept ab 01.08.2022 gültig.
Eine zusammengefasste Information zur Förderung von Baumaßnahmen könnnen Sie auch unserem Flyer entnehmen.
Gefördert werden Neubau-, Modernisierungs- und Generalinstandsetzungsmaßnahmen für
Die Zuwendung beträgt im Regelfall 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für örtliche Einrichtungen gilt eine Obergrenze von maximal 1 Mio €. Für überörtliche Einrichtungen gilt eine Obergrenze von maximal 1,5 Mio. €. Detaillierte Informationen finden sich in den Förderrichtlinien. Ein neuer Zuwendungsantrag für eine einmal geförderte Einrichtung kann frühestens nach Ablauf von zehn Jahren nach Fertigstellung der früheren Maßnahme gestellt werden.
Antragsberechtigt sind
Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.
Übersicht:
Zsuzsanna Donner
beantwortet allgemeine Fragen des Förderverfahrens, der Vorantragstellung, der Bedarfs-, Auslastungs- und Zweckbindungsprüfung.
Larissa Lins und Korinna von Sydow
beantworten Fragen zu Fördermöglichkeiten örtlicher-/überörtlichen Einrichtungen, Barrierefreiheit, Hauptantrag, Mittelanforderung, Verwendungsnachweis und zum Energiekonzept sowie Beratung zu baukonzeptionellen Fragen.