
Baumaßnahmen
Räume für junge Menschen schaffen: das ist eine zentrale Aufgabe der Jugendarbeit.
Räume für junge Menschen schaffen: das ist eine zentrale Aufgabe der Jugendarbeit. In Bayern bieten annähernd 7000 Einrichtungen – von einzelnen Jugendräumen bis hin zu großen Jugendbildungsstätten und Jugendzeltlagerplätzen – Raum und Gelegenheit für Engagement und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.
Neu überarbeitete Ergänzende Bestimmungen Nr. 2 zum Energiekonzept ab 01.08.2022 gültig.
Eine zusammengefasste Information zur Förderung von Baumaßnahmen könnnen Sie auch unserem Flyer entnehmen.
Gefördert werden Neubau-, Modernisierungs- und Generalinstandsetzungsmaßnahmen für
- bestehende und neue örtliche Einrichtungen wie Jugendräume, -heime, -treffs, -freizeitstätten und multifunktionale Einrichtungen,
- bestehende überörtliche Einrichtungen wie Jugendübernachtungshäuser, -tagungshäuser, -bildungsstätten und Jugendzeltlagerplätze. Neuschaffungen oder Erweiterungen von überörtlichen Einrichtungen (zusätzliche Bettenkapazitäten) werden bis auf weiteres nicht gefördert. Neubauten als Ersatz für bestehende Gebäude sind förderfähig.
Die Zuwendung beträgt im Regelfall 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für örtliche Einrichtungen gilt eine Obergrenze von maximal 1 Mio €. Für überörtliche Einrichtungen gilt eine Obergrenze von maximal 1,5 Mio. €. Detaillierte Informationen finden sich in den Förderrichtlinien. Ein neuer Zuwendungsantrag für eine einmal geförderte Einrichtung kann frühestens nach Ablauf von zehn Jahren nach Fertigstellung der früheren Maßnahme gestellt werden.
Antragsberechtigt sind
- die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen,
- andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit,
- kommunale Gebietskörperschaften.
- Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung fachlicher und baulicher Standards. Mehr dazu in Nr. 4.9 der Förderrichtlinien und in den zugehörigen Ergänzenden Bestimmungen zur Barrierefreiheit, zum Energiekonzept und zum Pädagogischen Konzept.Eine frühzeitige Beratung durch den BJR im Vorfeld der Antragstellung wird empfohlen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.
Hilfen zur Antragstellung und Maßnahmendurchführung
- Musterraumprogramme für ...
... Jugendheime
... Jugendtreffs
... Jugendfreizeitstätten - Beratung zu den verschiedenen Themen finden Sie bei unseren Ansprechpartner:innen
Informationsreihe zur Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen
Übersicht:
- 1.1 Energieeinsparverordnung
- 1.2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
- 1.3 Erneuerbare-Energien-Gesetz
- 2.1 Barrierefreiheit
- 2.5 Natürliche Lüftung
- 2.6 Küchen
- 3.1 Winterlicher Wärmeschutz
- 3.2 Sommerlicher Wärmeschutz
- 3.3 Fenster
- 3.4 Fenstersanierung
- 3.5 Geneigtes Dach
- 3.6 Flachdach
- 3.7 Außenwand
- 3.8 Holzbau
- 3.9 Tageslicht
- 4.4 Kontrollierte Lüftung
- 5.1 Architektenwettbewerb
Gesamte Informationsreihe über den BJR-Web-Shop
Für jede Frage die passende Antwort
Zsuzsanna Donner
beantwortet allgemeine Fragen des Förderverfahrens, der Vorantragstellung, der Bedarfs-, Auslastungs- und Zweckbindungsprüfung.
Larissa Lins und Korinna von Sydow
beantworten Fragen zu Fördermöglichkeiten örtlicher-/überörtlichen Einrichtungen, Barrierefreiheit, Hauptantrag, Mittelanforderung, Verwendungsnachweis und zum Energiekonzept sowie Beratung zu baukonzeptionellen Fragen.
Ansprechpersonen
- Förderrichtlinien
- Flyer Baumaßnahmen
- Ergänzende Bestimmung Nr. 1 - Barrierefreiheit
- Ergänzende Bestimmung Nr. 2 - Energiekonzept
- Ergänzende Bestimmung Nr. 4
- Formular: Auslastung von überörtlichen Einrichtungen
- Kostenberechnung
- Formular: Bedarf örtlich
- Formular: Bedarf überörtlich
- Deckblatt Energiekonzept Vorantrag
- ANBest-P
- ANBest-K
- ANBest - I