Aufgaben und Leistungen

Die Kommunale Jugendarbeit wird in 96 Landkreisen und kreisfreien Städten durch 150 Kreisjugendpfleger:innen und Stadtjugendpfleger:innen wahrgenommen.

Die Kommunale Jugendarbeit in Bayern wird in den 96 Landkreisen und kreisfreien Städten durch 150 Kreisjugendpfleger:innen und Stadtjugendpfleger:innen wahrgenommen.

Kommunale Jugendarbeit hat in den Jugendämtern Bayerns eine Schlüsselfunktion für die Planung, Förderung, Koordinierung der Leistungen der Jugendarbeit. Kommunale Jugendarbeit sorgt in den Landkreisen und kreisfreien Städten dafür, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichen zur Verfügung stehen.

Aufgaben

Kommunale Jugendpfleger:innen sind im Sinne der Gesamtverantwortung des Jugendamtes umfassend für die Planung und Entwicklung der Rahmenbedingungen und für die Förderung der Jugendarbeit in Stadt und Landkreis zuständig. Kreis- und Stadtjugendpfleger:innen arbeiten an einer optimalen Planung, Förderung und Entwicklung von Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit. 

Dazu gehören:

  • Information, Analyse und Entwicklung von Prozessen, Leistungen und Diensten der Jugendarbeit in den Städten und Landkreisen
  • Beratung und Unterstützung aller Partner der Jugendarbeit
  • Anregungs- und Impulsfunktion zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit
  • Förderung und Unterstützung von Aktivitäten
  • Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
  • Betriebsführung von eigenen Einrichtungen
BJR-Materialien zur Kommunalen Jugendarbeit

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