Ehrungen

Gutes zu bewirken, ist ein Gewinn für alle. Das sollten Ehrenamtliche auch mit einer besonderen Anerkennung erfahren.

Eine gebührende Würdigung ist wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft, unseres Selbstverständnisses von ehrenamtlicher Jugendarbeit und der Unternehmenskultur des BJR. Denn Jugendarbeit lebt in besonderer Weise vom Engagement ihrer hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen und von der Unterstützung durch Personen und Organisationen, die nicht aus der Jugendarbeit kommen und sich dennoch in besonderem Maße für ihre Belange einsetzen.

Der BJR möchte mit der Auszeichnung „Partner der Jugend in Bayern – Förderer der Jugendarbeit“ den Personen, Institutionen, Organisationen und Unternehmen, die sich vorbildhaft und in herausragender Weise um die Kinder- und Jugendarbeit in Bayern verdient gemacht haben, seinen Dank aussprechen.

Gleichzeitig soll die Auszeichnung auch eine Form gesellschaftlicher Anerkennung zum Ausdruck bringen: Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein zentraler Bildungs- und Freizeitsektor unserer Gesellschaft. Trotz staatlicher Förderung und dem großen ehrenamtlichen Engagement vieler junger Menschen ist Jugendarbeit auf die breite, ideelle und materielle Unterstützung und Anerkennung der Gesellschaft angewiesen. Kinder- und Jugendarbeit braucht Förderer, um den vielen Herausforderungen, die an die außerschulische Jugendbildung gestellt werden, gerecht werden zu können.

KRITERIEN

Empfänger der Auszeichnung können sowohl juristische als auch natürliche Personen außerhalb der Jugendarbeit sein. Ausgezeichnet werden können alle Personen, Institutionen, Organisationen oder Wirtschaftsunternehmen, die sich vorbildhaft und in herausragender Weise um die Kinder- und Jugendarbeit verdient gemacht haben, z.B. im Hinblick auf Freistellungspraxis, Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, Zurverfügungstellung von Mitteln, Räumen und Leistungen, Aktivitäten, Maßnahmen, Engagement, Vergünstigungen.

Herausragende Leistungen können sein: über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Leistungen, die jeweiligen Ressourcen und Verhältnisse übersteigendes Engagement oder herausragender persönlicher Einsatz.

VORSCHLÄGE

Die Auszeichnung wird vom BJR und von den Jugendringen auf allen Ebenen verliehen und organisiert. Vorschlagsrecht haben Jugendleiter:innen und Verantwortliche in der Jugendarbeit. Eine mehrmalige Vergabe an dieselbe Person, Organisation etc. ist möglich.

VERGABEPRAXIS

Der „Partner der Jugend“ beinhaltet zwei Elemente:

  • Auszeichung

    Die Bestellung des Auszeichnungsobjekts ist telefonisch oder über das Bestellformular möglich bei:
    D-Punkt Schwarz & Partner GmbH
    Haager Straße 10, 81671 München
    tel 089/480 25 76, fax 089/480 26 76

    Die Kosten hierfür betragen 134 Euro zzgl. Beschriftung (Plotting: 5,25 Euro pro Zeile),  Mehrwertsteuer und Versandkosten.
  • Urkunde

    Die Urkunde wird vom BJR erstellt und von dem Präsidenten/der Präsidentin unterzeichnet. Sie wird Ihnen inklusive eines silbernen Rahmens (Größe: 30 x 40 cm) versandkostenfrei zugeschickt.

    Bitte teilen Sie uns hierfür den Namen der/des Auszuzeichnenden mit, zusammen mit einer Vergabebegründung (Vorstandsbeschluss).

Jugendarbeit lebt in ganz besonderer Weise vom Engagement der Mitarbeiter:innen, der Funktionsträger:innen und Persönlichkeiten, die sich auf allen Ebenen der Jugendarbeit und in der Jugendpolitik für die Belange der jungen Generation einsetzen. Als Ehrenamtliche leisten sie diese Arbeit freiwillig und in ihrer Freizeit neben den schulischen, beruflichen und familiären Verpflichtungen, hauptberufliche Mitarbeiter:innen sind meist über die üblichen beruflichen Verpflichtungen hinaus tätig. Der Einsatz dieser Frauen und Männer, Jugendlicher wie Erwachsener, stellt einen besonderen Beitrag für Bestand und Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Lebens dar und verdient Dank und Anerkennung.

Mit der Verleihung einer "Auszeichnung für hervorragende Verdienste in der Jugendarbeit" möchte der BJR Jugendgruppen, Funktionsträger:innen und anderen Persönlichkeiten innerhalb und außerhalb der Jugendringorganisation ehren, die einen besonderen und hervorragenden Beitrag für die Weiterentwicklung der Jugendarbeit geleistet haben.

KRITERIEN

Die Auszeichnung kann an Jugendgruppen, Funktionsträger:innen und Persönlichkeiten innerhalb und außerhalb der Jugendringorganisationen verliehen werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Entwicklung neuer und weiterführender Ideen für die Ausgestaltung der Jugendarbeit
  • beispielhafte Aktivitäten in der Praxis der Jugendarbeit
  • kontinuierliche und weiterführende Wahrnehmung eines Ehrenamts
  • besondere Beiträge zur Weiterentwicklung der konzeptionellen und wissenschaftlichen Grundlagen der Jugendarbeit
  • überdurchschnittliche Unterstützung der Jugendarbeit im gesellschaftlichen und politischen Bereich
  • besondere Beiträge zur Stärkung des BJR, seiner Mitgliedsorganisationen und Gliederungen

Diese Voraussetzungen müssen im deutlichen Bezug zur Zielsetzung und zu den Aufgaben des BJR stehen, wie sie in den §§ 2 und 3 der BJR-Satzung niedergelegt sind, und sich über den spezifisch verbandlichen Bereich hinaus erstrecken.

Die Vergabe der Auszeichnung soll nicht routinemäßig erfolgen, vielmehr muss auch die Vergabepraxis dem besonderen Charakter der Jugendarbeit gerecht werden.

VORSCHLÄGE

Die Auszeichnung kann von jeder Gliederung des BJR (Kreis-, Stadt- und Bezirksjugendringe) einmal pro Jahr nach Beschluss der Vollversammlung/des Bezirksausschusses oder des Vorstands der jeweiligen Gliederung vergeben werden.

Die Auszeichnung kann auf Vorschlag der Landesvorstands und nach Beschluss der BJR-Vollversammlung (früher: Hauptausschuss) vergeben werden. Die Zahl der jährlichen Auszeichnungen ist auf maximal fünf begrenzt.

VERGABEPRAXIS

Die "Auszeichnung für hervorragende Verdienste in der Jugendarbeit" wird in Form einer Urkunde übergeben. Die Überreichung an die auszuzeichnende Person soll in einem geeigneten Rahmen, in der Regel durch die/den Vorsitzende:n der Gliederung, erfolgen.

Bitte teilen Sie uns ihre Entscheidung unter Nennung der erforderlichen Angaben (s. Antragsformular in der rechten Spalte) und einer gesonderten schriftlichen Würdigung der Verdienste mit.

Beschluss des 89. Hauptausschusses des BJR vom 15.-17. Oktober 1987

Der VIEL-Preis des BJR soll Gruppen und Organisationen in der Jugendarbeit, in begründeten Ausnahmefällen auch Einzelpersonen aus der Jugendarbeit und darüber hinaus, als Dank und Auszeichnung für ihr hervorragendes Engagement für eine vielfältige und rassismuskritische Jugendarbeit würdigen. 

Die Auszeichnung macht deutlich, dass die Preisträger:innen einen eindrucksvollen Beitrag zur Integration geleistet haben. Durch ihr Engagement ist die bayerische  Jugendarbeit ihrem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund und einer Jugendarbeit ohne Diskriminierung und Rassismus näher gekommen.

Der VIEL-Preis wird jährlich an eine/n Preisträger:in verliehen.
 

KRITERIEN

Jury
Über den/die Preisträger:in entscheidet der Landesvorstand des BJR auf Empfehlung der Kommission Integration und interkulturelle Arbeit.

Was wird prämiert?
Prämiert werden aktuell laufende oder in den letzten zwei Jahren abgeschlossene Projekte, die sich das Ziel gesetzt haben, Vielfalt zu fördern oder sich gegen die Bedrohung von Vielfalt wenden und die auf vorbildliche Weise dazu beitragen, Jugendarbeit vielfältig und frei von Rassismus und Diskriminierung zu gestalten.

Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Mitgliedsorganisationen und Gliederungen des BJR.
 

VORSCHLÄGE

Träger können sich über ihren Vorstand formlos mit ihren Projekten entweder selbst bewerben oder interessante Projekt vorschlagen. Im Einzelfall können auch engagierte Einzelpersonen ausgezeichnet werden.

Benötigt wird:

  • eine Beschreibung des Trägers und des Projekts
  • ein Motivationsschreiben oder eine Begründung für den Vorschlag
  • zusätzliche Informationen zum Projekt (Flyer, Berichte etc.) soweit vorhanden

 

VERGABEPRAXIS

Was wird verliehen?
Der/die Preisträger:in erhält eine Urkunde und 2.500 Euro Sachleistungen für die Weiterentwicklung integrativer Jugendarbeit.

Bekanntgabe des/der Preisträgers:in
Der/die Preisträger:in wird im Juli verständigt und in den BJR-Medien (Newsletter, Homepage etc.) bekannt gegeben.

Wie findet die Preisverleihung statt?
Der Preis wird von dem/der Präsidenten:in des BJR vor Ort unter Einbezug der lokalen Presse bei dem/der Preisträger:in verliehen.

Melanie Gerber
Innenrevisorin Gliederungen und Kommunikationsassistentin