23.03.2014

Flüchtlinge brauchen Freunde!

Das Leben in der Welt des 21. Jahrhunderts ist starken Spannungen und auch weltpolitischen Verwerfungen ausgesetzt.

Als Vertreterinnen und Vertreter der Jugendarbeit in Bayern sehen wir die Not, das Leid und auch die verzweifelten Versuche vieler Menschen, oft Kinder und Jugendliche, eine Perspektive zu erlangen für ein Leben in Frieden und eine menschenwürdige Zukunft.

Wir als Bayerischer Jugendring wollen, gerade hier in Bayern, denen Stimme sein, die sich nicht, nicht mehr oder nicht deutlich zu Wort melden können. Viele junge Menschen kommen als Flüchtlinge in Bayern an: Für sie setzen wir uns mit diesem Beschluss und den darin enthaltenen Forderungen ein. Wir wissen dabei, dass es auch auf Bundes- und Europaebene Fragestellungen gibt, die einer kritischen Überprüfung bedürfen und Veränderung erfordern. Wir halten uns hier aber bewusst an die Sachverhalte, bei denen in unserem Bundesland ein Regelungsbedarf besteht.

Die Situation der Asylsuchenden, besonders der Kinder und Jugendlichen, sind in Bayern noch immer von großen Nachteilen, von Vorurteilen und Stigmata in der Bevölkerung und von gesetzlichen Einschränkungen betroffen, die echte Teilhabe- und Chancengerechtigkeit ausschließen und sie in ihren Zukunfts- und Lebensperspektiven stark begrenzen.

Der Bayerische Jugendring möchte mit diesem Beschluss einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen von jungen Flüchtlingen, ihrer Zukunftschancen und auch zur Sensibilisierung für die Notlagen der Flüchtlinge beitragen.

Wir nehmen dabei gerne wahr, dass sich seit Herbst 2013 die bayerische Asyl- und Flüchtlingspolitik verändert hat. Dieser positive Weg muss aber konsequent weiter gegangen werden!

Grundsätzlich fordern wir von der Politik die Neuregelung des Zuwanderungsrechts ergänzend zu dem bestehenden Asylrecht als ordnungspolitische Grundlage für eine zeitgemäße, angemessen geregelte Zuwanderung.

  • Im Besonderen fordern wirden frühzeitigen Zugang zu Sprachförderung, Bildung und Ausbildung in Deutschland, Arbeitsaufnahme so früh wie möglich
  • unabhängige Beratung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in asyl-, aufenthalts- sowie sozialrechtlichen Fragen
  • die Fortsetzung der Inobhutnahme von allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bis zur Volljährigkeit im Rahmen und mit den Standards des Jugendhilferechts
  • die Abschaffung der Wohnpflicht für Gemeinschaftsunterkünfte
  • die Umstellung von Sach- auf Geldleistungen konsequent umzusetzen
  • die Aufhebung der Residenzpflicht
  • den bedarfsgerechten Ausbau von Asylsozialberatungen
  • den Ausbau der Hilfsangebote für traumatisierte Asylsuchende und Flüchtlinge sowie
  • allgemein verbindliche Standards zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten

Ausführungen zu den Punkten im Detail

Frühzeitiger Zugang zu Sprachförderung, Bildung und Ausbildung, Arbeitsaufnahme so früh wie möglich

Das Erlernen der deutschen Sprache und das Recht auf Bildung sind elementar für den Erwerb von Bildungs-, Schul- und Ausbildungsabschlüssen und für die gesellschaftliche und soziale Integration von zugewanderten Menschen. 73 % der Asylantrag stellenden Menschen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 30 Jahre. Für diese Gruppe, aber auch für alle zugewanderten Menschen sind das Erlernen der deutschen Sprache, erfolgreiche Schul-, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse, die Anerkennung von Abschlüssen bzw. die Qualifikationsfeststellung besonders wichtig, um in unserer Gesellschaft Anschluss und Teilhabe finden zu können.

Der Zugang zu Bildung und Ausbildung bedarf großer struktureller Verbesserungen. Asylbewerber/-innen ist flächendeckend die Möglichkeit zum Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen. Der von der Bayerischen Staatsregierung beabsichtigte Erwerb von umgangssprachlichen Deutschkenntnissen ist nicht ausreichend. Arbeitsaufnahme und die Möglichkeit, Ausbildungen zu absolvieren, sollte uneingeschränkt möglich sein. Auch für die Menschen, die wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, stellen erfolgreich absolvierte Schul- und Bildungsabschlüsse gute Startchancen im Heimatland dar und können eine neue Lebensgrundlage und damit erfolgreiche Entwicklungshilfe (Bekämpfung der Fluchtursachen) in diesen Ländern sein. Deutschland hat sich selbst verpflichtet, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfen auszugeben, liegt derzeit jedoch weit darunter bei knapp 0,4 %.

Wir fordern daher den uneingeschränkten und frühzeitigen Zugang zu Bildung und Ausbildung sowie verbesserte Sprachförderung an Schulen und Berufsschulen mit ausgebildeten Lehrkräften, „Deutsch als Zweitsprache“ an jeder Schule, bedarfsgerechte Angebote an Berufsschulen mit dem Berufsintegrationsjahr (BIJ) und Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), ausbildungsbegleitende Hilfen und den Ausbau sowie die Öffnung bzw. den Ausbau von (Jugend-)Integrationskursen und Schulplätzen auch für Flüchtlinge. Für die Lebenssituation sind ein strukturierter Tagesablauf und die Unterstützung bei Besuchen von Ämtern oder Ärzten notwendig. Es darf nicht sein, dass sie Bußgeldbescheide bekommen, nur weil sie sich nicht mit den Zonen des öffentlichen Personennahverkehrs oder dem Ticketsystem der Bahn auskennen (selbst „Einheimischen“ fällt das oft nicht leicht und sie haben keine Sprachbarrieren!).

Unabhängige Beratung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in asyl-, aufenthalts- sowie sozialrechtlichen Fragen

Die Rechtsberatung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird künftig durch Amts- und Privatvormundschaften übernommen. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, benötigen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zwingend eine unabhängige Rechtsberatung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen sowie in sozialrechtlichen Belangen.

Die Fortsetzung der Inobhutnahme von allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bis zur Volljährigkeit im Rahmen und mit den Standards und Anschlusshilfen für junge Volljährige des Jugendhilferechts

Wir begrüßen ausdrücklich die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) neu gefassten „Konzeptionellen Eckpunkte für die Schaffung von Inobhutnahmeeinrichtungen“ auch für 16- bis 17-jährige unbegleitete Minderjährige vom 15.11.2013 mit den Standards und der Inobhutnahme in der Jugendhilfe. Sie müssen konsequent umgesetzt werden.

Aus den Rechtsgedanken des § 9 Nr. 3 SGB VIII ergibt sich das Ziel der geschlechtergerechten Versorgung in Jugendhilfeeinrichtungen. Diese Norm sollte für alle Einrichtungen für Flüchtlinge in gleicher Weise Geltung haben, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene untergebracht werden. Gleiches gilt für ihre medizinische Versorgung: Eine allein schmerzstillende Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reicht nicht aus, sondern wirklich medizinische Hilfe auf dem Standard der Jugendhilfe. Auch in solchen anderen Einrichtungen muss das Jugendhilferecht Anwendung finden, wenn es sich um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene handelt.

Abschaffung der Wohnpflicht für Gemeinschaftsunterkünfte – Ausbau der dezentralen Unterbringung

In Bayern besteht die paradoxe Situation, dass einerseits die Bezirksregierungen, die Landratsämter und die Städte unter einem außerordentlich hohen Druck stehen, laufend neue Unterbringungsplätze für Asylsuchende und Geduldete bereitzustellen und andererseits Asylsuchende und Geduldete, die selbst Wohnraum finden könnten, gezwungen werden, weiterhin in den Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen.

Gemäß Art. 4 des Bayerischen Aufnahmegesetzes sind alle Leistungsempfänger des Asylbewerberleistungsgesetzes verpflichtet, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben. Diese Regelung schadet den Betroffenen und ist daher abzuschaffen. Das Leben in den Gemeinschaftsunterkünften stellt für die darin lebenden Menschen auf Dauer eine große psychische Belastung dar. Die Enge, fehlende Privatsphäre mit sich selbst organisierenden Hierarchien, der mangelnde Schutz und der Lärm in den Gemeinschaftsunterkünften sind hierfür die wichtigsten Gründe. Ein längerer Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften ist daher zu vermeiden. 

Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, den begonnenen Ausbau der dezentralen Unterbringung weiterzuführen. Allerdings sind hier in jedem Fall menschenwürdige Kriterien der Unterbringung im Sinne von „allgemein verbindlichen Standards zur Unterbringung von Flüchtlingen“ anzusetzen. Menschenunwürdige und nicht bedürfnisgerechte Unterbringung in abgelegenen Unterkünften mit mangelndem Zugang zu Sprachförderung, Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitszugängen sind auszuschließen. Im Übrigen gilt auch für Kinder und Jugendliche, die zusammen mit ihren Eltern(teilen) untergebracht werden, dass das Personal der Einrichtung, auch wenn es sich nicht um eine Jugendhilfeeinrichtung handelt, die formalen Kriterien des §§ 8 a und 72 a SGB VIII zu erfüllen und auch sonstige fachliche Eignungen haben.

Aufhebung der Residenzpflicht

Die Residenzpflicht stellt für die Asylsuchenden eine massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit dar. Die Pflege sozialer Beziehungen zu Verwandten, zu anderen Landsleuten und die Integration in unsere Gesellschaft sind damit strukturell erschwert. Die Residenzpflicht führt zu einem erhöhten Kontrollaufwand und zu vielen unangemessenen Strafverfahren.

Zur Rechtslage: § 56 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG schränkt den räumlichen Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung für Asylsuchende auf den Regierungsbezirk ein, in dem die zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.

§ 57 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG regelt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlauben kann, dass ein/-e Asylsuchende/-r den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung vorübergehend verlassen kann. Diese Regelungen gelten in Bayern für die Asylsuchenden, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen Zirndorf und München aufgenommen wurden.

Nach § 58 Abs. 6 AsylVfG können die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen bestimmen, dass sich Ausländer ohne Erlaubnis vorübergehend in einem die Bezirke mehrerer Ausländerbehörden umfassenden Gebiet, dem Gebiet des Landes, oder – soweit Einvernehmen besteht – im Gebiet eines anderen Landes aufhalten können. Von dieser Ausnahmeregelung haben inzwischen alle Bundesländer Gebrauch gemacht. In Bayern und Sachsen wurde der Aufenthaltsbereich von Asylsuchenden auf den Regierungsbezirk begrenzt. In allen anderen Bundesländern wird der Aufenthaltsbereich auf das jeweilige Bundesland begrenzt.

Wir fordern daher die Aufhebung der Residenzpflicht durch die Bayerische Staatsregierung.

Umstellung von Sach- auf Geldleistungen

Wir begrüßen es, dass bereits politisch beschlossen wurde, die Sachleistungen auf Geldleistungen umzustellen. Dies muss nun aber rasch und in allen Bezirken umgesetzt werden.

Bedarfsgerechter Ausbau von Asylsozialberatungen

In Bayern besteht nach wie vor ein enormer Bedarf an Asylsozialberatungen. In den vergangenen zwei Jahren wurden von den Wohlfahrtsverbänden insgesamt 39 neue Personalstellen in der Asylsozialberatung geschaffen (von rund 60 auf rund 100 Stellen). Wir begrüßen die deutliche Aufstockung der Mittel für die Wohlfahrtsverbände und für ihre Asylsozialberatung. Trotz dieses Ausbaus der Beratungskapazitäten entstehen durch die fortlaufende Einrichtung neuer Asylunterkünfte und durch die Ausweitung der Zuständigkeit auf dezentrale Unterkünfte immer wieder neue und gravierende Betreuungslücken.

Wir fordern daher von der Bayerischen Staatsregierung, im Nachtragshaushalt  für 2014 die Fördermittel für die Asylsozialberatung noch einmal deutlich aufzustocken sowie die staatliche Förderquote zu erhöhen.

Ausbau der Hilfsangebote für traumatisierte Asylsuchende, Flüchtlinge und geduldete Ausländer/-innen

In der sog. Aufnahmerichtlinie der EU steht in Artikel 25 folgende Aussage:
„Die Mitgliedsstaaten tragen dafür Sorge, dass Personen, die Folter, Vergewaltigung oder andere schwere Gewalttaten erlitten haben, die Behandlung ‑ insbesondere Zugang zu einer adäquaten medizinischen und psychologischen Behandlung oder Betreuung ‑ erhalten, die für den Schaden, welcher ihnen durch derartige Handlungen zugefügt wurde, erforderlich ist.“

Die Studien der TU München in der Erstaufnahmeeinrichtung München und des Klinikums Nürnberg in der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf von 2012 haben bewiesen, dass ein erheblicher Teil der neu aufgenommenen Asylsuchenden psychische Erkrankungen aufweisen. Dabei sind posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen die häufigsten Krankheitsbilder. Das Klinikum Nürnberg stellt in seiner Studie fest, dass bei 45 % der begutachteten Asylsuchenden eine psychiatrische Symptomatik festgestellt wurde. Die am häufigsten gestellte Einzeldiagnose war die posttraumatische Belastungsstörung, die bei 17 % der Probanden der Stichprobe vorlag. Dies ist – im Vergleich zur Normalbevölkerung – ein sehr hoher Wert. Es sind daher dringend Hilfsangebote für diese psychisch kranken Menschen bedarfsgerecht und nachhaltig auszubauen. Dazu sind medizinische und therapeutische Einrichtungen erforderlich, deren Mitarbeitende über entsprechende fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenzen verfügen. Auch für die Therapie der posttraumatischen Belastungsstörung braucht es dringend spezielle Kenntnisse und Erfahrungen.

Die drei auf Flüchtlinge spezialisierten Therapiezentren in Bayern (Refugio München, das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge in Nürnberg und Exilio in Lindau) haben derzeit unhaltbar lange Wartezeiten von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Dies zeigt, dass die vorhandenen spezialisierten Hilfsangebote bei weitem nicht ausreichen. Gleichzeitig besteht das Problem der Erreichbarkeit der Hilfsangebote für diejenigen, die in Asylunterkünften im ländlichen Raum leben.

Wir fordern daher den Aufbau eines Netzwerks mit geeigneten Hilfsangeboten, um zu gewährleisten, dass psychisch kranke Asylsuchende, Flüchtlinge und geduldete Ausländer/-innen behandelt werden können. Neben dem Ausbau der Netzwerke fordern wir die Bayerische Staatsregierung weiterhin auf, die vorhandenen spezialisierten Zentren auszubauen und entsprechend dauerhaft und bedarfsgerecht zu fördern.

Allgemein verbindliche Standards zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten („Asylunterkünfte-TÜV“)

Für das Betreiben von Gemeinschafts- und Asylunterkünften und zur Wahrung des Rechts auf eine menschenwürdige Behandlung und Unterbringung bedarf es der Entwicklung allgemein verbindlicher Standards zur Unterbringung von Flüchtlingen (über die Bestehenden des StMAS hinaus). Ziel muss die Verbesserung der Unterbringungssituation von Asylbewerber/-innen und Geduldeten in Gemeinschaftsunterkünften und in den dezentralen Unterkünften sein. Während derzeit alle staatlichen Anstrengungen dahin gehen, überhaupt adäquaten Wohnraum und Unterkünfte für Asylsuchende in Bayern zu finden, sollten bereits vor Eröffnung von Unterkünften allgemeingültige Standards die Unterbringung regeln. So sollte ein sog. „Heim-TÜV“ (für Pflegeeinrichtungen ist dies seit Jahren Standard) die Unterbringungssituation vor Ort systematisch erfassen, verbesserungswürdige Zustände kennzeichnen und gute Beispiele identifizieren, die Vorbild für gute Wohn- und Lebensbedingungen sein könnten. Der „Heim-TÜV“ für sächsische Gemeinschaftsunterkünfte kann hier für Bayern Vorbild sein.

Wir fordern die Einführung adäquater Qualitätsstandards analog des „Heim-TÜV“ in Sachsen für alle staatlichen, kommunalen oder sonstigen öffentlichen Unterkünfte in Bayern, die durch unabhängige Institutionen überprüft werden.

Zehn objektiv messbare Faktoren standardisieren die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in Sachsen:

1.     Unterbringung von Familien und Frauen
2.     Sicherheit
3.     Betreuung
4.     Frauen- und Familiengerechtigkeit
5.     Integration von Kindern
6.     Bildungsangebote
7.     Mitwirkungsmöglichkeiten
8.     Lage und Infrastruktur
9.     Zustand und Umfeld
10.  Gesellschaftliche Einbindung

Beschlossen vom 144. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings vom 21. bis 23. März 2014

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter