17.10.2020

Kinder und Jugendliche schützen: Standards für Flüchtlingsunterkünfte / Abbau besonderer Härten durch Coronamaßnahmen

Die Delegierten der 156. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings fordern den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie insbesondere den Abbau besonderer Härten.

Die Entwicklung der Persönlichkeit, Bildung, Eigenständigkeit, Partizipation und Gesundheit sind unveräußerliche Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese sind im SGB VIII und in der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland am 06.03.1992 ratifiziert hat, grundgelegt. Dieses zu wahren und umzusetzen, darum geht es auch und gerade in Krisenzeiten!

Der Bayerische Jugendring setzt sich seit Jahren für das Wohl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen ein. Insbesondere seit 2015 hat sich der BJR vielfach positioniert und Maßnahmen in Projekten ergriffen.

Beispielhaft seien hier folgende Positionspapiere genannt:
155. Vollversammlung: „Für ein sicheres Ankunftsland“
154. Vollversammlung: „Frauen auf der Flucht - Die Verantwortung der Europäischen Union (EU)“
152. Vollversammlung: „Für ein Klima der Menschenfreundlichkeit“

Insbesondere im „Aktionsprogramm Mitanand - Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft“, werden seit 2015 viele Angebote gemacht, um junge Geflüchtete in die Jugendarbeit zu integrieren und Fachkräfte zu schulen. Dafür wurde eng mit Integration fördernden Initiativen und Einrichtungen kooperiert, junge Geflüchtete qualifiziert und Jugendarbeit beraten.

Junge Geflüchtete leiden unter der Krise: verringerte Angebote und Partizipationsmöglichkeiten, insbesondere ehrenamtliche Unterstützungsmaßnahmen, geringe technische Ausstattung zur Wahrnehmung von Online-Angeboten, erschwerte Zugänge zu Sprachkursen und Sprachanlässen sowie zu Behörden und Beratungsstellen, beengte Wohnräume, Stress- und Lärmbelastung treffen sie in besonderem Maße. Hinzu kommen prekäre Arbeitsverhältnisse, Unsicherheiten bei den Ausbildungsstellen und mangelnde Job-Möglichkeiten.

Besonders betroffen: junge Geflüchtete in Unterkünften

Die Erfahrungen aus der ersten Welle der Covid19-Pandemie haben deutlich gezeigt, dass aufgrund ihrer Unterbringungssituation von allen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte besonders stark geflüchtete Menschen in Unterkünften von den Auswirkungen der Ausgeh- und Kontaktbeschränkungen betroffen sind. Dies wurde vom bayerischen Flüchtlingsrat, dem Münchener Flüchtlingsrat, den Wohlfahrtsverbänden und der Presse vielfach thematisiert.

Für viele Unterkünfte galt ein staatlich verordnetes Betretungsverbot. Dies führte vielerorts zu einer kompletten Abschottung der Unterkünfte. Das hatte zur Folge, dass weder junge Geflüchtete Angebote außerhalb der Unterkünfte wahrnehmen konnten, noch konnten Angebote der Jugendarbeit, der Beratungsdienste oder der Ehrenamtsinitiativen in die Unterkünfte kommen. Die technischen Möglichkeiten waren/sind für eine erfolgreiche Online-Beschulung oder Online Sprachkurse nicht vorhanden. Die Einrichtung von W-Lan Hotspots wurde von Seiten der Bezirksregierungen mit Verweis auf staatliche Vorgaben unterbunden. Die Bewohner:innen haben keine Möglichkeit hier Verträge mit Anbietern zu schließen, die Möglichkeiten mit dem Mobiltelefon Daten herunterzuladen waren und sind begrenzt. Hygiene- und Schutzmaßnahmen konnten/können aufgrund der hohen Belegungszahlen häufig nicht umgesetzt werden. Dies belegen zahlreiche Presse- und Betroffenenberichte. Notwendige Behördengänge konnten nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden, da viele Behörden ihren Publikumsverkehr eingestellt hatten. Die unklare Situation und der Mangel an Informationen führten zu vielen Ängsten sowie zu einer Perspektiv – und Hilflosigkeit junger geflüchteter Menschen. Durch den Lockdown stieg die psychische Belastung, da die Geflüchteten auf ihrer Flucht immer wieder in negativ erlebten Situationen eingeschlossen waren.

Der Bayerische Jugendring stellt fest, dass die gängige Unterbringungspraxis zu den Teilhabe-, Menschen- und Bildungsrechten der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Widerspruch steht. Die Rahmenbedingungen erschweren es, dass insbesondere junge Geflüchtete ihre Rechte in Anspruch nehmen können. Die Praxis scheint sich hier an Ausgrenzung, Abschottung und Abschreckung zur vermeintlichen Vermeidung von sog. „Pull-Faktoren“ zu orientieren statt am Recht auf Bildung und Teilhabe.
Diese universellen Rechte müssen allen Kindern und Jugendlichen zustehen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder dem ihrer Eltern oder der vermeintlichen „Bleibeperspektive“.

„Heim - TÜV“ für Bayern: Entwicklung und Umsetzung von Standards in Flüchtlingsunterkünften

Die Situation in den Unterkünften ist unübersichtlich und uneinheitlich. Es braucht dringend einheitliche und verbindliche Standards für die Unterkünfte und Einrichtungen für Geflüchtete, deren Einhaltung geprüft und bei deren Nicht-Einhaltung Konsequenzen gezogen werden. Bei der Erstellung der Standards sind unbedingt Beteiligte und Expert:innen einzubeziehen, also die Bewohner_innen selbst, Vertreter:innen der Regierungsbezirke und kommunalen Spitzen, die bayerische Kinder- und Jugendhilfe, die bayerische Jugend(sozial-)arbeit, die freien Wohlfahrtsverbände sowie der bayerische Flüchtlingsrat. Fachstellen des BJR und der Jugendsozialarbeit müssen in die Prüfung einbezogen werden, um die Aspekte der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zu berücksichtigen. Dieser „Heim-TÜV“ für bayerische Unterkünfte sollte insbesondere sicherstellen, dass eine menschenwürdige Unterbringung, Jugendschutz, das Jugendhilferecht sowie die Kinderrechte in den Unterkünften eingehalten werden.

Der 2011 entwickelte und bis 2019 erfolgreich weiterentwickelte Heim-TÜV vom Freistaat Sachsen bietet sehr gute Ansatzpunkte, auch für die Umsetzung in Bayern. Folgende Faktoren fordert der BJR für einen bayerischen Heim-TÜV:

  • Faktor 1: Angemessene Unterbringung für besonders gefährdete Gruppen
    Für Familien und Frauen sind Gemeinschaftsunterkünfte zu vermeiden. Hier sind kleine Wohneinheiten einzurichten. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, Anhänger_innen religiöser Minderheiten oder mit LGBTIQ* Identitäten, etc.
  • Faktor 2: Sicherheit im Heim
    Die Sicherheit der Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften muss sowohl innerhalb als auch gegen Gefährdungen von außen gewährleistet und organisiert werden.
  • Faktor 3: Soziale Betreuung und Beratung
    Es bedarf tragfähiger Beratungs- und Betreuungskonzepte, um weiterhin Beratung und Unterstützung und Begleitung bei Anträgen und Ämtergängen zu ermöglichen sowie bei Fragen der allgemeinen Lebensführung und zur Krisenintervention.
  • Faktor 4: Frauen- und Familiengerechtigkeit,
    Herstellung familiärer Gemeinschaft durch gemeinsame Unterbringung von Familien, eigene geschützte Räume für Kinder, Familien und Frauen, Unterstützung durch Erziehungsberatung und Kinder- und Jugendhilfe
  • Faktor 5: Integration von Kindern und Jugendlichen
    Konzepte, die es Trägern ermöglichen, Angebote in den Unterkünften durchzuführen. Möglichkeiten der Jugendarbeit in diesem Bereich stärken.
  • Faktor 6: Bildungsangebote
    Anpassung der Teilnahmemöglichkeit an Online-Lernangeboten und Homeschooling, Kinder und Jugendliche schnell und unabhängig vom Aufenthaltsstatus Zugang zu Bildung ermöglichen und Teilhabe sicherstellen, Stärkung der Alltagskompetenzen sowie der sozialen Kompetenzen und des sozialen Lernens.
  • Faktor 7: Mitwirkungsmöglichkeiten
    Mitwirkung bei Erstellung und Überprüfung der Standards durch Heimräte und gezielte Befähigung zur Mitwirkung (Empowerment). Dazu gehören auch regelmäßige Versammlungen der Kinder- und Jugendlichen, um gezielt auf deren Bedarfe reagieren zu können. Die Mitwirkungsmöglichkeiten schließen auch Beschwerdemöglichkeiten und Beschwerdemanagement ein.
  • Faktor 8: Lage und Infrastruktur
    Familien mit Kindern möglichst in großen Städten oder gut angebunden an diese, ausreichend Versorgungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, infrastrukturelle Anbindung, Räume für Jugendliche
  • Faktor 9: Bauliche Standards
    offene, transparente Bauweise, hoher baulicher Zustand der Sanitäranlagen, ausreichend Sanitäranlagen, regelmäßige Reinigung sowie Renovierung und Instandhaltung.
  • Faktor 10 - Gesellschaftliche Einbindung,
    Kontakte zu Verbänden und Vereinen, Nachbarschaft, Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit sind zu unterstützen.
  • Faktor 11Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
    Bedarfsgerechte Angebote der Jugendarbeit. Bedarfsgerecht bedeutet sowohl Angebote der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in die Unterkünfte zu holen, als auch die Teilhabe an diesen Angeboten außerhalb der Unterkünfte zu fördern und zu unterstützen.
  • Faktor 12: Gesundheit
    Konzepte zum Infektionsschutz, auch über Corona hinaus, schnelles Handeln bei Infektionen zum Schutz der Bewohner:innen, keine Kollektivquarantäne, da diese eine gesundheitliche Gefährdung der Bewohner:innen darstellt

Bildung und Sprache

Es braucht dringend flexible und pragmatische Formen der Sprachvermittlung und Spracheinübung. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die jungen Geflüchteten auch über geeignete Rahmenbedingungen verfügen. Das Ziel sollte sein, dass möglichst viele junge Menschen das entsprechende Sprachniveau erreichen. Hierzu bedarf es ausreichend geeigneter Förderangebote und Lernbegleitung.

Keine besonderen Härten für junge Geflüchtete

Des Weiteren fordert der BJR die Bayerische Staatsregierung auf, darauf zu achten, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Infektion in Pandemiezeiten nicht zu neuen besonderen Härten für junge Geflüchtete führen. Insbesondere:

  • Reisewarnung und Reisebeschränkungen dürfen nicht dafür herangezogen werden um die 6-Monats-Frist in Dublin II Fällen zu verlängern und Geflüchtete auch nach Ablauf dieser Frist abzuschieben. Die Vorgaben des europäischen Gerichtshofs sind hier eindeutig und zu akzeptieren.
  • Aussetzung der Abschiebung in Länder mit unzureichender oder gar mangelhaften Gesundheitsversorgung, in Risikogebiete oder in Folge der Pandemie wirtschaftlich extrem schlechter Situation, so dass die Sicherung der Existenz gewährleistet werden kann. Der BJR ist entsetzt über die Sammelabschiebung nach Pakistan zu einer Zeit, als das Land vom Robert-Koch-Institut als sehr belastet von der Coronapandemie gekennzeichnet wurde.
  • Aufhebung / Aussetzung / Anpassung von Behördenterminen und Fristen an Zugangsmöglichkeiten: Durch die Einschränkungen im Publikumsverkehr von Behörden und durch die Abschottung von Unterkünften können nötige Behördentermine nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Dies darf nicht zu Lasten der Geflüchteten gewertet und diese dürfen deshalb nicht sanktioniert werden
  • Automatische Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Fristen, wenn aufgrund der Auflagen und Maßnahmen zum Schutz vor Infektion diese nicht fristgerecht beantragt werden können.
Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter