Europa und die europäische Politik gewinnen auch im Jugendbereich immer mehr an Bedeutung. Der Bayerische Jugendring hält an seinem Gestaltungswillen in und für Europa fest und will sich stärker für Kinder und Jugendliche in der europäischen Politik einsetzen.
Europa und die europäische Politik gewinnen auch im Jugendbereich immer mehr an Bedeutung. Der Bayerische Jugendring hält an seinem Gestaltungswillen in und für Europa fest und will sich stärker für Kinder und Jugendliche in der europäischen Politik einsetzen.1
Freiheit, Gleichheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenwürde und Wahrung der Menschenrechte sind Grundprinzipien der Europäischen Union. Darüber hinaus steht der europäische Gedanke für Toleranz, regionale Vielfalt, Solidarität und Gerechtigkeit. Der Zusammenschluss der Europäischen Union (EU) hat uns eine nie zuvor dagewesene Periode des Friedens und Wohlstands geschenkt. Zu Gleichheit gehört auch die Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa.
Die Zukunft der EU muss über wirtschafts- und währungspolitische Fragen hinausgehend und von den Anliegen der Bürger/-innen her gedacht werden. Am Prozess einer vertieften Einigung ist im Dialog mit den Bürger/-innen weiterzuarbeiten.
Dabei darf die europäische Einigung kein Elitenprojekt sein, sondern muss versuchen, gerade junge Menschen frühzeitig in das europäische Projekt einzubinden. Die Fragen nach der Vision Europas und dem institutionellen Gefüge sind insofern jugendpolitisch relevant, als sie ganz wesentlich mitbeeinflussen, welche politischen Bezugspunkte es für Jugendliche im alltäglichen Lebensumfeld gibt. Viele Jugendliche machen über internationale Jugendarbeit und Schüleraustausch die ganz persönliche Erfahrung, was es heißt, Teil eines vereinigten Europas zu sein.
Wir sind davon überzeugt, dass die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen nur durch eine Politik der nachhaltigen Entwicklung und eine Fortsetzung des Integrationsprozesses für ein friedliches und demokratisches Europa zu sichern sein
werden.
Die EU leidet derzeit an strukturellen bzw. institutionellen Konstruktionsfehlern, welche die Akzeptanz bei den Bürger/-innen erschweren. Es liegt in der Verantwortung der Bürger/-innen Europas sowie der Zivilgesellschaft, die EU aktiv mitzugestalten. Damit Entscheidungen nicht als vom alltäglichen Leben entkoppelte Vorgaben empfunden werden und den Bürger/-innen die Partizipation an ihrem Europa ermöglicht wird, ist es nötig, die Instrumente direktdemokratischer Teilhabe zu stärken, die Entscheidungsverfahren transparent zu gestalten und eine europäische Öffentlichkeit zu schaffen. Die formalen und finanziellen Hürden der europäischen Bürgerinitiative sind abzubauen und diese zu einem echten direktdemokratischen Initiativverfahren zu erweitern. Die Gewaltenteilung in europäischen Institutionen ist unzureichend demokratisch ausgestaltet. Die EU als Staatenverbund bezieht ihre Legitimation über nationale Parlamente, insbesondere sind die Mitglieder des Rates an einzelstaatliche nationale Parlamente gebunden. Wir sehen es daher als unerlässlich an, dass nationale Parlamente ihre Kontrollfunktion vollumfänglich wahrnehmen und ausschöpfen.
Der Krisenmodus hat ein Übergewicht des Rates gegenüber dem Parlament verstärkt, welches nach wie vor nicht bei allen Entscheidungen vollumfänglich eingebunden ist. Um die demokratische Legitimation zu stärken, die Zurechenbarkeit von Entscheidungen auf EU-Ebene zu einzelnen Entscheidungsträgern für Bürger/-innen nachvollziehbarer zu gestalten und die Transparenz zu verbessern, ist das Europäische Parlament zu einem echten legislativen Organ mit Initiativrecht auszubauen, das ordentliche Gesetzgebungsverfahren sogenannten „package deals“2 im Hintergrund vorzuziehen und ein verbindliches Lobbyregister für alle drei Organe einzuführen.
Notwendig halten wir dafür eine weitere Abgabe von Souveränitätsrechten an die europäische Ebene in den Bereichen Asyl, Migration, Sozialpolitik, Bildung, Arbeitsmarkt und Umweltpolitik sowie eine Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments in bereits vergemeinschafteten Bereichen.
Die Europäische Kommission bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments, aber sie ist lediglich in Gänze zu bestätigen oder abzulehnen. Dabei ist es eine Voraussetzung demokratischer Legitimation, gewählte Repräsentanten durch Abwahl oder Abberufung zur Verantwortung ziehen zu können. Wir befürworten daher die Nominierung von Spitzenkandidat/-innen. Außerdem halten wir ein Vorschlagsrecht für den/die Präsidenten/-in der Kommission vonseiten der Mehrheitsfraktion und somit eine Regierungsbildung aufgrund von Mehrheitsverhältnissen für demokratischer, da so ein echter und für die Bürger/-innen transparenter Wettstreit zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen möglich wird.
Die Wahl zum Europäischen Parlament nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität ist derzeit die Summe von 28 nationalen Einzelwahlen nach nationalem Wahlrecht. Für eine glaubwürdigere demokratische Legitimation treten wir für eine Vereinheitlichung des Wahlsystems ein und befürworten eine Wahl des Europäischen Parlaments durch europaweite Parteilisten, auf der Basis grenzüberschreitender Wahlkreise. Die niedrige Wahlbeteiligung ist ein alarmierendes Zeichen, stärker für die europäische Idee zu werben und europäische Politik umfassend zu legitimieren. Gerade in einer alternden Gesellschaft sehen wir es als unerlässlich an, jungen Menschen mehr Rechte zu geben, Europas Zukunft aktiv mitzugestalten und daher europaweit das aktive Wahlrecht auf 14 Jahre zu senken.3
Europa ist als sozialer und kultureller Raum der hier lebenden Bürger/-innen zu begreifen, in dem lokale und regionale Identitäten, Sprachen und kulturelle Gegebenheiten ihren Platz haben. Darüber hinaus ist eine europäische Identität in einer aktiven politischen Bildungsarbeit im schulischen wie außerschulischen Bereich zu fördern. Ein gesamteuropäischer, politisch-öffentlicher Diskurs wird derzeit dadurch erschwert, dass europäische Medien fehlen und die Betrachtungsweise europapolitischer Vorgänge zu oft von nationalstaatlicher Sicht geprägt ist. In europäischer Perspektive zu denken, erfordert auch, aus europäischer Sicht informiert zu werden, und macht einen europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sinnvoll. Eine weitere Dimension bezieht sich auf die Rolle Europas in der Welt. Globale Probleme wie der Klimawandel, das rasante Wachstum der Weltbevölkerung, die stark schwankenden Ernährungs- und Energiepreise, die unzureichende Regulierung des Finanzsektors oder die Friedenssicherung müssen in einem supranationalen Kontext verhandelt werden, denn nur durch gemeinsames, aktives Handeln können sie gelöst werden.
2009 wurde von den Jugendministern Europas einstimmig die Europäische Jugendstrategie4 als gemeinsamer jugendpolitischer Rahmen für die Jahre 2010–2018 beschlossen. Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung von 2009 für die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik5 entschieden. Als umfassender, ressortübergreifender und querschnittsorientierter Politikbereich soll Jugend dadurch eine Aufwertung und zunehmende Anerkennung auf Europa- und Bundesebene erlangen. Zentrale Handlungsfelder zur Umsetzung der Jugendstrategie in Deutschland sind, neben der echten Partizipation Jugendlicher, das Fördern gelungener Übergänge in den Beruf sowie die Anerkennung non-formalen Lernens, auf die in den Abschnitten zu Arbeit und Bildung noch weiter eingegangen wird.
Der nächste Schritt ist nun die Umsetzung und Verankerung der Jugendstrategie auf lokaler Ebene. Hier sollen Jugend und Politik in Kontakt und die lokale mit der europäischen Ebene in tatsächlichen Austausch gebracht werden. In Bayern trifft diese durchaus wichtige Idee der Europäischen Jugendstrategie auf schon vorhandene und stark ausgebildete Vertretungs- und Beteiligungsstrukturen der Jugendarbeit, daher müssen hier beide Seiten miteinander in Einklang gebracht werden.
Der BJR unterstützt die Aufwertung des Themas Jugend auf europäischer Ebene und damit auf nationalstaatlicher Ebene der Mitgliedsländer. Wir befürworten eine solide Verankerung der Jugendstrategie auf lokaler Ebene mit echten Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie Jugendarbeit und ihrer Strukturen.6 Erstmalig verspricht die europäische Politik der Jugend keine einseitige Kommunikation, sondern einen wirklichen Austausch und echte Partizipation. Mit echter Partizipation kann dabei nicht nur politische Bildung allein gemeint sein, und sie kann auch nicht durch schmückende Veranstaltungen hergestellt werden, sondern geht weit über diese ersten Schritte hinaus. Echte Partizipation bedeutet einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe, ein Ernstnehmen des Gegenübers und vor allem die Möglichkeit der tatsächlichen Veränderung der Politik durch die Beteiligten.
Für diese Partizipationsprozesse ist es nötig, kinder- und jugendgerechte Kommunikations- und Beteiligungsformen zu nutzen. Jugendarbeit und ihre tradierte Vertretungsstruktur der Interessen von jungen Menschen können dabei als Experten/-innen und Partner/-innen wahrgenommen werden. Kinder und Jugendliche müssen Akteure in Europa werden dürfen und ihre eigene gesellschaftliche Zukunft mitgestalten können. Die Belange junger Menschen müssen konsequent in allen gesellschaftlichen Bereichen im Mittelpunkt stehen und als Querschnittsthema in den verschiedenen Politikfeldern mit eingearbeitet werden. Jugendliche und junge Menschen dürfen nicht zum Zweck wirtschaftlicher Interessen oder im Besonderen unter dem Fokus der Beschäftigungsfähigkeit betrachtet werden. Vielmehr sind Beschäftigungsfähigkeit und ökonomische Sicherheit in der Übergangsphase für junge Menschen Voraussetzung für eine eigenständige Lebensgestaltung und gesellschaftliche Partizipation. Der Wert von Jugendarbeit an sich sowie das Prinzip der Selbstorganisation junger Menschen muss grundlegend im Verständnis guter Jugendpolitik sein.
Europäische Förderprogramme und Förderfonds dienen als europapolitische Instrumente, die lokal, national und europäisch Wirkung entfalten sollen. Schon allein dadurch ist die Begleitung und aktive Gestaltung der europäischen Förderpolitik für den BJR relevant. Der direkte Zugang der Jugendarbeit zu EU-Programmen ist Erasmus+ und vor allem sein Förderbereich JUGEND IN AKTION , denn hier werden unterschiedliche Formate der internationalen Jugendarbeit, der Freiwilligenarbeit, der Mobilität für Ehrenamtliche und Fachkräfte sowie Projekte des Strukturierten Dialogs gefördert. Der bekannt gewordene und von Deutschland entscheidend geprägte Europäische Freiwilligendienst ist eines der größten und wichtigsten Förderformate, die auch in Erasmus+ ihren festen Platz erhalten haben.
Erasmus+ Jugend in Aktion wurde Anfang 2014 als das Förderinstrument der Europäischen Jugendpolitik eingeführt und zielt primär auf die finanzielle Förderung der Umsetzung der Europäischen Jugendstrategie ab. Der Europäische Sozialfonds wird als das bedeutendste
arbeitsmarktpolitische Instrument der EU benannt, mit dem die Strategie Europa 2020 umgesetzt wird. Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und die Förderung von Beschäftigung werden durch die Mittel des Europäischen Sozialfonds wirkungsvoll unterstützt. Für Ende 2016 ist eine Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens und damit die Überprüfung der EU-Förderprogramme und -Fonds auf ihre Wirksamkeit für Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geplant, die bereits jetzt durch Konsultationen der Europäischen Kommission für Antragstellende in Erasmus+ und durch Hearings im Europäischen Parlament vorbereitet werden. Dies läutet auch die Vorbereitung der folgenden Förderperiode nach 2020 ein.
Über die europäischen Förderinstrumente hinaus nimmt das europäische Wettbewerbs- und Beihilferecht erheblichen Einfluss auf die Art und Weise der mitgliedstaatlichen Förderung und die Erbringung von Leistungen durch freigemeinnützige Träger. Seit Jahren besteht eine rechtliche Unklarheit, ob die im Sinne des SGB VIII freien Träger der Jugendhilfe, die Leistungen im Auftrag des Staates erbringen oder durch diesen gefördert werden, diesen beiden Rechtsbereichen unterworfen sind. Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheit bei den freien Trägern der Jugendhilfe sind die Folgen dieses Regelungsdefizites, was letztlich auch dazu führt, dass gute Angebote der Jugendarbeit nicht mehr umgesetzt werden.
Die aktive Mitgestaltung und Einbeziehung der Jugendarbeit bei der Entstehung, Umsetzung und Auswertung von europäischen Förderprogrammen wird immer wichtiger, da diese ein zentrales Instrument für die Mobilität von jungen Menschen in Europa sind. Gerade dadurch, dass auch die Förderpolitik der EU immer stärker zur Überwindung der Krise eingespannt wird, verliert die Jugendarbeit aber an Sichtbarkeit, wenn Vereinheitlichung, Einsparungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen immer mehr im Fokus der Programme liegen.
Als Jugendarbeit müssen wir daher durch die Mitarbeit in Begleitausschüssen und Beiräten der Programme unsere Interessen vertreten können sowie durch eine gute Vernetzung mit den relevanten Akteuren auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene eingebunden sein.
Das integrierte EU-Bildungsprogramm Erasmus+ und der darin enthaltene non-formale Bildungsbereich Jugend In Aktion hat in der Umsetzung zu vielen Schwierigkeiten und Nachteilen für Jugendorganisationen und den Jugendlichen direkt geführt.7 Hier bedarf es Veränderungen und Anpassungen, damit internationale Jugendarbeit adäquat gefördert werden kann. Die EU-Förderprogramme und EU-Förderfonds müssen die vorhandenen Strukturen und Arbeitsweisen der Jugendarbeit nicht nur wahrnehmen und wertschätzen, sondern sie auch respektieren und beteiligen. Deshalb müssen bei der Antragstellung, Finanzierung und Umsetzung von EU-Projekten verwaltungstechnische Hürden abgebaut werden. Der Europäische Sozialfond und die Programme des Strukturfonds bieten Fördermöglichkeiten, die auch mittelfristig Personalstellen finanzieren können, doch bisher stehen der Nutzung solcher Programme oft die Vorfinanzierung und der enorme Verwaltungsaufwand entgegen.
In Bezug auf die nationale Finanzierung der Jugendhilfe ist festzustellen: Die Leistungen und Angebote der Jugendarbeit werden entsprechend der Regelungen des SGB VIII vorrangig durch freigemeinnützige Träger und dort überwiegend durch ehrenamtlich Tätige erbracht. Eine Unterwerfung dieser Angebote und Leistungen unter das europäische Wettbewerbs- bzw. Beihilferecht ist weder erforderlich noch angemessen, weshalb diese vom Anwendungsbereich der entsprechenden europäischen Regelungen, zum Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie, ausgenommen werden sollten.8
Bildung bleibt ohne die Freiheit des Einzelnen, sich entsprechend seiner eigenen Fähigkeiten und Werte zu bilden, nur Halbbildung. Insbesondere für den Prozess eines lebenslangen Lernens sind eigene Zielsetzungen und innerer Antrieb unerlässlich. Diese Notwendigkeit beschränkt die Verzweckung von Bildung und Lernen von außen und begreift Bildung in ihrer eigenständigen Wertigkeit und Relevanz.
Die politische Dimension von Bildung und damit das Erlernen von politischer Teilhabe sind von herausragender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit Europas. Bildung erschöpft sich nicht in erlerntem theoretischem Wissen – praktisches Handeln und informelles Lernen müssen als Gegengewicht zur momentanen Fokussierung auf messbare Bildungsnormen aufgewertet werden. Hierfür braucht es Freiräume innerhalb und außerhalb des Alltags in Schule und Hochschule, wie sie in der Jugendarbeit geboten werden. Die EU setzt derzeit auf einen umfassenderen Bildungsbegriff als die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und betont sowohl die Bedeutung politischer Bildung als auch den außerschulischen Bildungsbereich und nonformale Lernformen.
Sich im Dialog mit anderen und in Mitsprache über Ziele und Wege bilden zu können, ist die Basis des Heranreifens zu interessierten und engagierten Weltbürgern, die sich für eine demokratische Verfassung und ein pluralistisch-friedliches Zusammenleben in Europa einsetzen. Damit sich jede und jeder bereichernd in die Gesellschaft einbringen und für gutes Zusammenleben in Europa und in der Welt einsetzen kann, müssen hinreichende Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden. Dazu gehören unerlässlich praxisnahe politische Bildung und eine Ausweitung sozialen Lernens. Insbesondere muss Bildungsungleichheit bekämpft werden. Bildung darf kein Luxusgut darstellen, sondern muss ein gut gepflegtes öffentliches Gut sein. Ungleichheit und Jugendarbeitslosigkeit in Europa müssen auch durch eine konsequente Bildungspolitik beantwortet werden.
Kinderarmut, unsichere Lebensverhältnisse von Familien und sozial benachteiligende Familienpolitiken behindern junge Menschen nachhaltig. Die Rede von unvereinbaren Kulturen oder von bildungsfernen Milieus grenzt junge Menschen aus. Es muss ein konsequenter Wechsel von einer Defizitperspektive zu einer Kultur des Förderns bei ungleichen Ausgangsbedingungen vollzogen werden. Außerdem müssen die politischen Rechte von Jugendlichen anerkannt und Mitsprache- und Partizipationsrechte Jugendlicher in Schulen und anderen Bildungskontexten ausgeweitet werden.
Die europäische Jugend braucht mehr Investitionen in außerschulische Bildungsarbeit, Schulbildung und Ausbildung. Insbesondere braucht es qualitativ hochwertige öffentliche Bildungsangebote, die allen Menschen zugänglich sind.
Auf das Subsidiaritätsprinzip und die Kompetenzverteilung muss geachtet werden, um passgenaue nationale sowie regionale Lösungen zu ermöglichen. Eine strukturelle Homogenisierung von Bildungs- und Schulsystemen erscheint nicht als zielführend. Die EU sollte aber ein Anreizsystem entwickeln, das nationale und lokale öffentliche Investitionen in Bildung fördert, ohne dabei lokale Steuerungskapazitäten zu beschränken. Dieses Fördersystem muss so ausgestaltet werden, dass wirtschaftlich schlechter situierte Staaten nicht benachteiligt werden. Bessere Schulsysteme werden nicht durch vereinheitlichende Strukturentscheidungen erreicht, sondern durch bessere Ausstattung bei gleichzeitiger Ausweitung lokaler Entscheidungskompetenzen: durch kommunale Politik, durch Mitsprache der Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräfte. Die EU soll außerdem Anreize setzen, um ein Bildungs-, Übergangs- und Schnittstellenmanagement einzurichten, um konsequent und basierend auf verlässlichen Daten Probleme wie Schulabbruch, institutionelle Benachteiligung bestimmter Menschengruppen und mangelhafte Bildung für die Herausforderungen des Erwachsenenlebens zu bekämpfen.
Gute Bildung für junge Menschen, die sie umfassend bei der Bewältigung ihrer Lern- und Entwicklungsaufgaben unterstützt, ist deutlich mehr als Schule.“9 Verbandliche und offene Jugendarbeit sind Orte non-formalen Lernens, an denen sich Kinder und Jugendliche selbstorganisiert und lebensweltnah Wissen und Werte aneignen, Demokratie lernen und praktizieren sowie ihre Selbst- und Sozialkompetenz ausbilden. Neben dem formalen Bildungsbereich ist deshalb eine deutliche Aufwertung und sichtbare Anerkennung non-formaler und informeller Bildung nötig, da hier die Grundlagen lebenslangen Lernens praxisnah und nachhaltig erlernt werden.
Kinder- und Jugendarbeit als Ort des non-formalen und informellen Lernens wird zu einem überwiegenden Teil von Ehrenamtlichen und innerhalb gemeinnütziger Organisationen gestaltet. Das europäische Recht trägt diesen Strukturen nicht Rechnung, sondern orientiert sich an den wettbewerbsrechtlichen Begriffen „Verbraucher“ und „Unternehmer“. Die frei-gemeinnützigen Träger der Jugendhilfe werden daher grundsätzlich als Unternehmen qualifiziert, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht durch die Tätigkeit besteht oder nicht. Damit entstehen für die Jugendverbände und Jugendringe häufig zusätzliche formale Anforderungen, die die Angebote beschränken oder mitunter unmöglich machen.10 Das europäische Recht sollte daher eine Alternative zum Unternehmensbegriff etablieren, welche die Rechtsformen gemeinnütziger Organisationen umfasst, und auf diese Weise sicherstellen, dass die Regelungen für Unternehmer auf freigemeinnützige Träger der Jugendhilfe nicht anwendbar sind.
Der Begriff Migration wird mit „Wanderung“ übersetzt und ist im Gegensatz zum Begriff „Asyl“ nicht klar abgrenzbar. Die Wanderungsbewegungen können vielfältige Auslöser haben und auf verschiedenen – auch risikoreichen – Wegen verlaufen. Die Vermischung von Flucht- und Migrationsbewegungen erschwert dabei die Entwicklung politischer Strategien, denn es bestehen bei allen Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Migrationswege unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Während die EU-Staaten durch internationales, europäisches und nationales Recht zum Schutz von Flüchtlingen verpflichtet sind, liegt die Aufnahme der Einwanderer/-innen immer noch weitgehend in nationaler Entscheidungskompetenz. Flüchtlinge und Einwanderer/-innen müssen also aus rechtlichen Gründen unterschieden werden, doch auch aus entwicklungspolitischer Sicht ist eine Differenzierung notwendig: Fluchtursachen müssen verhindert werden, weil sie immer eine menschliche Katastrophe darstellen, freiwillige Migration hingegen kann eine wichtige Triebkraft für Entwicklung sein. Wenn sie gut geregelt wird, auf fairen Abkommen zwischen Herkunfts- und Aufnahmeländern beruht und die Rechte der Einwanderer/-innen geachtet werden, liegt sie im Interesse aller Beteiligten – im optimalen Fall als „triple win“11 – und sollte nicht begrenzt, sondern gefördert werden.
Inzwischen sind in fast allen EU-Mitgliedsstaaten mindestens ein Fünftel der im Ausland geborenen Bevölkerung Kinder und Jugendliche.12 Der BJR beschäftigt sich mit Fragestellungen junger Einwanderer/-innen in ihrer Lebenswirklichkeit.13 Er setzt sich für eine grundlegende Neuausrichtung der Migrations-, Integrations- und Asylpolitik ein, weg von Abwehrpolitik gegenüber eingewanderten und künftig einwandernden Menschen, hin zu einer Willkommens- und Anerkennungskultur.14 Die Jugendarbeit in all ihren Facetten und Möglichkeiten sieht sich aufgefordert, sich daran aktiv und gestaltend zu beteiligen.
„Innerhalb der Europäischen Union betreibt jeder Mitgliedsstaat bisher seine eigene nationale Einwanderungspolitik. Er kann die Einreiseverfahren, die Art der Tätigkeiten, die Einwanderern angeboten werden, ihre Herkunftsländer und die Zahl der Menschen, denen die Einreise gewährt wird, eigenverantwortlich festlegen.“15 Wichtige Aspekte der Einwanderungspolitik werden von den Staats- und Regierungschefs der EU politisch gemeinsam beantwortet. Durch gemeinsame Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel bei der Familienzusammenführung, dem Aufenthalt legaler Einwanderer oder eines Konzepts für den Umgang mit illegalen Einwanderern, sollen übergreifende Regelungen für alle EU-Länder gleichermaßen gelten.
Gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, dass unabhängig von Herkunftsland und Aufenthaltsstatus die Rechte umgesetzt werden, die ihnen nach der UN-Kinderrechtskonvention und in Deutschland auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilferechts zustehen. Bildung und Ausbildung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Den Vorrang des Kindeswohls gilt es gesetzlich zu verankern. Um die Bedeutung der Kinderrechte zu verdeutlichen und die vollumfängliche Umsetzung zu gewährleisten, bedarf es einer verfassungsmäßigen Verankerung sowie einer aktiven Strategie der EU. Schutz, Förderung und Teilhabe stehen allen Kindern und Jugendlichen zu, egal, in welchem Land und zu welchem Zeitpunkt.16
Neben europäischen freizügigen Bewegungen, vor allem bei jungen Menschen zum Zwecke des Studiums, der Ausbildung oder zusammen mit den Eltern, stellen die internationalen und globalen Migrationsbewegungen die Weltgemeinschaft vor eine große Herausforderung. Die Facetten und Teilphänomene in der Migration sind dabei vielfältig.Im Bereich der Arbeitsmigration ist das Instrument der Blue Card die gesamteuropäische Antwort auf zuwanderungsrechtliche Angebote anderer Länder. Dafür muss sie gestärkt und weiterentwickelt werden. Im Bereich der Zuwanderung und des Verbleibs ausländischer Studierender bedarf es der Begleitung angehender Fachkräfte zum Beispiel durch Sprachkurse, aber auch der Beratung potenzieller Arbeitgeber, um Einstiegsbarrieren zu senken, der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei Anwerbung und Integration. Die Familienmigration stellt mit 35 Prozent neben der Arbeitsmigration (28 Prozent) und Studium (15 Prozent) den Grund für den größten Teil der Aufenthaltsgenehmigungen dar. Familiennachzug ist aus sozialpolitischer Sicht höchst relevant17, da er erstens eine direkte Verbindung zwischen der Ausgestaltung der Familiennachzugspolitik und der Arbeitsmigrationspolitik darstellt, zweitens bei ihm keine auf Qualifikationen basierende Zuwanderungssteuerung möglich ist und drittens er eine besonders integrative und persönlichkeitsstabilisierende Funktion erfüllt.
Für junge Menschen sind Information und Zugänge zur Gesellschaft sowie Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten essentiell, um gut „anzukommen“. Die Perspektiven am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft müssen gestärkt werden und Unterstützung, zum Beispiel in der Schule, muss gewährleistet werden. Eine angst- und diskriminierungsfreie Umgebung für junge Menschen zu schaffen, ist dabei Grundlage, um gute Perspektiven und Entwicklungschancen bieten zu können.
Es besteht sowohl nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte18 und dem Grundgesetz19 ein Recht auf Asyl für politisch Verfolgte. Die deutsche und europäische Asylpolitik ist auf Abwehr ausgerichtet, spätestens seit der Änderung des Art. 16 a GG 1993 und der ersten Dublin-Verordnung 2003, nach der Asylsuchende in dem Mitgliedsstaat, den sie zuerst betreten, ihren Asylantrag stellen müssen.
Der BJR setzt sich intensiv mit der Lage von jungen Menschen auf der Flucht auseinander.20 Grund dafür ist die hohe Zahl der jungen Menschen, die sich, begleitet von Erwachsenen oder unbegleitet, auf der Flucht nach und in Europa befinden. Europa hat hier eine Verantwortung, der es mit vereinten Kräften nachzukommen gilt. Kinder und Jugendliche haben Rechte und bedürfen konkreter Schutzmaßnahmen.
2014 sind allein über das Mittelmeer 10.500 Kinder nach Italien gekommen, dabei bleibt unklar, wie viele im Mittelmeer starben, bevor sie Italien erreichten.21 In der Streitschrift „Im Namen der Menschlichkeit“ wird formuliert, „der derzeitige Umgang mit Flüchtlingskindern verstößt massiv gegen die UN-Kinderrechtskonvention als in Deutschland und Europa geltendes Recht.“22 „Flüchtlingskinder sind besonders schutzbedürftig – unabhängig davon, ob sie unbegleitet oder mit ihren Eltern nach Deutschland kommen.“23 Dies gilt während der Flucht selbst, aber auch danach, je nach Familienkonstellation durch Rollen und Verantwortungen, die sie physisch und psychisch überfordern. Oft genug sind sie Grund der Flucht und auf ihnen lastet der Erfolgsdruck.
Grundsätzlich sind sie aber wie alle Kinder besonders verletzlich. 2014 waren in Deutschland 6 Prozent aller Asylsuchenden unter 18 Jahren alt, weitere 25,5 Prozent zwischen 18 und 25 Jahren, und Asylsuchende werden immer jünger.24
Die aktuelle Praxis der EU im Umgang mit den weltweiten Fluchtbewegungen ist völlig unzureichend, inhuman und ineffektiv. Europa schottet sich ab, betreibt eine Politik der Abschreckung und unterhält mit dem Dublin-Abkommen eine teure, nutzlose Politik eines „gewaltigen Menschen-Verschiebebahnhofs“25 innerhalb der EU. Die gefährlichen, oft tödlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer können nicht durch immer bessere Überwachungssysteme, etwa durch die europäische Grenzschutzagentur Frontex26, unterbunden werden und fördern im Gegenteil vielmehr illegale Strukturen. Die Flüchtlinge geraten dabei in ökonomische Abhängigkeiten, sie sind hoch verschuldet, wenn die Flucht gelingt, und gleichzeitig für Verwandte im Herkunftsland verantwortlich.
Deshalb ist es wichtig, Ausnahmen bei den Visabestimmungen oder Erleichterungen beim Erhalt eines Visums zuzulassen. Diese Maßnahmen erfordern keine Änderung der existierenden EU-Gesetze, sondern lediglich die sensible Anwendung bestehender Regeln. Es sollen Ausnahmen von den Visa-Anforderungen erfolgen, wenn es im Herkunftsstaat des Antragsstellers zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt. Es werden nationale geschützte Einreiseverfahren für Asylsuchende benötigt und zwar in Herkunftsländern von Schutzsuchenden, aber auch in Erstaufenthalts- oder Transitstaaten, wo sie keinen Schutz erhalten können. Verfahrensrichtlinien sind dahingehend zu adaptieren, dass unverbindliche Regeln für Botschaftsverfahren eingeführt werden, die den im Inland gestellten Asylverfahren so weit wie möglich ähnlich sind. Eine Novellierung des EU-Visa-Codes muss die Möglichkeit schaffen, „Schutzvisa“ als „Schengen-Visa“ auszustellen, die innerhalb von drei Monaten das Reisen im Gebiet der Schengen-Vertragsparteien und das anschließende Beantragen von Asyl erlauben.
Dublin III muss im Sinne von „free choice“ reformiert werden, sodass zwar die grundsätzliche Zuständigkeit des Ersteinreisestaats weiter besteht, bis auf die Ausnahmen, die Dublin III schon vorsieht, aber nach Abschluss des Asylverfahrens den Flüchtlingen eine freie Wohnortwahl zusteht, um den Süden Europas zu entlasten und um eine europaweite Mobilitätsoption zu ermöglichen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn „Dublin als zentrale Zuständigkeitsregel stärker als bisher eingehalten wird und Standards der Unterbringung und der Anerkennungsverfahren erfüllt werden.“27
Sozialstaatlichkeit mit verfassten sozialen Grundrechten der Bürger/-innen ist in der EU bisher nicht angedacht. Sozialpolitik ist dementsprechend nur rudimentär in Form von geförderten Infrastrukturprojekten ausgebildet. Im Zuge des Versuchs, Europa eine gemeinsame Verfassung zu geben, sind die politischen Differenzen der Mitgliedsstaaten sichtbar geworden. Dass angesichts einer um sich greifenden Finanz- und Wirtschaftskrise, massenhafter Arbeitslosigkeit und damit verbundener Armut etwas geschehen muss, ist deutlich. Eine nur auf unmittelbare Krisen und auf Drohung von Staatsbankrotten reagierende Politik ist zu wenig. Der Vergleich der Entwicklung von Sozialstaatlichkeit in den Mitgliedsstaaten liefert wichtige Hinweise für die anstehenden Aufgaben und gibt den Mitgliedsstaaten über die Setzung von möglichen Zielen und Maßstäben Anregungen. Dennoch bleibt die große Frage, wie sich ein soziales und solidarisches Europa konstituieren könnte.
Die prinzipielle und erste Form des Eingriffs in die soziale Ordnung von Gesellschaften und die Struktur sozialer Ungleichheit sind finanz- und steuerpolitische Eingriffe. Der bisherige Verzicht, gemeinsame und verbindliche Regeln für einen funktionierenden Steuerstaat in den Mitgliedsstaaten zu etablieren, sowie der Verzicht auf gemeinsame Anstrengungen, Steuerschlupflöcher, korrupte Verwaltungen und Kapitalflucht zu verhindern, sind zentrale Probleme der Gesellschaften Europas. Es braucht also ein weites Verständnis von Sozialpolitik, um Ansätze für die Entwicklung eines sozialen Europas entdecken zu können. Erstens muss das Fundament richtig gesetzt werden, damit der ruinöse Standortwettbewerb zwischen den Mitgliedsgesellschaften Europas beendet werden kann. Danach ist zweitens zu eruieren, inwiefern die bisherige Sozialpolitik mittels Förderprogrammen nicht Ungleichheitseffekte erzeugt, um diese ungewollten Effekte wirksam bekämpfen zu können. Solche ungewollten Effekte kann zum Beispiel die relativ schwache Abschöpfung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds durch weniger gut situierte Regionen sein oder auch die Verschwendung von Mitteln durch den Fokus auf groß angelegte Infrastrukturprojekte. In einem dritten Schritt kann dann über die Voraussetzung von Umverteilungspolitik, das heißt von Sozialpolitik im engeren Sinn nachgedacht werden. Die Grundlage hierfür wäre eine eigenständige europäische Steuer, welche die Ressourcen für eine gemeinsame Sozialpolitik zur Schaffung einer ausgeglichenen Verteilung von Bildungs-, Erwerbs- und Lebenschancen bietet.
Aus Sicht von jungen Menschen sind alle drei Dimensionen von Sozialpolitik von zentraler Bedeutung: Gerade das Empfinden eigener Chancenlosigkeit aufgrund einer unvollständigen Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik, die maßgeblich zur Ausweitung der Kluft zwischen Armen und Reichen führt, erhöht die Gefahr, dass Jugendliche von extremistischen Ideologien verführt werden können. Europa muss für Jugendliche ein Raum der Möglichkeiten werden und nicht das Symbol für Ausgrenzung und die Privilegierung von Unternehmensinteressen.
Jugendliche brauchen ein Europa, das Wege für Bildung, Beruf, ehrenamtliches und politisches Engagement eröffnet. Hierfür ist eine gute Kinder-, Jugend-, Familien- und Sozialpolitik unerlässlich.
Durch die Ausprägung von sozialer Ungleichheit und das Erleben von Chancenlosigkeit und Ausgrenzung werden junge Menschen um die Chance gebracht, Europa als gemeinsames und gewinnbringendes Projekt erleben zu können. Der nach wie vor bestehende Egoismus der Mitgliedstaaten, der sich maßgeblich durch niedrige Sozialstandards, gesenkte Steuersätze oder durch unwirksame Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung ausdrückt, verhindert eine europäische Sozialpolitik genauso wie eine gerechte Gesellschaftsordnung in den einzelnen Mitgliedsgesellschaften. Während der Wunsch, Europa zum wirtschaftsstärksten Raum in der Welt machen zu wollen, ganz oben auf der Agenda steht, tauchen steuer- und sozialpolitische Zielsetzungen in den Verträgen und den Positionspapieren des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission nachrangig auf. Die Wettbewerbsfähigkeit in einem zu engen Rahmen zu denken, greift jedoch zu kurz. Europa muss sich im Geist der Solidarität und des sozialen Friedens in Europa und in der Welt neu erfinden.
Die anhaltende Finanz- und Wirtschaftskrise in Europa ist Ergebnis einer einseitigen Politik, die zwar auf freien Handel und freie Kapitalflüsse setzt, die es aber versäumt hat, angemessene Regularien hierfür zu schaffen oder sich frühzeitig über Verschuldungsprobleme Gedanken zu machen. Die Wirtschaft Europas erlebte einen so tiefen Einschnitt, dass teilweise die Arbeitsmärkte darunter gelitten haben. Diese Politik und die daraus resultierenden Probleme, wie etwa die in einigen EU-Ländern mittlerweile hohe Jugendarbeitslosigkeit, führen zu Vertrauensverlusten der europäischen Bürger/-innen in die europäischen Institutionen. Hohe Arbeitslosigkeit und die Sparpolitik seitens der wohlfahrtsstaatlichen Strukturen treffen am stärksten die jungen Menschen in Europa mit einem bisher unbekannten Ausmaß. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit in manchen Mitgliedstaaten, wie etwa bis zu 60 Prozent in Spanien, gehört zu den akuten sozialen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen für die Zukunft Europas und der europäischen Politik.
Gerade im Hinblick auf arbeitsmarktpolitische Aspekte hat sich die EU in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Wir erleben eine Verdichtung und Beschleunigung von Arbeitsprozessen bzw. -strukturen, sodass komplexere Tätigkeiten in immer geringer werdenden Zeiträumen abgeleistet werden sollen. Trotz der hohen Effizienz von Arbeitsplätzen kommt es gerade in den letzten beiden Jahrzehnten zu einer zunehmenden Konzentrierung von Einkommen und Vermögen.
Die Politik muss die Handlungsfähigkeit in der Wirtschaftsordnung zurückgewinnen und dort eingreifen, wo der Markt nicht funktioniert. Darüber hinaus gilt es, ein Wirtschaftsmodell zu entwickeln, welches die Fragen zukünftiger Herausforderungen und Entwicklungen beantwortet. Dieses muss sozial-ökologische Aspekte berücksichtigen und den Menschen in den Mittelpunkt rücken und diesem dienen. Es gilt, ein weltweites „Fairhandelsabkommen“ mit einer fairen Marktgestaltung zu entwickeln, das auch regionale Wirtschaftskreisläufe stärkt.
Die politische Idee der europäischen Einigung wurde mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft vor allem wirtschaftspolitisch umgesetzt. Wirtschaftliche Chancen und Chancengleichheit sind essentiell für ein gelingendes europäisches Miteinander und eine zufriedenstellende Zukunftsperspektive junger Menschen. Demzufolge kann es ein gemeinsames Europa nur auf der Grundlage eines sozialen Europas geben.
Durch Arbeitnehmer/-innenfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger/-innen geht Europa schrittweise auf einen gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt zu. Eine große Herausforderung stellt die Mobilität von jungen Beschäftigten dar, die seit der Wirtschaftskrise immer bedeutender geworden ist. Viele gut ausgebildete Jugendliche haben in ihren Ländern keine berufliche Perspektive mehr und sind für einen adäquaten Arbeitsplatz gezwungen, in andere Länder zu ziehen und ihre Heimat zu verlassen. Gerade Arbeit dient heutzutage als Lebens- und Teilhabegrundlage. Junge Menschen müssen diese Grundlage durch die arbeitsmarktpolitische Situation der EU entbehren. Mobilität in Europa muss fair und gerecht gestaltet werden. Vor allem junge Menschen nutzen die Chancen, die hinter der Arbeitnehmer/-innenfreizügigkeit liegen. Die Jugendgarantie muss zunächst für gute Beschäftigungsmöglichkeiten in ihrem jeweiligen Herkunftsland sorgen, sodass junge Menschen nicht zum Wegzug für einen Arbeitsplatz in ein anderes Land gezwungen sind. Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für eine gerechte EU-Freizügigkeit für junge Menschen und Arbeitnehmer/-innen gewährleistet werden.
Gerade junge Menschen wissen wenig über ihr Zielland und die dort herrschenden gesetzlichen Gegebenheiten. Manche Firmen nutzen diese Unwissenheit aus, um Regelungen zu umgehen, Profit mit Maßnahmen wie der Scheinselbständigkeit und Ich- AGs zu machen und sich ebenso nicht an die faire Bedingung von gleicher Arbeit zu gleichem Lohn am gleichen Ort zu halten. In der EU ist die Investition in gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung europaweit nötig, damit auch junge Menschen eine Zukunftsperspektive auf dem Arbeitsmarkt erlangen. Die Jugendgarantie soll Jugendarbeitslosigkeit und prekären Beschäftigungsformen entgegenwirken. Dennoch sind Umsetzung und Fokus auf verbindliche Zusagen sehr schwach ausgeprägt. Es muss in die jungen Menschen investiert werden, da die Gegenwart und Zukunft einer ganzen Generation in Europa davon betroffen sind. Jugendarbeitslosigkeit und aktuelle Beschäftigungsformen sind vielmehr ein strukturelles europäisches Problem, das mit nachhaltiger und sozial gerecht gestalteter Arbeitsmarktpolitik entkräftet werden kann.
Seit dem Vertrag von Lissabon (2007) ist die Klimaschutzpolitik ein vergemeinschaftetes Politikfeld mit Schwerpunkt auf der Bekämpfung des Klimawandels sowie der Energiesolidarität – einer gemeinsamen Koordination energiepolitischer Maßnahmen. Auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen gestaltet die EU eine Rahmengesetzgebung, die in die nationalen Umweltpolitiken eingreift und diese beschränkt oder beschränken kann. In ihrem Fokus auf die Binnenmarktmechanismen kommt ihr hier eine große Verantwortung zu, denn der Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Ressourcen können nicht ohne staatliche Rahmengesetzgebung geregelt werden.
Die Auswirkungen der aktuellen Klimapolitik werden zum Teil erst mit langjähriger Verzögerung zu spüren sein, aber sicher ist, dass die nachfolgenden Generationen die Folgen des Klimawandels auch als Konsequenz aus dem Raubbau an der Natur, der Übernutzung der Ressourcen und der Vergiftung von Flora und Fauna tragen müssen. Deshalb hat sich der BJR schon mehrfach für eine verantwortungsvolle Klimapolitik und erneuerbare Energien ausgesprochen31 und versteht den Schutz der zukünftigen Lebensgrundlage von Kindern und Jugendlichen als zentrale Aufgabe.
Im 7. Umweltaktionsprogramm der EU „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“32 werden die mittelfristigen Zielsetzungen der europäischen Umweltpolitik in neuen Prioritäten formuliert.
Zum Schutz, zur Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der Union sind neben der Artenvielfalt auch die Ökosysteme in Bezug auf fruchtbare Böden, multifunktionale Wälder, ertragreiche Anbauflächen und Meeresgewässer, Süßwasser von hoher Qualität, saubere
Luft, Bestäubung, Klimaregulierung und Schutz vor Naturkatastrophen relevant, da die Biodiversität zurückgeht und viele Ökosysteme bereits ernsthaft geschädigt sind. In der Land- und Forstwirtschaft sollte die EU stärker mit konkreten Instrumenten einen nachhaltigen Umgang herbeiführen, um Übernutzung und Schädigungen von Boden, Luft und Wasser effektiv zu verringern. Durch Steuerungsinstrumente soll Landwirtschaft insoweit umweltfreundlich gestaltet werden, als dass Monokulturen verringert werden, eine Einhaltung der Fruchtfolge, die ökologische Bearbeitung von Böden, eine weitere Minimierung von Pestiziden und Insektiziden sowie eine deutlich verstärkte Ausweisung von Wildblumenwiesen zum Schutz der Bestäuber erfolgen können und gleichzeitig durch geeignete Rahmenbedingungen die Existenzgrundlage der Landwirte gesichert ist. Das Ziel, bis 2050 keine Flächen mehr zu verbrauchen, muss früher angegangen und die Flächenversiegelung schon jetzt massiv reduziert werden. Außerdem sollten zum Schutz der Arten und Ökosysteme innerhalb der EU verstärkt Naturschutzgebiete ausgewiesen werden, um der Natur Raum zu bieten. Im Bereich des Meeresschutzes ist im Aktionsprogramm als Zielsetzung verankert, dass diese nur in dem Umfang genutzt werden dürfen, den sie verkraften können. Darüber hinausgehend sollten die Meere aber auch unabhängig vom ökonomischen Nutzen in Bereichen wie Ernährung, Energieversorgung oder Transport als schützenswerte Ökosysteme erkannt und vor Verschmutzung (auch durch Plastikmüll), Überfischung und Lärmemissionen geschützt werden.
Dabei sollte die EU sich ihrer Verantwortung stellen, die Lebensgrundlage der nicht-europäischen Nachbarländer zu erhalten.
In Bezug auf den Übergang der Union zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftsweise muss zu der nachhaltigen Betrachtungsweise eine speziell ökologische sichergestellt werden. Des Weiteren darf sich Klimaschutzpolitik im Bereich der Energiewirtschaft nicht im CO2-Emissionshandel verstecken, da dieses Instrument kontraproduktiv ist und mehr zu einer Verschiebung als zu einer definitiven Verringerung von Emissionen führt. Im Spannungsfeld zwischen Energieversorgungssicherheit, Technologie und Ökologie muss die EU den Rahmen durch gesetzliche Regelungen und monetäre Anreize schaffen, so dass auch die Energieversorger den Wandel zu regenerativen Energien vollziehen und damit den Klimaschutz in größerem Maße fördern. Wir setzen uns außerdem für kleine, dezentrale, auch innovative technische Lösungen zur nachhaltigen Energieversorgung und Nutzung ein.
Im Bereich Nahrungsmittel und Transport muss es mittels Steuerungsinstrumenten zu einer Vermeidung unnötiger Transportwege und der Unterstützung regionalen Wirtschaftens kommen, um unnötige Ressourcenverschwendung durch Treibstoffverbrauch zu verringern.
In Bezug auf das enorme Nahrungsmittel-Abfallaufkommen sollte außerdem die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums und eine Verzehrempfehlung eingeführt werden, um unnötige Nahrungsmittelverschwendung im Privathaushalt zu minimieren. Außerdem sollte ebenfalls durch Steuerungsinstrumente wie stärkere Kontrollen und Verbote von geplanter Obsoleszenz33 ein Bewusstseinswandel im Bereich Konsum herbeigeführt werden, wobei die Qualität der Quantität an Verbrauchsgütern wieder überwiegen muss.
Das zentrale Ziel zum Schutz der Unionsbürger/-innen vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Risiken für die Lebensqualität ist der Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung sowie Zugang zu ausreichend sauberem Wasser innerhalb der EU. Dieses Ziel muss sofort, nicht mittelfristig umgesetzt werden. Im Bereich Technik und Forschung darf die Suche nach alternativen Energieträgern nicht dazu führen, Gefahren für Umwelt und Gesundheit einzugehen. Auf Atomenergie und die Förderung von Schiefergas („Fracking“) muss unbedingt verzichtet werden.34
Zur Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der Union durch verbesserte Umsetzung sind vor allem Kontrollen der bestehenden Verordnungen wichtig, um das Umweltrecht der EU handlungsfähig und glaubwürdig zu machen sowie das Vertrauen der Mitgliedsstaaten und Bevölkerung in das EU-Umweltrecht35 zu stärken. In Bezug auf die Verbesserung der Wissens- und Faktengrundlage für die Umweltpolitik der Union, in der Wissenschaft und Forschung verstärkt unterstützt werden sollen, muss früh angesetzt werden und die Bildung für nachhaltige Entwicklung weiterhin stark gefördert werden. Durch die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“36 wurden von 2005 bis 2014 Anstrengungen unternommen, das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen der Bildung zu verankern, damit Kinder und Jugendliche die Gestaltungskompetenz erlangen, um mit den Herausforderungen einer sich stetig wandelnden Umwelt umzugehen und diese positiv zu beeinflussen.
Daran schließt sich nun das „Weltaktionsprogramm für Bildung für nachhaltige Entwicklung“ an. Dies unterstützt der BJR, denn auch nach 2014 muss die Bildung für nachhaltige Entwicklung im Fokus politischen Interesses bleiben, um nachfolgende Generationen an der Debatte um die Klimapolitik teilhaben zu lassen.
Bei der Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und der Berücksichtigung von externen Umweltkosten ist es wichtig, dass nicht in erster Linie auf die Kostengünstigkeit der Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen geachtet werden darf, sondern bei bestehender Notwendigkeit auch unabhängig von wirtschaftlichen Interessen gehandelt werden muss. Um eine handlungsfähige Umweltpolitik zu gewährleisten, weisen wir bei dem Vorhaben zur Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz darauf hin, gemeinsame Klimaschutzanstrengungen der Mitgliedstaaten im interdisziplinären Diskurs zu behandeln.
Zur Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der Union können die Jugend und die Jugendarbeit mit nachhaltigen Konzepten wie zum Beispiel Urban Gardening dazu beitragen, Städte zu nutzen, um nachhaltige Lebensräume zu schaffen. Diese Entwicklungen müssen unbedingt mit Subventionen, Anreizen und der Lockerung bürokratischer Hürden unterstützt werden.
In Bezug auf die Verbesserung der Fähigkeit der Union, wirksam auf internationale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen, muss sich die EU dringend ihrer Verantwortung gegenüber anderen Teilen der Welt, die durch ihr Verhalten beeinträchtigt werden, bewusst sein und ihre Klimaschutzbemühungen nicht nur nach innen, sondern auch für den Rest der Welt ausweiten.
1 Beschluss des 144. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2014): „Europäische Jugendpolitik und die Rolle des BJR“.
2 „package deal“: politikfeldübergreifende Einigungen als Form des Interessenausgleichs bei Verhandlungen.
3 Beschluss des 126. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2005): „Absenkung des Wahlalters.“
4 Weiterführende Hinweise zur Europäischen Jugendstrategie und zur jugendpolitischen Entwicklung: www.jugendpolitikineuropa.de
5 Weiterführende Hinweise zur Entwicklung der eigenständigen Jugendpolitik bei der Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“: www.jugendgerecht.de
6 Beschluss des 141. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2012): „Mehr Partizipation und politische Bildung in Bayern.“
7 Bayerischer Jugendring: „Stellungnahme zu Erasmus+ Jugend in Aktion aus Perspektive der Jugendarbeit“, 2015.
8 Vgl. z B. Meysen/Beckmann/Reiß/Schindler: Recht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Baden-Baden 2014, S. 57ff.
9 Aus dem Beschluss des 135. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2009): „Gautinger Erklärung“.
10 Bayerischer Jugendring (2013): „Schwarzbuch Ehrenamt“
11 „triple win“ bezeichnet die dreifachen Vorteile, wenn Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU für den europäischen Arbeitsmarkt zu gewinnen sind und davon die Unternehmen in Deutschland profitieren, die Fachkräfte selbst sowie ihre Herkunftsländer, wenn die Fachkräfte wieder heimkehren.
12 Eurostat: „Being young in Europe today“, 2015.
13 Mehr Informationen zum Thema Migration im BJR: www.bjr.de/handlungsfelder/integration/gleichberechtigte-teilhabe-junger-menschen-mit-migrationshintergrund-in-der-jugendarbeit
14 Beschluss des 145. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2014): „Willkommen in Bayern!? – Unsere Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge“.
15 Europäische Kommission: „Chance und Herausforderung zugleich – Migration in der Europäischen Union“, 2010.
16 Beschluss des 134. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2009): „Du hast ein Recht … auf deine Rechte!“
17 Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration: Fakten zur Einwanderung in Deutschland, 2015.
18 §14 (1): „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.”
19 Art 16a. (1): „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.”
20 Beschlüsse des 144. und 145. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2014).
21 Human Rights Watch: „The Mediterranean migration crisis”, 2015.
22 Prantl, Heribert: „Im Namen der Menschlichkeit – Rettet die Flüchtlinge!“, 2015.
23 UNICEF: „In erster Linie Kinder – Flüchtlingskinder in Deutschland“, 2014: https://www.unicef.de/_cae/resource/blob/56282/fa13c2eefcd41dfca5d89d44c72e72e3/fluechtlingskinder-in-deutschland-unicef-studie-2014-data.pdf
24 Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration: Junge Flüchtlinge. Aufgaben und Potenziale für das Aufnahmeland, 2015
25 Prantl, Heribert: „Im Namen der Menschlichkeit – Rettet die Flüchtlinge!“, 2015.
26 Bundeszentrale für politische Bildung: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/517377/frontex-und-das-grenzregime-der-eu/
27 Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration: Unter Einwanderungsländern. Deutschland im internationalen Vergleich, Jahresgutachten 2015.
28 Beschluss des 145. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2014).
29 Gemäß der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95.
30 „race to the bottom“: sog. „Abwärts-Wettlauf“.
31 Beschlüsse des 138. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2011): „Atomausstieg jetzt!“, des 143. Hauptausschusses (2013): „Fracking verbieten“ und des 144. Hauptausschusses
(2014): „Frischer Wind für die Energiewende“.
32 Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union (2013): ec.europa.eu/environment/newprg/index.htm
33 Geplante Obsoleszenz meint die gezielte und beabsichtigte Verkürzung der Lebensdauer von Produkten durch die Hersteller.
34 Beschluss des 143. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2013): „Fracking verbieten“.
35 Wie EU-Umweltrecht funktioniert: ec.europa.eu/environment/basics/benefits-law/eu-environment-law/index_de.htm
36 UN-Dekade 2005 bis 2014: „Bildung für nachhaltige Entwicklung“: www.bne-portal.de
Beschlossen vom 147. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings vom 16. bis 18. Oktober 2015
The Bavarian Youth Council (Bayerischer Jugendring K.d.ö.R.) is the association of the 32 state-wide and 39 regional youth councils as well as 347 local youth organisations in Bavaria. The Bavarian Youth Council is made up of seven district youth councils and 96 city and regional youth councils. The programmes offered by its member organisations reach more than two-thirds of all children and adolescents in Bavaria.
Europe and European politics are becoming increasingly relevant in the area of youth issues as well. The Bavarian Youth Council (Bayerischer Jugendring, or BJR) remains committed to its desire to make a difference in and for Europe and intends to increase its efforts to shape European
policies for young people.1
Freedom, equality, democracy, the rule of law, respect for human dignity and the preservation of human rights are the core principles of the European Union. The European idea also stands for tolerance, regional diversity, solidarity and justice. The foundation of the European Union (EU) has given us a period of unprecedented freedom and prosperity. Equality also implies achieving greater parity in living conditions for everyone across Europe.
Our vision for the future of the EU must go beyond economic and monetary policy issues and address the concerns of its citizens. Any efforts we make to pursue deeper integration within the union must take place in dialogue with all citizens.
However, we must ensure that European integration does not become a project among elites only; every effort should be made to encourage young people in particular to become involved in the process at an early stage. Questions on the future vision for Europe and its institutional
framework are relevant to youth policy, as they fundamentally impact the political terms of reference today’s youth will be facing in their everyday lives. Many young people have experienced first hand what it means to be part of a united Europe through international youth initiatives and student exchanges.
We firmly believe that the only way to safeguard the future prospects of our children and adolescents in all political areas is to pursue sustainable development policies and to continue to promote integration for a peaceful and democratic Europe.
Note:
1 Resolution of the 144th Plenary Assembly of the Bavarian Youth Council (2014): “European Youth Policies and the Role of BJR”.