Juleica

Die Juleica (Jugendleiter:innen Card) ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit.

Mit Hilfe der Juleica können sich Gruppenleiter:innen gegenüber Eltern und Teilnehmer:innen sowie gegenüber Politik und Gesellschaft als ausgebildete Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit ausweisen. Denn jede:r Inhaber:in hat eine Ausbildung nach festgelegten Qualitätsstandards absolviert und sich mindestens 34 Stunden mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methoden der Jugendarbeit und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Hinzu kommt bei der Erstausstellung der Nachweis einer Grundausbildung Erste Hilfe (9 UE), die bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sein darf. Darüber hinaus legitimiert die Juleica auch gegenüber staatlichen und nicht staatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

Seit dem 1.1.2024 gelten neue Standards. Im Abschnitt "Juleica Qualitätsstandards" (s.u.) werden die wichtigsten Veränderungen kurz erläutert. Bei den Downloads gibt es außerdem die genauen Inhalte zu lesen.

Für Jugendleiter:innen gibt es im BJR-Webshop das Juleica-Handbuch zum bestellen sowie weitere Publikationen rund um das Thema Juleica.

 

Das folgende Video in Gebärdensprache ist durch das von Aktion Mensch geförderte Projekt „Inklusion – geht klar!“ entstanden und kann von  Jugendverbänden und Jugendringen gerne auf der Webseite verwendet werden. Bei Interesse an Esther Detzel oder Nico Wunderle wenden.

Die Juleica kann ausschließlich im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragstellung kann sowohl durch den:die Jugendleiter:in als auch die Jugendorganisation, für die er:sie tätig ist, erfolgen. Die Webseite des Antragssystems kann unproblematisch auch auf Smartphones oder Tablets genutzt werden, für das Foto kann die Kamerafunktion genutzt werden.

Die Juleica kann in Ausnahmefällen für 15-jährige ausgestellt werden, hier entscheidet der Träger darüber, ob diese Person bereits für die Arbeit als Jugendleiter:in geeignet ist. Für den Antrag benötigt der Träger die schriftliche Einverständnis der Eltern für den Antrag sowie zur Arbeit an sich. Den Antrag für Personen unter 16 kann NUR der Träger stellen, die (zukünftige) Jugendleiter:in erhält dann eine Mail mit der Information über die Antragsstellung, prüft diesen und schickt ihn ab. Danach läuft das Verfahren wie üblich weiter.

Jeder Träger hat in dem System eine eigene Träger-ID. Sollten Antragssteller:innen über die Suchfunktion ihren Träger nicht finden, hilft ggf. beim Träger die Frage nach der Träger-ID (eine sechsstellige Zahlenkombination mit einem T vorneweg), die auch in das Suchfeld in Schritt 2 eingegeben werden kann. Träger, deren Tätigkeitsgebiet über mehrere Stadt-/Landkreise hinweg gehen, haben auch mehrere Träger-IDs (eine pro Landkreis/Stadt).

Es ist nun auch möglich, mit der Beantragung der Juleica auch die bayerische Ehrenamtskarte zu beantragen. Wenn die Juleica gedruckt ist, erhält das zuständige Amt im Landratsamt/Stadtverwaltung am ersten des nächsten Monats die notwendigen Daten zur Beantragung der Ehrenamtskarte.

Jugendorganisationen, -gruppen und -verbände können neu im System angelegt werden, wenn sie als freier Träger der Jugendarbeit anerkannt sind und Jugendleiter:innen bei Ihnen aktiv Jugendarbeit machen. Sollten das bei Ihnen der Fall sein, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Bei den Downloads am Ende der Seite gibt es eine Einführung ins System zum herunterladen.

Der Export (abgeschlossener) Juleica-Karten durch freie oder öffentliche Träger ist nicht mehr möglich. Anfragen hierzu bitte per Mail schicken!

Auf dieser Webseite erklären Videos das neue Antragssystem und seine vielfältigen Möglichkeiten.

Eine Juleica kann nur ausgestellt werden, wenn die Ausbildung den Juleica-Qualitätsstandards entspricht.

Der 163. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings hat im Oktober 2023 verbindliche bayerischen Juleica-Standards beschlossen, die für alle bayerischen Jugendorganisationen gelten und eine Fortschreibung der bisherigen Standards darstellen. Da die Ausbildung der Jugendleiter:innen der Verbandshoheit unterliegt, können die Jugendverbände die Ausbildung individuell um verbandsspezifische Themen ergänzen.

Wesentliche Eckdaten der Qualitätsstandards sind:

  • längerfristige und kontinuierliche ehrenamtliche Tätigkeit für einen anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe
  • Mindestalter 16 Jahre (in Ausnahmefällen mit Begründung ab 15 Jahren)
  • 34 Stunden Ausbildung mit verbindlichen Inhalten (bspw. Prävention sexualisierter Gewalt)
  • Grundausbildung Erste Hilfe (bei erstmaliger Beantragung der Juleica max. 3 Jahre alt)
  • Bei Verlängerung der Juleica müssen 8 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden

 

Die wichtigsten Veränderungen im Vergleich zu bisher sind:

  • Die Grundausbildung muss mindestens 15 Stunden in Präsenz stattfinden
  • Online-Fortbildungen (Grundausbildung oder Verlängerungsschulung) müssen „webbasierte Elemente in Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung“ sein, d.h. kein Selbststudium
  • Die Verlängerung der Juleica soll spätestens 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica erfolgen
  • Erste- Hilfe-Ausbildung kann entweder eine "klassische" Ausbildung sein oder "Erste Hilfe am Kind" (Wer keine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen muss, regelt sich nach FeV § 19)
  • Empfehlung: Auffrischung Erste-Hilfe für die Verlängerung (zusätzlich zu den acht Stunden Fortbildung). Die Entscheidung, ob eine Auffrischung nötig ist, liegt beim jeweiligen freien Träger der Jugendhilfe.
  • Bundesstandards: Anerkennung der Ausbildung aus anderen Bundesländern (besonders relevant für kleinere, deutschlandweit tätigen Verbände)

 

Die zu behandelnden sind relativ gleich geblieben, neu formuliert wurden die Querschnittsthemen. Statt bislang Gender Mainstreaming und interkulturelle Kompetenz sollen nun die Themen Partizipation, Beteiligung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen (Diversität, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit) und Nachhaltigkeit bei allen Themen einfließen. In den Downloads ist die Präsentation zu finden, die bei den drei Infoterminen dazu im Herbst 2023 genutzt worden ist.

Grundlage der bayerischen Qualitätsstandards sind die bundesweiten Qualitätsstandards für die Juleica-Ausbildung, verabschiedet im Juli 2023 von der Jugend- und Familienministerkonferenz. Die Unterlagen dazu sind hier zu finden.
Neben den Bayerischen Juleica-Standards gibt es hier auch noch eine Bekanntmachung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, die zeitgleich und in enger Abstimmung überarbeitet wurde.

Die Jugendleiter:innen-Ausbildung wird überwiegend verbandsspezifisch im Jugendverband angeboten.

Jugendverbände bilden auf der Basis der Juleica-Qualitätsstandards die eigenen Jugendleiter:innen aus. Dabei werden die Standards in der Regel um verschiedene verbandsspezifische Inhalte ergänzt.

Ergänzend bieten Stadt- und Kreisjugendringe und Jugendbildungsstätten verbandsübergreifende Ausbildungsreihen an. Zielgruppen sind hier vor allem Jugendinitiativen ohne übergeordnete Struktur, kleinere Jugendorganisationen und Ehrenamtliche aus der Offenen Jugendarbeit.

die Juleica-Ausbildungsplatz-Börse

Die einen suchen noch dringend eine Juleica-Schulung, damit sie für die nächste Freizeitmaßnahmen ihre qualifizierung nachweisen können, die Schulungs-Anbieter haben noch Plätze frei, die sie gerne besetzen möchten. Was tun? Einfach unter bayern.juleica-ausbildung.de die freien Plätze eintragen, damit sie von interessierten Jugendleiter:innen gefunden werden können.

Das "Unterrichts-handbuch" der Wahl, wenn es um die Ausbildung von Jugendleiter:innen geht

HIlfreich für (neue) Jugendleiter:innen ist sicherlich das "Juleica-Handbuch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter". Es unterstützt in der täglichen Arbeit als Jugendleiter:in und enthält alle relevanten Informationen, die man benötigt. Das Handbuch wurde vom Landesjugendring Niedersachsen konzipiert und wird unter dessen Lizenz vom Bayerischen Jugendring mit einem extra Kapitel zur Jugendarbeit in Bayern ergänzt angeboten.

Medienführerschein in der außerschulischen Jugendarbeit

Der Medienführerschein in der außerschulischen Jugendarbeit ist eine Schulungseinheit, die bei der Aus- und Weiterbildung von Jugendleiter:innen eingesetzt werden kann. Ihr Ziel ist es, Jugendleitungen in ihrer Medienkompetenz zu stärken, damit sie Kinder und Jugendliche bei einem verantwortungsbewussten und kritischen Umgang mit Medien begleiten können. Die Materialien für den Medienführerschein in der außerschulischen Jugendarbeit können hier kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden. Mehr Informationen zu Medienpädagogik...

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