18.10.2020

Ein Europa der Zukunft

Die Delegierten der 156. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings beschließen das umfangreiche Positionspapier als Grundlage für eine Stärkung der europäischen Perspektive in der Jugendarbeit.

Der Bayerische Jugendring hält an seinem Gestaltungswillen in und für Europa fest und will sich stärker für Kinder und Jugendliche in der europäischen Politik einsetzen 1, weil junge Menschen immer selbstverständlicher eine europäische Perspektive einnehmen.

Freiheit, Gleichheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenwürde und Wahrung der Menschenrechte sind Grundprinzipien der Europäischen Union (EU). Darüber hinaus steht der europäische Gedanke für Toleranz, Vielfalt der Regionen, Solidarität und Gerechtigkeit. Diese Grundprinzipien müssen das Handeln der EU und ihrer Mitgliedsstaaten nach innen wie nach außen prägen. Die europäische Einigung hat uns eine nie dagewesene Periode des Friedens und Wohlstands geschenkt. Daher stehen die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten in einer besonderen Verantwortung, sich für den Frieden in Europa und der Welt einzusetzen. Dies muss auch im Zentrum einer europäischen Außen- und Sicherheitspolitik stehen.

Junge Menschen verdienen es, eine gute Perspektive für ihr Leben zu haben 2. Dazu gehört die Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa, die nicht auf Kosten anderer (junger) Menschen auf der Welt gehen darf. Als einer der größten wirtschaftlichen Akteure der Welt kann und muss die Europäische Union einen wichtigen Beitrag leisten, die Welthandelsregeln gerechter zu gestalten und die Ausbeutung von Menschen sowie von natürlichen Ressourcen zurückzudrängen. Die Zukunft der EU muss über wirtschafts- und währungspolitische Fragen hinaus und bei den Anliegen der Menschen ansetzend gedacht werden. Am europäischen Einigungsprozess ist im Dialog mit den Bürger:innen weiterzuarbeiten.

Fragen nach der Vision Europas und dem institutionellen Gefüge sind insofern jugendpolitisch relevant, als dass sie ganz wesentlich mitbeeinflussen, welche politischen Bezugspunkte es für Jugendliche im alltäglichen Lebensumfeld gibt. Viele Jugendliche machen über internationale Jugendarbeit und Schüleraustausch schon jetzt persönliche Erfahrungen dazu, was es heißt, Teil eines vereinigten Europas zu sein. Dabei darf die europäische Einigung kein Elitenprojekt sein, sondern muss versuchen, gerade junge Menschen frühzeitig in das europäische Projekt einzubinden.

Wir sind überzeugt: die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen sind nur durch eine Politik der nachhaltigen Entwicklung und einer Fortsetzung des Integrationsprozesses für ein friedliches und demokratisches Europa zu sichern.

Position

Mit Besorgnis nehmen wir die europaweit zunehmenden nationalistischen und menschenfeindlichen  Tendenzen sowie die vielerorts stattfindenden Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit und einen Abbau von Bürger:innen- Rechten wahr. Dem muss ein klares Eintreten für unsere europäischen Werte, besonders auch der die europäischen Institutionen, entgegengesetzt werden. Es braucht klare, europaweite Standards in Sachen Rechtsstaatlichkeit sowie Bürger:innen- und Menschenrechte, die gegenüber den Nationalstaaten durchgesetzt werden. 3 Gleichzeitig braucht es aber auch eine Stärkung der europäischen Perspektive bei allen Menschen in Europa.

Die Europäische Union leidet an strukturellen bzw. institutionellen Konstruktionsfehlern, welche die Akzeptanz bei den Menschen erschweren. Es ist eine Voraussetzung demokratischer Legitimation, gewählte Repräsentant:innen durch Abwahl oder Abberufung zur Verantwortung ziehen zu können. Die Hoheit darüber muss dabei klar beim Europäischen Parlament liegen. Auch dass die Europäische Kommission nicht nur exekutive Funktionen wahrnimmt, sondern ebenfalls das alleinige Initiativrecht für Richtlinien und Verordnungen besitzt, ist aus unserem Demokratieverständnis problematisch.

Es liegt in der Verantwortung der Bürger:innen Europas sowie der Zivilgesellschaft, die Europäische Union aktiv mitzugestalten. Damit Entscheidungen nicht als vom alltäglichen Leben entkoppelte Vorgaben empfunden werden und den Bürger:innen die Partizipation an ihrem Europa ermöglicht wird, ist es nötig, die Instrumente direktdemokratischer Teilhabe zu stärken, die Entscheidungsverfahren transparent zu gestalten und eine europäische Öffentlichkeit zu schaffen. Die formalen und finanziellen Hürden für die Europäische Bürgerinitiative sind abzubauen und dieses Instrument zu einem echten direktdemokratischen Initiativverfahren zu erweitern.

Um die demokratische Legitimation zu stärken, die Zurechenbarkeit von Entscheidungen auf EU-Ebene zu einzelnen Entscheidungsträger:innen für Bürger:innen nachvollziehbarer zu gestalten und die Transparenz zu verbessern, ist das Europäische Parlament zu einem echten legislativen Organ mit Initiativrecht auszubauen und das ordentliche Gesetzgebungsverfahren sogenannten "package deals“ 4 im Hintergrund vorzuziehen sowie ein verbindliches Lobbyregister für alle drei Organe einzuführen. Für notwendig halten wir eine weitere Abgabe von nationalen Souveränitätsrechten an die europäische Ebene in den Bereichen Asyl, Migration, Sozialpolitik, Bildung, Arbeitsmarkt und Umweltpolitik sowie eine Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments in bereits vergemeinschafteten Bereichen.

Die Wahl zum Europäischen Parlament nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität ist derzeit die Summe von 28 nationalen Einzelwahlen nach jeweils nationalem Wahlrecht. Für eine glaubwürdigere demokratische Legitimation treten wir für eine Vereinheitlichung des Wahlsystems ein und befürworten eine Wahl des Europäischen Parlaments durch europaweite Parteilisten. Die niedrige Beteiligung an Europawahlen ist ein alarmierendes Zeichen dafür, dass stärker für die europäische Idee geworben werden muss. Dass dies gelingen kann, zeigen die Zahlen der letzten Europawahl vom Mai 2019 5. Gerade in einer alternden Gesellschaft sehen wir es als unerlässlich an, jungen Menschen mehr Rechte zu geben, Europas Zukunft aktiv mitzugestalten und fordern daher, das aktive Wahlrecht auf 14 Jahre zu senken. 6

Europa ist als sozialer und kultureller Raum der hier lebenden Menschen zu begreifen, in dem lokale und regionale Identitäten, Sprachen und kulturelle Gegebenheiten ihren Platz haben. Darüber hinaus ist eine europäische Identität in einer aktiven politischen Bildungsarbeit im schulischen wie außerschulischen Bereich zu fördern. Ein gesamteuropäischer, politisch-öffentlicher Diskurs wird derzeit dadurch erschwert, dass europäische Medien fehlen und die Betrachtungsweise europapolitischer Vorgänge zu oft von nationalstaatlichen Sichtweisen geprägt ist. In europäischer Perspektive zu denken erfordert, auch aus europäischer Sicht informiert zu werden und macht einen europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sinnvoll.

Eine weitere Dimension bezieht sich auf die Rolle Europas in der Welt. Auch hier muss die EU ihre Grundwerte zum Maßstab des eigenen Handelns machen. Ihre Handels- und Fischerei- sowie Außen- und Sicherheitspolitik muss darauf gerichtet sein Frieden und Wohlstand zu fördern sowie Armut, Ausbeutung und Unterdrückung entgegenzuwirken. Insbesondere Freihandelsabkommen müssen gerecht und auf Augenhöhe ausgestaltet sein, so dass sie Armut und Ausbeutung verhindern statt zu verschärfen. Auch durch die Gestaltung von Regeln für den Import und Export von Waren, zum Beispiel Rüstungsgütern, kann in diesem Sinne gehandelt werden.

Globale Probleme wie der Klimawandel, das rasante Wachstum der Weltbevölkerung, die stark schwankenden Ernährungs- und Energiepreise, die unzureichende Regulierung des Finanzsektors oder die Friedenssicherung müssen in einem supranationalen Kontext verhandelt werden, denn nur durch gemeinsames aktives Handeln können sie gelöst werden. Hier sollte die EU ihre wichtige Vorreiterrolle als normativ wirkender Akteur wahrnehmen.

Forderungen

  •  Die Beteiligung junger Bürger:innen in Europa muss grundsätzlich besser gefördert werden, u. a. durch die Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre, die Stärkung direktdemokratischer Instrumente und den Abbau von Hürden für junge Menschen zur Initiierung der Europäischen Bürgerinitiative.
  •  Für ein demokratisches Europa ist es nötig, die Kompetenzen des Europäischen Parlaments insbesondere um ein Initiativrecht sowie um die Ausübung der Rechtshoheit bei der Wahl und Abberufung der Europäischen Kommission auszuweiten.
  • Für die europäische Identitätsbildung ist es notwendig, die internationale Jugendarbeit und politische Bildung verstärkt zu fördern, die (mediale) Kommunikationsstruktur zu verbessern und Transparenz, u. a. durch ein verbindliches Lobbyregister für alle europäischen Institutionen, zu gewährleisten.
  • Die EU muss auch im konkreten Handeln nach innen und außen stärker für ihre Werte eintreten, insbesondere bei der Gestaltung fairer Handelsabkommen sowie durch das (Durch-)Setzen klarer europäischer Standards in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Bürger- und Menschenrechte.
  • Wir fordern eine europäische Verfassung, die demokratischen und rechtstaatlichen Ansprüchen genügt und der Vielfalt Europas Rechnung trägt.

 

Partizipation junger Menschen an europäischer Politik

Seit dem ersten Januar 2019 ist die neue EU-Jugendstrategie in Kraft, die den Rahmen steckt für die jugendpolitischen Maßnahmen der EU bis 2027. 7 Unter den drei Schwerpunkten „Engage“, „Connect“ und „Empower“ 8 sollen Teilhabe und Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen am demokratischen Leben und der Gesellschaft in Europa gestärkt werden. Mobilitätserfahrungen und solidarisches Handeln sollen jungen Menschen in Europa ermöglicht und qualitätsvolle, innovative und inklusive Jugendarbeit auf allen Ebenen sichergestellt werden. Auf die Dualität guter Jugendpolitik als Ressort- und Querschnittspolitik wird explizit hingewiesen, wobei letzteres durch eine/einen EU-Jugendkoordinator:in operationalisiert werden soll. Eines der vielen Instrumente der EU-Jugendstrategie ist die Offene Methode der Koordinierung (früher Strukturierter Dialog), der nun „Jugend- Dialog“ genannt wird. Die im Rahmen des Strukturierten Dialogs der letzten EU-Jugendstrategie 9 erarbeiteten.

„Youth Goals“ stehen im Anhang der EU-Jugendstrategie als Orientierung zur Verfügung.

Der nächste Schritt ist nun die Umsetzung und Verankerung der Jugendstrategie auf lokaler Ebene. Hier sollen Jugend und Politik in Kontakt und die lokale mit der europäischen Ebene in tatsächlichen Austausch gebracht werden. In Bayern trifft diese durchaus wichtige Idee der Europäischen Jugendstrategie auf schon vorhandene und stark ausgebildete Vertretungs- und Beteiligungsstrukturen der Jugendarbeit. Beide Seiten müssen hier in Einklang miteinander gebracht werden. Auf die Einbeziehung von Jugendorganisationen und -vertretungen in den Ländern und auf den verschiedenen politischen Ebenen verweist die EU-Jugendstrategie explizit.

Position

Der Bayerische Jugendring unterstützt die Aufwertung des Themas Jugend auf europäischer Ebene und damit auf nationalstaatlicher Ebene der Mitgliedsländer. Wir befürworten eine solide Verankerung der Jugendstrategie auf lokaler Ebene mit echten Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie Jugendarbeit und ihre Strukturen. 10 Die europäische Politik verspricht der Jugend keine einseitige Kommunikation, sondern einen wirklichen Austausch und echte Partizipation. Mit echter Partizipation kann dabei nicht nur politische Bildung allein gemeint sein. Sie kann auch nicht durch schmückende Veranstaltungen hergestellt werden, sondern geht weit über diese ersten Schritte hinaus. Echte Partizipation bedeutet: respektvoller Umgang auf Augenhöhe, das Ernstnehmen des Gegenübers und vor allem die Möglichkeit tatsächlicher Veränderung von Politik durch die Beteiligten.

Für diese Partizipationsprozesse ist es nötig, kinder- und jugendgerechte Kommunikations- und Beteiligungsformen zu nutzen. Jugendarbeit und seine tradierte Vertretungsstruktur der Interessen junger Menschen kann dabei als Experte und Partner wahrgenommen werden. Kinder und Jugendliche müssen Akteure in Europa werden dürfen und ihre eigene Zukunft mitgestalten können. Die Belange junger Menschen müssen konsequent in allen gesellschaftlichen Bereichen im Mittelpunkt stehen und als Querschnittsthema in den verschiedenen Politikfeldern eingearbeitet werden. Jugendliche und junge Menschen dürfen nicht zum Zweck wirtschaftlicher Interessen oder im Besonderen unter dem Fokus der Beschäftigungsfähigkeit betrachtet werden. Vielmehr sind Beschäftigungsfähigkeit und ökonomische  Sicherheit  in der Übergangsphase für junge Menschen Voraussetzung für eine eigenständige Lebensgestaltung und gesellschaftliche Partizipation. Der Wert von Jugendarbeit an sich, sowie das Prinzip der Selbstorganisation junger Menschen muss grundlegend für das Verständnis guter Jugendpolitik sein.

Forderungen

  • Wir fordern für die jungen Menschen in Europa eine kinder- und jugendgerechte Form der Beteiligung und ernstgenommene Partizipationsmöglichkeiten, Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen und eine relevante jugendpolitische Querschnittspolitik.
  • Es ist eine politische Transparenz notwendig, in der sich die Politik der Jugend erklärt und verpflichtet fühlt, ihre Entscheidungen entsprechend zu verändern. Dafür benötigt werden u. a. klare institutionelle Zuständigkeiten und Ansprechpartner:innen für europäische Jugendpolitik in den Kommunen, im Bund und in Brüssel, mit Anschluss an die regional vorhandenen Jugendstrukturen.
  • Wir fordern eine durchgehende Anerkennung des Wertes von Jugendarbeit an sich, als Ort der Persönlichkeitsbildung und freien Entfaltung junger Menschen.
  • Notwendig für eine gelingende europäische Jugendpolitik ist ein konsequentes Zusammendenken der nationalen und europäischen jugendpolitischen Entwicklung innerhalb eines eigenständigen Förderprogramms.

 

Europäische Förderung für die Jugend

Europäische Förderprogramme und Förderfonds dienen als europapolitische Instrumente, die lokal, national und europäisch Wirkung entfalten sollen. Schon allein dadurch ist die Begleitung und aktive Gestaltung der europäischen Förderpolitik für den BJR relevant. Ein wichtiger Zugang der Jugendarbeit zu EU-Programmen ist Erasmus+ und vor allem dessen Förderbereich JUGEND IN AKTION, denn hieraus werden unterschiedliche Formate der internationalen Jugendarbeit, der Mobilität für Ehrenamtliche und Fachkräfte sowie Projekte des Jugenddialogs gefördert. Der bekannt gewordene und von Deutschland entscheidend geprägte Europäische Freiwilligendienst ist ein wichtiges Förderformat, welches mit der Neueinrichtung des Europäischen Solidaritätskorps (ESK) Ende 2018 eine bessere Sichtbarkeit und eine eigene Rechtsgrundlage erhalten hat.

Erasmus+ JUGEND IN AKTION wurde Anfang 2014 auch als das Förderinstrument der europäischen Jugendpolitik eingeführt und zielte primär auf die finanzielle Förderung der Umsetzung der EU-Jugendstrategie ab. Diese wurde 2019 durch die neue EU-Jugendstrategie abgelöst, die bis Ende 2027 in Kraft ist. Die Förderperiode 2014–2020 war von vielen Veränderungen geprägt, die auch die Vorbereitungen für die Förderperiode ab 2021 beeinflussen. Deutlich wurde dabei, dass der Bedarf vor allem für internationale Jugendprojekte wesentlich höher ist, als im Budget von JUGEND IN AKTION ursprünglich vorgesehen war, was zu niedrigen Förderquoten führte.

Den Europäische Sozialfonds (ESF) gibt es bereits seit über 60 Jahren. Er wird als das bedeutendste arbeitsmarktpolitische Instrument der EU benannt und soll ab 2021 als ESF+ weitergeführt werden. Dabei sollen die folgenden Programme unter dem Dach des ESF integriert werden: die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligen Personen, das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und das EU-Gesundheitsprogramm.

Über die europäischen Förderinstrumente hinaus nimmt das europäische Wettbewerbs- und Beihilferecht erheblichen Einfluss auf die Art und Weise der mitgliedstaatlichen Förderung und die Erbringung von Leistungen durch freigemeinnützige Träger. Seit Jahren besteht eine rechtliche Unklarheit, ob die im Sinne des SGB VIII freien Träger der Jugendhilfe, die Leistungen im Auftrag des Staates erbringen oder durch diesen gefördert werden, diesen beiden Rechtsbereichen unterworfen sind. Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheit bei den freien Trägern der Jugendhilfe sind die Folgen dieses Regelungsdefizites, was letztlich auch dazu führt, dass gute Angebote der Jugendarbeit nicht mehr umgesetzt werden.

Position

Die aktive Mitgestaltung und Einbeziehung der Jugendarbeit bei der Entstehung, Umsetzung und Auswertung von europäischen Förderprogrammen wird immer wichtiger, da diese ein zentrales Instrument für die Mobilität von jungen Menschen in Europa sind. Als Jugendarbeit müssen wir daher durch die Mitarbeit in Begleitausschüssen und Beiräten der Programme unsere Interessen vertreten können sowie durch eine gute Vernetzung mit den relevanten Akteuren auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene eingebunden sein. Der Mehrjährige Finanzrahmen für 2021–2027 11 wird voraussichtlich Ende 2020 beschlossen werden. Diesen Prozess, sowie die neuen Förderprogramme müssen beobachtet und aus Jugendperspektive begleitet werden. Konstruktiv begleiten wir neue Entwicklungen wie die Initiative DiscoverEU 12, die ab 2021 voraussichtlich in ERASMUS+ integriert werden soll.

Das integrierte EU-Bildungsprogramm Erasmus+ und der darin enthaltene non-formale Bildungsbereich JUGEND IN AKTION hat in der Umsetzung zu vielen Schwierigkeiten und Nachteilen für Jugendorganisationen und Jugendliche selbst geführt 13, vor allem im Vergleich zu großen Träger, die gewinnorientiert arbeiten. Hier bedarf es dringend Veränderungen und Anpassungen, damit internationale Jugendarbeit adäquat gefördert werden kann. Die angekündigten Vereinfachungen im Programm haben ihre Wirkung nicht entfalten können und erschweren Jugendorganisationen weiterhin den Zugang zum Programm. Die EU-Förderprogramme und EU-Förderfonds müssen die vorhandenen Strukturen und Arbeitsweisen der Jugendarbeit nicht nur wahrnehmen und wertschätzen, sondern sie auch respektieren und beteiligen. Deshalb müssen bei der Antragstellung, Finanzierung und Umsetzung von EU-Projekten verwaltungstechnische Hürden abgebaut werden. Der Europäische Sozialfonds (ESF+) und die Programme des Strukturfonds bieten Fördermöglichkeiten, die auch mittelfristig Personalstellen finanzieren können. Doch bisher stehen der Nutzung solcher Programme oft die Vorfinanzierung und der enorme Verwaltungsaufwand entgegen. Neben dem ESF+ gilt dies auch für weitere EU-Förderprogramme wie z. B. ELER oder AMIF.

In Bezug auf die nationale Finanzierung der Jugendhilfe ist festzustellen: Die Leistungen und Angebote der Jugendarbeit werden entsprechend der Regelungen des SGB VIII vorrangig durch freigemeinnützige Träger und dort überwiegend durch ehrenamtlich Tätige erbracht. Eine Unterwerfung dieser Angebote und Leistungen unter das europäische Wettbewerbs- bzw. Beihilferecht ist weder erforderlich noch angemessen, weshalb diese vom Anwendungsbereich der entsprechenden europäischen Regelungen, zum Beispiel der Dienstleistungsrichtlinie, ausgenommen werden sollten. 14

Forderungen

  • Es bedarf einer Öffnung der EU-Förderprogramme für die Jugendarbeit im Sinne einer jugendgerechten Förderung, die Jugendliche generell als eine wichtige Zielgruppe aufnimmt und priorisiert.
  • Die bürokratischen und verwaltungstechnischen Hürden von europäischen Förderprogrammen müssen abgebaut und die Förderbedingungen auch für kleine freie Träger der Jugendarbeit verbessert werden, um eine Sicherung der Vor- bzw. Zwischenfinanzierung herzustellen.
  • Es ist eine ernsthafte und transparente Weiterentwicklung von Erasmus+ notwendig, in der die Jugendarbeit gleichwertig mit den anderen Bildungsbereichen einbezogen wird, um konkrete Verbesserungen zu erreichen.
  • Die Leistungen und Angebote der Jugendarbeit sind aus dem Anwendungsbereich des europäischen Wettbewerbs- bzw. Beihilferechts auszunehmen. Dadurch werden die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, die jeweilige Förder-und Unterstützungspraxis der Träger der Jugendarbeit ohne europäische Regulierung durchzuführen.
  • Jugendorganisationen und zivilgesellschaftliche Trägerstrukturen müssen in die Entwicklung und Begleitung der Förderprogramme wie Erasmus+, ESK und ESF+ als wichtige Stakeholder miteinbezogen werden. Neue Programme wie das Europäische Solidaritätskorps dürfen die wichtige Rolle der Organisationen bei der Umsetzung der Förderziele in die Praxis nicht außer Acht gelassen werden, um den jungen Menschen bei ihrer Mobilitätserfahrung qualitätsvolle Jugendarbeit angedeihen zu lassen.

 

Jugend will Bildung

Bildung bleibt ohne die Freiheit des Einzelnen, sich entsprechend seiner eigenen Fähigkeiten und Werte zu bilden, nur Halbbildung. Insbesondere für den Prozess eines lebenslangen Lernens sind eigene Zielsetzungen und innerer Antrieb unerlässlich. Diese Notwendigkeit beschränkt die Verzweckung von Bildung und Lernen von außen und begreift Bildung in ihrer eigenständigen Wertigkeit und Relevanz.

Die politische Dimension von Bildung und damit das Erlernen von politischer Teilhabe sind von herausragender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit Europas. Bildung erschöpft sich nicht in erlerntem theoretischem Wissen

praktisches Handeln und informelles Lernen müssen als Gegengewicht zur momentanen Fokussierung auf messbare Bildungsnormen aufgewertet werden. Hierfür braucht es Freiräume innerhalb und außerhalb des Alltags in Schule und Hochschule, wie sie in der Jugendarbeit geboten werden. Die EU setzt folgerichtig auf einen umfassenderen Bildungsbegriff als die OECD und betont sowohl die Bedeutung politischer Bildung als auch des außerschulischen Bildungsbereichs und non-formaler Lernformen.

Position

Sich im Dialog mit anderen und in Mitsprache über Ziele und Wege bilden zu können, ist die Basis des Heranreifens zu interessierten und engagierten Weltbürger:innen, die sich für ein demokratisch verfasstes, und pluralistisch-friedliches Europa einsetzen. Damit sich jede und jeder bereichernd in die Gesellschaft einbringen und für gutes Zusammenleben in Europa und in der Welt einsetzen kann, müssen hinreichende Bedingungen geschaffen werden. Dazu gehören unerlässlich eine praxisnahe politische Bildung und die Ermöglichung sozialen Lernens. Insbesondere muss Bildungsungleichheit bekämpft werden. Bildung darf kein Luxusgut darstellen, sondern muss ein einforderbares Recht sein. Fragen von Ungleichheit und Jugendarbeitslosigkeit in Europa müssen durch eine konsequente, gerechte Bildungspolitik beantwortet werden.

Kinderarmut, unsichere Lebensverhältnisse von Familien und sozial benachteiligende Familienpolitiken behindern junge Menschen nachhaltig. Die Rede von unvereinbaren Kulturen oder von bildungsfernen Milieus grenzt junge Menschen aus. Es muss ein konsequenter Wechsel von einer Defizitperspektive zu einer Kultur des Förderns bei ungleichen Ausgangsbedingungen vollzogen werden. Außerdem müssen die politischen Rechte von Jugendlichen anerkannt und Mitsprache- und Partizipationsrechte Jugendlicher in Schulen und anderen Bildungskontexten ausgeweitet werden.

Die europäische Jugend braucht Investitionen in außerschulische Bildungsarbeit, Schulbildung und Ausbildung. Insbesondere bedarf es qualitativ hochwertiger öffentlicher Bildungsangebote, die allen Menschen zugänglich sind.

Das Subsidiaritätsprinzip und die Kompetenzverteilung müssen geachtet werden, um passgenaue nationale oder regionale Lösungen zu ermöglichen. Eine strukturelle Homogenisierung von Bildungs- und Schulsystemen erscheint nicht als zielführend. Die Europäische Union sollte aber ein Anreizsystem entwickeln, dass nationale und lokale öffentliche Investitionen in Bildung fördert, ohne dabei lokale Steuerungskapazitäten zu beschränken. Dieses Fördersystem muss so ausgestaltet werden, dass wirtschaftlich schlechter gestellte Staaten nicht benachteiligt werden. Bessere Schulsysteme werden nicht durch vereinheitlichende Strukturentscheidungen erreicht, sondern durch bessere Ausstattung bei gleichzeitiger Ausweitung lokaler Entscheidungskompetenzen: durch kommunale Politik, durch Mitsprache von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften. Die Europäische Union soll außerdem Anreize setzen, um ein Bildungs-, Übergangs- und Schnittstellenmanagement einzurichten, um konsequent und basierend auf verlässlichen Daten, Probleme wie Schulabbruch, institutionelle Benachteiligung bestimmter Menschengruppen und mangelhafte Bildung für die Herausforderungen des Erwachsenenlebens zu bekämpfen.

„Gute Bildung für junge Menschen, die sie umfassend bei der Bewältigung ihrer Lern- und Entwicklungsaufgaben unterstützt, ist deutlich mehr als Schule.“ 15 Verbandliche und offene Jugendarbeit sind Orte non-formalen Lernens, an denen sich Kinder und Jugendliche selbstorganisiert und lebensweltnah Wissen und Werte aneignen, Demokratie erleben und lernen sowie ihre Selbst- und Sozialkompetenz ausbilden. Neben dem formalen Bildungsbereich ist deshalb eine deutliche Aufwertung und sichtbare Anerkennung non-formaler und informeller Bildung nötig, da hier die Grundlagen lebenslangen Lernens praxisnah und nachhaltig erlernt werden.

Kinder- und Jugendarbeit als Ort des non-formalen und informellen Lernens wird zu einem überwiegenden Teil von Ehrenamtlichen und innerhalb gemeinnütziger Organisationen gestaltet. Das europäische Recht trägt diesen Strukturen nicht Rechnung, sondern orientiert sich an den wettbewerbsrechtlichen Begriffen „Verbraucher“ und „Unternehmer“. Die freigemeinnützigen Träger der Jugendhilfe werden daher grundsätzlich als Unternehmen qualifiziert, unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht durch die Tätigkeit besteht oder nicht. Damit entstehen für die Jugendverbände und Jugendringe häufig zusätzliche formale Anforderungen, die die Angebote beschränken oder mitunter unmöglich machen. 16 Das europäische Recht sollte daher eine Alternative zum Unternehmensbegriff etablieren, welche die Rechtsformen gemeinnütziger Organisationen umfasst und auf diese Weise sicherstellt, dass die Regelungen für Unternehmen auf freigemeinnützige Träger der Jugendhilfe nicht anwendbar sind.

Forderungen

  • In allen Bereichen jugendlichen Lebens und Lernens bedarf es einer starken Jugendvertretung mit weitreichende Anhörungs-, Vorschlags- und Mitspracherechten. Die Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Bildungsinstitutionen ist europaweit zu fördern, um zum Beispiel durch Anreizsysteme Qualitätsstandards für gute Partizipationsbedingungen zu setzen. Im Hochschulbereich bedarf es einer Überarbeitung der Europäischen Studienreform, um mehr Freiheit für Forschung, Lehre und eigenverantwortliches Lernen zu schaffen.
  • Die Europäische Union muss durch eine Durchsetzung der Rechtsverbindlichkeit des Europäischen Qualifikationsrahmens in den Mitgliedsländern Hindernisse für Bildungsmobilität abbauen. Der BJR begrüßt ausdrücklich die Initiative des Rates zum Europäischen Bildungsraum 2025, die eine automatische gegenseitige Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie der im Ausland erzielten Ergebnisse von Lernzeiten zum Ziel hat. 17
  • Gleichermaßen wie die formale Bildung muss der Bereich des non-formalen Lernens an selbstbestimmten Lernorten aufgewertet werden.
  • Um die Inklusion von Menschen unterschiedlicher physischer und psychischer Voraussetzungen sowie sozio-ökonomischer und kultureller Herkunft zu befördern, bedarf es einer jährlichen ländervergleichenden Berichterstattung. Die Qualität öffentlicher Erziehung und Bildung muss gegenüber der Ausweitung privater Einrichtungen, die oftmals nicht allen jungen Menschen offenstehen, gefördert werden. Außerdem kann zum Beispiel durch die Einführung von Bildungsgeld in Form eines zinslosen Darlehens für alle Bildungsbereiche allen jungen Menschen die Möglichkeit geboten werden, in ihre eigene Bildung zu investieren.
  • Um die Angebote der Jugendarbeit abzusichern und nicht durch bürokratische Hindernisse zu erschweren, muss neben dem Verbraucher- und dem Unternehmerbegriff ein europarechtlicher Begriff für frei-gemeinnützige Organisationen etabliert werden. Europarechtliche Regelungen sind vor Inkrafttreten auf deren Ehrenamts- und Gemeinnützigkeitsfreundlichkeit zu prüfen.

 

Migration kinder- und jugendfreundlich gestalten

Der Begriff Migration wird mit „Wanderung“ übersetzt und ist im Gegensatz zum Begriff „Asyl“ nicht klar abgrenzbar. Die Wanderungsbewegungen können vielfältige Auslöser haben und auf verschiedenen – auch risikoreichen – Wegen verlaufen. Die Vermischung von Flucht- und Migrationsbewegungen erschwert dabei die Entwicklung politischer Strategien, denn es bestehen bei allen Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Migrationswege unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Während die EU-Staaten durch internationales, europäisches und nationales Recht zum Schutz von Geflüchteten verpflichtet sind, liegt die Aufnahme von Einwanderer:innen immer noch weitgehend in nationaler Entscheidungskompetenz. Geflüchtete müssen also aus rechtlichen Gründen von Einwanderer:innen unterschieden werden. Auch aus entwicklungspolitischer Sicht ist eine Differenzierung notwendig: Fluchtursachen muss entgegengewirkt werden, weil sie immer eine menschliche Katastrophe darstellen, freiwillige Migration hingegen kann eine wichtige Triebkraft für Entwicklung sein. Wenn sie gut geregelt wird, auf fairen Abkommen zwischen Herkunfts- und Aufnahmeländern beruht und die Rechte der Einwanderer:innen geachtet werden, liegt sie im Interesse aller Beteiligten – im optimalen Fall als „triple win“ 18 – und sollte nicht begrenzt, sondern gefördert werden.

Inzwischen sind in fast allen EU-Mitgliedstaaten mindestens ein Fünftel der im Ausland geborenen Bevölkerung Kinder und Jugendliche. 19 Der Bayerische Jugendring beschäftigt sich mit Fragestellungen junger Einwanderer:innen. Er setzt sich für  eine  grundlegende Neuausrichtung der Migrations-, Integrations- und Asylpolitik ein, weg von Abwehrpolitik gegenüber eingewanderten und künftig einwandernden  Menschen hin zu einer Willkommens- und Anerkennungskultur. 20 Die Jugendarbeit in all ihren Facetten und Möglichkeiten sieht sich aufgefordert, sich daran aktiv und gestaltend zu beteiligen.

Position

„Innerhalb der Europäischen Union betreibt jeder Mitgliedstaat bisher seine eigene nationale Einwanderungspolitik. Er kann die Einreiseverfahren, die Art der Tätigkeiten, die Einwanderern angeboten werden, verfahrensberechtigte Herkunftsländer und die Zahl der Menschen, denen die Einreise gewährt wird, eigenverantwortlich festlegen.“ 21 Wichtige Aspekte der Einwanderungspolitik werden von den Staats- und Regierungschefs der EU politisch gemeinsam beantwortet. Durch gemeinsame Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel bei der Familienzusammenführung, dem Aufenthalt von Einwanderer:innen oder eines Konzepts für den Umgang mit illegalisierten Einwanderer:innen sollen übergreifende Regelungen für alle EU-Länder gleichermaßen gelten. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass unabhängig von Herkunftsland und Aufenthaltsstatus die UN-Kinderrechtskonvention und in Deutschland das Kinder- und Jugendhilferecht umgesetzt werden. Bildung und Ausbildung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Den Vorrang des Kindeswohls gilt es gesetzlich zu verankern. Um die Bedeutung der Kinderrechte zu stärken und die vollumfängliche Umsetzung zu gewährleisten, bedarf es einer verfassungsmäßigen Verankerung sowie einer Strategie der EU. Schutz, Förderung und Teilhabe stehen allen Kindern und Jugendlichen zu, egal in welchem Land und zu welchem Zeitpunkt. 22

Neben der Freizügigkeit innereuropäischer Bewegungen, vor allem bei jungen Menschen zum Zwecke des Studiums, der Ausbildung oder zusammen mit den Eltern, stellen die internationalen und globalen Migrationsbewegungen die Weltgemeinschaft vor eine große Herausforderung. Die Facetten und Teilphänomene in der Migration sind dabei vielfältig. Im Bereich der Arbeitsmigration ist das Instrument der BlueCard die gesamteuropäische Antwort auf zuwanderungsrechtliche Angebote anderer Länder. Dafür muss sie gestärkt und weiterentwickelt werden. Im Bereich der Zuwanderung und dem Verbleib ausländischer Studierender bedarf es der Begleitung der angehenden Fachkräfte, zum Beispiel durch Sprachkurse aber auch der Beratung potenzieller Arbeitgeber, um Einstiegsbarrieren zu senken. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei Anwerbung und Integration gehören darüber hinaus ebenfalls zum Aufgabenspektrum. Die Familienmigration stellt mit 35 % neben Arbeitsmigration (28 %) und Studium (15 %) den Grund für den größten Teil der Aufenthaltsgenehmigungen dar. Familiennachzug ist aus sozialpolitischer Sicht höchst relevant 23, da dies erstens eine direkte Verbindung zwischen der Ausgestaltung der Familiennachzugspolitik und der Arbeitsmigrationspolitik darstellt, zweitens keine auf Qualifikationen basierende Zuwanderungssteuerung möglich ist und drittens eine besonders integrative und persönlichkeitsstabilisierende Funktion erfüllt.

Für junge Menschen sind Information und Zugänge zur Gesellschaft sowie Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten essentiell, um gleichberechtigt in der EU zu leben. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft muss gestärkt werden und Unterstützung, zum Beispiel in der Schule, gewährleistet werden. Eine angst- und diskriminierungsfreie Umgebung für junge Menschen zu schaffen, ist dabei Grundlage, um gute Perspektiven und Entwicklungschancen bieten zu können.

Junge Menschen sind in den Einwanderungsländern oftmals verschiedenen Formen von Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt. Um dem entgegenzuwirken, braucht es Standards zur interkulturellen Öffnung und Sensibilisierung von Verwaltung und Trägern von Angeboten, Antidiskriminierungsstellen und eine positive Darstellung von Migration in der Öffentlichkeit. Um selbst aktiv mitgestalten und sich gegen Diskriminierung wehren zu können, braucht es transparente Informationen zu Teilhabemöglichkeiten und Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement.

An europäischen Austauschprogrammen nehmen immer noch prozentual weniger Jugendliche mit Migrationshintergrund teil als Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Hier ist es notwendig, diese Programme auf Zugangsbarrieren zu untersuchen und diese abzubauen. Eine besondere Förderung für junge Menschen mit Migrationshintergrund kann eine Möglichkeit sein.

Politische und gesellschaftliche Partizipation und Mitsprache bei Themen, die junge Menschen unmittelbar betreffen, sind wichtige Indikatoren für Integration. Der BJR kritisiert an dieser Stelle an Deutschland, dass beim Thema Wahlrecht unterschiedliche Regelungen für EU- Bürger:innen, Nicht-EU-Bürger:innen und Bürger:innen aus der Schweiz und Liechtenstein gelten. Diese Kritik gilt überall dort, wo das Herkunftsland über Bürgerrechte entscheidet. Es ist europaweit darauf hinzuwirken, dass Teilhabe gleichberechtigt für alle jungen Menschen, die in einem Land leben, ermöglicht wird.

Besonders Mädchen und junge Frauen, die alleine in andere Länder reisen, sind Gefahren für ihre Gesundheit und Unversehrtheit ausgesetzt. Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist in allen Ländern ein wichtiges Thema, an dem verstärkt gemeinsam zum Schutz und zur gesicherten Förderung weiblicher Migration gearbeitet werden muss.

Forderungen

  • Zu Schutz, Förderung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen – egal in welchem Land und zu welchem Zeitpunkt – fordern wir eine Strategie der EU für die Umsetzung der Kinderrechte.
  • Für junge Einwanderer:innen fordern wir die dringend benötigten Informationen und Zugänge in Europa sowie Teilhabe und Partizipationsmöglichkeiten. Die Europäische Union muss dafür einen Rahmen schaffen, in dem echte Perspektiven und Entwicklung möglich sind. Grundvoraussetzung hierfür ist eine angst- und diskriminierungsfreie Gesellschaft. Hierzu gehört die Sensibilisierung für Mitarbeiter:innen staatlicher Institutionen bzgl. interkultureller Zusammenhänge und struktureller Diskriminierung sowie die verpflichtende Einrichtung europäischer und nationaler Antidiskriminierungsstellen.
  • In Bezug auf europäische Förderprogramme bedarf es der nötigen Ausstattung zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus, der Stärkung von Akteuren im Feld der von Diskriminierung Betroffenen sowie der Stärkung von Teilhabe von jungen Menschen mit Migrationshintergrund an EU-Förderung und Partizipationsmechanismen.
  • Europa braucht legale Einwanderungsmöglichkeiten. Dafür bedarf es zum Beispiel einer gesamteuropäischen Strategie der BlueCard, außerdem der Weiterentwicklung, Unterstützung und Vermarktung der bisherigen arbeitsmigrationspolitischen Instrumente hin zu einem Gesamtkonzept, das Antworten auf zuwanderungspolitische Herausforderungen bietet, sowie einen ganzheitlichen und ressortübergreifenden Ansatz unter Beteiligung verschiedener institutioneller als auch zivilgesellschaftliche Akteure.

 

Perspektiven für junge Menschen auf der Flucht

Die Allgemeine Erklärung der  Menschenrechte  sieht  ein Recht vor, „Asyl zu beantragen und zu genießen“ 24, das Grundgesetz 25 sogar ein Recht auf Asyl für poltisch Verfolgte. Die deutsche und europäische Asylpolitik ist hingegen auf Abwehr ausgerichtet – spätestens seit der Änderung des Art. 16a GG von 1993 und der ersten Dublin-Verordnung von 2003, nach der Asylsuchende in dem Mitgliedsstaat, den sie zuerst betreten, ihren Asylantrag stellen müssen.

Seit dem Jahr 2016 ist eine weitere Verschärfung der Politik erkennbar: Schließung der sogenannten „Balkan- route“, EU-Türkei-Deal, Schließung von Häfen für Schiffe, die Geflüchtete aus Seenot retten, Kriminalisierung der (zivilgesellschaftlichen) Seenotrettung, Erhöhung des Budgets von Frontex und Europol, stagnierende Verhandlungen zur Dublin-Reform, um nur einige Beispiele zu nennen.

Der Bayerische Jugendring setzt sich intensiv mit der Lage von jungen Menschen auf der Flucht auseinander. 26 Grund dafür ist die nach wie vor hohe Zahl der jungen Menschen, die sich, begleitet von Erwachsenen oder unbegleitet, auf der Flucht nach und in Europa befinden. Flucht ist immer noch ein Phänomen der jungen Menschen. Sie sterben nach wie vor in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft in Europa. Zahlreiche Kinder und Jugendliche sind während ihrer Flucht in Europa „verlorengegangen“. Auch nach ihrer Aufnahme in „sicheren“ Ankunftsländern leben junge Menschen häufig in prekären Verhältnissen und sind Ausbeutung, Unsicherheit und Perspektivlosigkeit ausgesetzt. Europa hat hier eine Verantwortung, der es mit vereinten Kräften nachzukommen gilt. Kinder und Jugendliche haben Rechte und bedürfen konkreter Schutzmaßnahmen.

2014 sind allein über das Mittelmeer 10.500 Kinder nach Italien gekommen. Dabei bleibt unklar, wie viele im Mittelmeer starben, bevor sie Italien erreichten. 27 Dieser Trend setzt sich fort mit traurigen Rekorden in den Jahren 2015/2016. 2018 erreichten ca. 35.000 Kinder Europa über den Seeweg, davon ca. 6.000 unbegleitete Minderjährige. 28 In der Streitschrift „Im Namen der Menschlichkeit“ wird formuliert, „… der derzeitige Umgang mit Flüchtlingskindern verstößt massiv gegen die UN-Kinderrechtskonvention als in Deutschland und Europa geltendes Recht.“ 29

„Flüchtlingskinder sind besonders schutzbedürftig – unabhängig davon, ob sie unbegleitet oder mit ihren  Eltern nach Deutschland kommen.“ 30 Dies gilt während der Flucht selbst, aber auch danach. Je nach Familienkonstellation müssen sie Rollen und Verantwortung übernehmen, die sie physisch und psychisch überfordern. Knapp die Hälfte aller Asylsuchenden in Deutschland sind Kinder, der  Großteil der Geflüchteten ist jung, wie folgende Zahlen belegen: 2018 waren in Deutschland 74,1 % aller Asylsuchenden unter 30 Jahre alt, 48,3 % waren unter 18 Jahre alt.[9]

In der Integrationsarbeit nach der Ankunft in Europa haben sich inzwischen Erfahrungswerte herauskristallisiert, auf die es ein besonderes Augenmerk zu legen gilt: Besondere Herausforderungen gibt es beim Thema Volljährigkeit, da in den meisten europäischen Ländern mit dem 18. Geburtstag die Unterstützung durch die Jugendämter inkl. gesonderter Unterbringung aufhört. Auch die verschiedenen Gruppen innerhalb der Geflüchteten haben spezifische Schutzbedürfnisse, denen häufig nicht Rechnung getragen wird: Bedürfnisse von Mädchen und jungen Frauen, alleinreisenden jungen Erwachsenen, Menschen mit einer LGBTIQ*-Identität, Menschen, die religiösen und/oder ethnischen Minderheiten angehören. Nach wie vor ist im Vergleich der europäischen Länder festzustellen, dass die Asylverfahren äußerst verschieden ablaufen, die Schutzformen und die Zugänge zu Unterstützung divers sind. Häufig liegt es aufgrund der europäischen Gesetzgebungen aber nicht in der Hand des Individuums, sich entscheiden zu können, wo er/sie Asyl beantragt. Dies ist vielmehr ein Effekt von Zufällen und Willkür. Somit sind die Startbedingungen für viele Menschen ebenfalls willkürlich. Auch die Anerkennung von Bildungsabschlüssen oder non-formalen Kenntnissen ist äußerst heterogen und erschwert zusätzlich den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Position

Die aktuelle Praxis der Europäischen Union im  Umgang mit den weltweiten Fluchtbewegungen ist völlig unzureichend, inhuman und ineffektiv. Europa schottet sich ab, betreibt eine Politik der Abschreckung und unterhält mit dem Dublin-Abkommen eine teure, nutzlose Politik eines „gewaltigen Menschen-Verschiebebahnhofs“ 31 innerhalb der EU. Die gefährlichen, oft tödlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer können nicht durch immer bessere Überwachungssysteme etwa durch  die  europäische  Grenzschutzagentur Frontex 32 unterbunden werden und fördern im Gegenteil vielmehr illegale Strukturen. Die Flüchtenden geraten dabei in ökonomische Abhängigkeiten, sie sind hoch verschuldet, wenn die Flucht gelingt, und gleichzeitig finanziell für Verwandte im Herkunftsland verantwortlich. Die Entwicklungen seit den Jahren 2016/2017 sind höchst problematisch. In Anbetracht der weiterhin hohen Zahl an Menschen, die über das Mittelmeer flüchten, kommen die politischen Entscheidungen, die staatliche Seenotrettung einzustellen, Häfen zu schließen und zivile Seenotrettung zu kriminalisieren, einem Todesurteil gleich. Dabei werden Prinzipien der Seefahrt außer Kraft gesetzt und das System der Schleuser keinesfalls unterbunden. Die Zusammenarbeit mit Staaten, die in keiner Weise den Schutz von Flüchtenden auf der Fluchtroute gewährleisten können, ist aufs Schärfste zurückzuweisen. 33

Deshalb ist es wichtig, Ausnahmen bei den Visa-Bestimmungen oder Erleichterungen beim Erhalt eines Visums zuzulassen. Diese Maßnahmen erfordern keine Änderung der existierenden EU-Gesetze, sondern lediglich die sensible Anwendung bestehender Regeln. Es sollen Ausnahmen von den Visa-Anforderungen gelten, wenn es im Herkunftsstaat des Antragsstellers zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt. Es werden nationale geschützte Einreiseverfahren für Asylsuchende benötigt und zwar in Herkunftsländern von Schutzsuchenden, aber auch in Erstaufenthalts- oder Transitstaaten, wo sie keinen Schutz erhalten können. Eine Novellierung des EU-Visa-Codes muss die Möglichkeit schaffen, „Schutz- visa“ als „Schengen-Visa“ auszustellen, die innerhalb von drei Monaten das Reisen im Gebiet der Schengen- Vertragsparteien und das anschließende Beantragen von Asyl erlauben.

Dublin III muss im Sinne von „free choice“ reformiert werden, so dass zwar die grundsätzliche Zuständigkeit des Ersteinreisestaats weiterbesteht (bis auf die Ausnah- men, die Dublin III schon vorsieht), aber nach Abschluss des Asylverfahrens den Geflüchteten eine freie Wohnortwahl zusteht. So kann der Süden Europas entlastet und eine europaweite Mobilitätsoption ermöglicht werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn „… Dublin als zentrale Zuständigkeitsregel stärker als bisher eingehalten wird und Standards der Unterbringung und der Anerkennungsverfahren erfüllt werden.“ 34

Das Thema Flucht ist in Europa derzeit kaum verhandelbar, da sich viele Nationalstaaten noch nicht einmal mehr auf Gespräche einlassen. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, die nationalen Regierungen Europas müssen hier ihre Verantwortung wahr- und ernstnehmen.

Forderungen

  • Wir fordern die europäische Politik auf, wieder einen konstruktiven Dialog beim Thema Flucht zu führen. Die derzeitige Verhandlungsart fordert Menschenleben. Wir fordern die Bekämpfung von Fluchtursachen, zum Beispiel durch faire Handelsabkommen, Friedenspolitik, Unterstützung in Krisenzeiten und gute Entwicklungszusammenarbeit.
  • Gemäß unseren Forderungen „Willkommen in Bayern!? – Unsere Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge“ 35 fordern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Asylpolitik weg von Abwehrpolitik hin zu einer Willkommens- und Anerkennungskultur, die Möglichkeit einer gefahrfreien und legalen Einreise in die EU und die Reform von Dublin III. Es bedarf der Gewährleistung einer EU- einheitlichen Umsetzung des Asylrechts und einer uneingeschränkten Anwendung des gemeinsamen europäischen Asylsystems.
  • Wir fordern europaweite kinder- und jugendgerechte Standards zur Unterbringung von minderjährigen Geflüchteten 36 und grundsätzlichen Schutz von minderjährigen Flüchtenden in der Europäischen Union. Wir fordern damit die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.
  • Wir fordern den uneingeschränkten Schutz von Kindern auf der Flucht, auch in Europa. Immer noch verschwinden tausende Kinder nach ihrer Ankunft. Wir sprechen uns gegen eine Kriminalisierung von Kindern aus, egal zu welchem Zeitpunkt – beim Aufgreifen an den Grenzen bis zur Klärung ihrer Identität oder in der Abschiebhaft. Kinder gehören nicht ins Gefängnis!
  • Minderjährige Geflüchtete haben im Sinne des Kindeswohls bereits heute die Möglichkeit, innerhalb der Europäischen Union mit ihren Familien zusammengeführt zu werden. Dies ist aber hochbürokratisiert, deshalb fordern wir eine Vereinfachung des Prozederes.
  • Wir brauchen dringend Richtlinien für Kinder und Jugendliche im Asylverfahren und die Anerkennung von kind-spezifischen Fluchtgründen wie zum Beispiel Zwangsverheiratung, Zwangsrekrutierung als Kindersoldaten oder Kinderprostitution im Rahmen und als Erweiterung des bestehenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
  • Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden. Häfen müssen für Menschen, die aus Seenot gerettet wurden, anlaufbar sein. Die europäische Staatengemeinschaft muss auch hier ihrer Aufgabe gerecht werden und Menschen aus Seenot retten.

 

Auf dem Weg zu einer europäischen Sozialpolitik

Im europäischen Primärrecht sind gleichwertige Lebensverhältnisse nicht als Ziel verankert. Stattdessen wird in Art. 3 des EU-Vertrags die Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts als Aufgabe der EU festgehalten. 37 Dennoch lässt sich aus dem Wertekanon der EU die Verpflichtung ableiten, für all ihre Bürger:innen gute Lebensbedingungen zu bieten. Armut und Armutsrisiken stellen noch immer ein großes Problem dar. Armut trifft oft die Schwächsten der Gesellschaft, zu denen neben den alten und kranken Menschen vor allem Kinder und Jugendliche zählen. 38 Dass angesichts von Finanz- und Wirtschaftskrisen, hoher Arbeitslosigkeit und damit verbundenen Armutsrisiken politisches Handeln erforderlich ist, bleibt unbestritten. Auch die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung der Wirtschaft und die damit einhergehenden Veränderungen in Erwerbsarbeit und deren Konsequenzen werden die Sozialsysteme in Zukunft vor Herausforderungen stellen. Die prinzipielle und erste Form des Eingriffs in die soziale Ordnung von Gesellschaften und die Struktur sozialer Ungleichheit sind finanz- und steuerpolitische Eingriffe. Der bisherige Verzicht, gemeinsame und verbindliche Regeln für einen funktionierenden Steuerstaat in den Mitgliedstaaten zu etablieren, sowie der Verzicht auf gemeinsame Anstrengungen, Steuerschlupflöcher und Kapitalflucht zu verhindern, sind zentrale Probleme der Gesellschaften Europas. Diese Mittel fehlen in sozialen Systemen der einzelnen Länder. Es braucht also ein weites Verständnis von Sozialpolitik, um Ansätze für die Entwicklung eines sozialen Europas entdecken zu können. Erstens muss das Fundament richtig gesetzt werden, damit der für alle Staaten nachteilige Standortwettbewerb zwischen den Mitgliedsgesellschaften Europas beendet werden kann. Danach ist zweitens zu eruieren, inwiefern die bisherige Sozialpolitik mittels Förderprogrammen nicht Ungleichheitseffekte erzeugt, um diese ungewollten Effekte wirksam bekämpfen zu können. Solche ungewollten Effekte können beispielsweise die relativ schwache Abschöpfung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds durch weniger gut situierte Regionen sein, welche die Mittel dringend nötig hätten oder die Verschwendung von Mitteln durch den Fokus auf groß angelegte Infrastrukturprojekte. In einem dritten Schritt kann dann über die Voraussetzungen von Umverteilungspolitik, das heißt von Sozialpolitik im engeren Sinn, nachgedacht werden. Mit der Europäischen Säule sozialer Rechte 39 wurde ein erster Schritt unternommen, eine gemeinsame europäische Sozialpolitik zu schaffen, die die Menschen schützt und ihr Leben verbessert.

Position

Der bisher eingeschlagene Weg zu einer Europäischen Säule sozialer Rechte muss weiterverfolgt werden. Hierbei müssen junge Menschen und deren Lebensumstände besonders in den Blick genommen werden. Die sozialen Rechte sollen sich direkt positiv auf die Menschen auswirken und umgekehrt die Akzeptanz der Europäischen Union stärken.

Aus Sicht von jungen Menschen sind alle drei Dimensionen von Sozialpolitik von zentraler Bedeutung: Gerade das Empfinden eigener Chancenlosigkeit aufgrund einer unvollständigen Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik, die maßgeblich zur Ausweitung der Kluft zwischen Armen und Reichen führt, erhöht die Gefahr, dass junge Menschen von extremistischen Ideologien verführt werden. Europa muss für Jugendliche ein Raum der Möglichkeiten werden und nicht das Symbol für Ausgrenzung und die Privilegierung von Unternehmensinteressen. Jugendliche brauchen ein Europa, das Wege für Bildung, Beruf, ehrenamtliches und politisches Engagement eröffnet. Hierfür ist eine gute Kinder-, Jugend-, Familien- und Sozialpolitik unerlässlich.

Durch die Ausprägung von sozialer Ungleichheit und das Erleben von Chancenlosigkeit sowie Ausgrenzung werden junge Menschen um die Chance gebracht, Europa als gemeinsames und gewinnbringendes Projekt erleben zu können. Der nach wie vor bestehende Egoismus der Mitgliedstaaten, der sich maßgeblich durch niedrige Sozialstandards, gesenkte Steuersätze oder durch unwirksame Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung ausdrückt, verhindert eine europäische Sozialpolitik genauso wie eine gerechte Gesellschaftsordnung in den einzelnen Mitgliedsgesellschaften.

Während der Wunsch, Europa zum wirtschaftsstärksten Raum in der Welt zu machen, ganz oben auf der Agenda steht, müssen steuer- und sozialpolitische Zielsetzungen zukünftig verstärkt in den Fokus genommen werden. Zudem sollen diese in den Verträgen verankert und in konkrete Politik umgesetzt werden. Europa muss sich im Geist der Solidarität und des sozialen Friedens in Europa und in der Welt neu erfinden.

Forderungen

  • Die bisherigen sozialpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union müssen überprüft werden. Die Erzeugung sozialer und regionaler Ungleichheit durch ungleiche Möglichkeiten in den Mitgliedsstaaten Fördermittel einzuwerben und der Fokus auf große Infrastrukturprojekte müssen revidiert werden, weil sie häufig teure, aber wenig nachhaltige Regionalförderung bewirken. Vielmehr ist ein neuer Schwerpunkt auf gute Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Wirtschaftspolitik und Verwaltungen und auf Förderung von kleineren und mittleren Betrieben durch kostengünstige Kredite und Bezuschussung von Unternehmensgründung zu legen sowie insbesondere auf eine besondere Förderung von Unternehmen mit hohen sozialen und ökologischen Standards.
  • Wichtig ist es, innovative Wege der sozialpolitischen Förderung, insbesondere der Armutsbekämpfung im Bereich der Kinderarmut und der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, zu finden und zu fördern.
  • Die sozialen Sicherungssysteme (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) der Mitgliedstaaten müssen tendenziell einander angeglichen werden. Hierzu gehört einerseits die Angleichung der Leistungen, andererseits die Anrechenbarkeit der in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Ansprüche.
  • Es sind verbindliche Standards und gemeinsame Anstrengungen nötig, um ein steuerpolitisches „race to the bottom“ 40 sowie Steuerschlupflöcher wirksam zu bekämpfen. Die EU muss solche Standards auch bei bi- und multilateralen Abkommen zur Neuordnung globaler Regeln für die Wirtschaft vertreten. Die zunehmend stärker sichtbaren negativen Auswirkungen einer unterregulierten Weltwirtschaft, die zu Krisen, Bürgerkriegen und einer starken Zunahme von Flucht und Migration führt, machen deutlich, dass es mehr Regulierung im globalen Rahmen braucht.
  • Es muss stärker geprüft werden, wie eine eigenständige Finanzierung der europäischen Ebene möglich ist und dabei zugleich die Finanzwirtschaft stärker reguliert werden kann, zum Beispiel durch eine Finanztransaktionssteuer oder andere Modelle, die die Beziehungen von Finanz- und Realwirtschaft einhegen.

 

Chancen junger Menschen auf einem europäischen Markt und Arbeitsmarkt

Die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 war ein Ergebnis einseitiger Politik, die zwar auf freien Handel und freie Kapitalflüsse setzt, die es aber versäumt hat, angemessene Regularien hierfür zu schaffen oder sich frühzeitig über Verschuldungsprobleme Gedanken zu machen. Die Wirtschaft Europas erlebte einen so tiefen Einschnitt, dass bis heute Nachwirkungen auf den Arbeitsmarkt in Europa spürbar sind. Politik und die daraus resultierenden Probleme, wie etwa die in einigen EU-Ländern hohe Jugendarbeitslosigkeit, führen zu Vertrauensverlusten der europäischen Bürger:innen in die europäischen Institutionen. Hohe Arbeitslosigkeit und die Sparpolitik seitens der wohlfahrtsstaatlichen Strukturen treffen am stärksten die jungen Menschen in Europa. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit in manchen Mitgliedsstaaten (2019: Griechenland 39,6 %, Spanien 32,1 %, Italien 28,9 %), gehört immer noch zu den akuten sozialen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen für die Zukunft Europas und der europäischen Politik.

Gerade im Hinblick auf arbeitsmarktpolitische Aspekte hat sich die Europäische Union in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Wir erleben eine Verdichtung und Beschleunigung von Arbeitsprozessen bzw. -strukturen, sodass komplexere Tätigkeiten in immer geringer werdenden Zeiträumen erledigt werden sollen. Trotz der hohen Effizienz kommt es gerade in den letzten beiden Jahrzehnten zu einer zunehmenden Konzentrierung von Einkommen und Vermögen.

Position

Die Politik muss die Handlungsfähigkeit innerhalb der Wirtschaftsordnung zurückgewinnen und dort eingreifen, wo der Markt nicht funktioniert. Darüber hinaus gilt es, ein Wirtschaftsmodell zu entwickeln, welches die Fragen zukünftiger Herausforderungen und Entwicklungen beantwortet. Dieses muss sozial-ökologische Aspekte berücksichtigen und den Mensch in den Mittelpunkt rücken und ihm dienen. Es gilt, ein weltweites „Fairhandelsabkommen“ mit einer fairen Marktgestaltung zu entwickeln, das auch regionale Wirtschafskreisläufe stärkt. Die politische Idee der europäischen Einigung wurde mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft vor allem wirtschaftspolitisch umgesetzt. Wirtschaftliche Chancen und Chancengleichheit sind essentiell für ein gelingendes europäisches Miteinander und eine zufriedenstellende Zukunftsperspektive für junge Menschen. Demzufolge kann es ein gemeinsames Europa nur auf der Grundlage eines sozialen Europas geben. Durch Arbeitnehmer:innen-Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger:innen geht Europa schrittweise auf einen gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt zu. Eine große Herausforderung stellt die Mobilität von jungen Beschäftigten dar, die seit der Wirtschaftskrise immer bedeutender geworden ist. Viele gut ausgebildete Jugendliche haben in ihren Ländern keine berufliche Perspektive mehr und sind gezwungen, für einen adäquaten Arbeitsplatz in andere Länder zu ziehen und ihre Heimat zu verlassen. Gerade Arbeit dient heute als Lebens- und Teilhabegrundlage. Junge Menschen müssen diese Grundlage durch die arbeitsmarktpolitische Situation der EU jedoch entbehren.

Mobilität in Europa muss fair und gerecht gestaltet werden. Vor allem junge Menschen nutzen die Chancen, die mit der Arbeitnehmer:innen-Freizügigkeit verbunden sind. Die „Jugendgarantie“ muss zunächst für gute Beschäftigungsmöglichkeiten im jeweiligen Herkunftsland sorgen, sodass junge Menschen nicht aufgrund mangelnder beruflicher Perspektiven zum Wegzug in ein anderes Land gezwungen sind. Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für eine gerechte EU-Freizügigkeit für junge Menschen und Arbeitnehmer:innen gewährleistet werden. Gerade junge Menschen wissen wenig über ihr Zielland und die dort herrschenden gesetzlichen Gegebenheiten. Manche Firmen nutzen diese Unwissenheit aus, um Regelungen zu umgehen, Profit mit Maßnahmen wie der Scheinselbständigkeit und Ich-AGs zu machen und sich nicht an die Bedingung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort zu halten.

In der Europäischen Union ist die Investition in gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung europaweit nötig, damit auch junge Menschen eine Zukunftsperspektive auf dem Arbeitsmarkt erlangen. Die „Jugendgarantie“ soll Jugendarbeitslosigkeit und prekären Beschäftigungsformen entgegenwirken, was in der Umsetzung bisher nur unzureichend gelungen ist. Es muss in die jungen Menschen investiert werden, da Gegenwart und Zukunft einer ganzen Generation in Europa davon betroffen sind. Jugendarbeitslosigkeit und aktuelle Beschäftigungsformen sind vielmehr ein strukturelles europäisches Problem, das mit nachhaltiger und sozial gerecht gestalteter Arbeitsmarktpolitik entschärft werden kann.

Forderungen

  • Es ist eine nachhaltige, sozial-ökologisch ausgerichtete Wirtschaftspolitik notwendig, die die Neustrukturierung des Finanzsektors im europäischen Rahmen sowie eine nachhaltige und krisenpräventive Banken- und Finanzregulierung verfolgt, um die Überschuldung zahlreicher Staaten oder privater Akteur:innen in einzelnen Mitgliedsstaaten zu bewältigen.
  • Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa muss durch eine Ausbildungs- und Beschäftigungsgarantie für Jugendliche bekämpft werden. Die bereits initiierten und bereitgestellten Instrumente wie die „Jugend- garantie“ und Förderprogramme über den Europäischen Sozialfonds sollen auch tatsächlich genutzt werden, um lokale Lösungen zu finden.
  • Ein Ende der prekären Beschäftigungsformen bedeutet auch „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Mobilität soll zu fairen Bedingungen stattfinden. Maßnahmen wie die Entsenderichtlinie müssen besseren Kontrollen unterzogen werden, im Zuge von verbindlichen europaweiten Standards für Mobilität und Beschäftigung, zum Beispiel durch die Pflicht zur Aufklärung über die jeweilige Arbeitsgesetzgebung im Zielland, um Ausbeutung vorzubeugen.
  • Ein europäischer Mindestlohn ist erforderlich, um junge Menschen gesellschaftliche Teilhabe und eine Zukunftsperspektive zu bieten und gleichwertige Lebensverhältnisse für alle zu schaffen.

 

Die Lebensgrundlage heutiger und zukünftiger Generationen

Umweltverschmutzung und Klimawandel machen nicht an nationalen Grenzen halt. Die EU zeigte hier, dass sie die Kompetenzen für sich in Anspruch nimmt, Umweltschutzaspekte und Klimaschutzpolitik aktiv auch in ihren Mitgliedstaaten zu beeinflussen. Für die Sicherung der Lebensgrundlage heutiger und zukünftiger Generationen durch Agrarpolitik, Umweltschutz und Klimaschutz ist die EU für junge Menschen ein zentraler Player geworden. Das Interesse an einer nachhaltigen Entwicklung steigt bei jungen Menschen in den letzten Jahren stetig. Aktuelle Entwicklungen, wie beispielsweise die „Fridays- for-Future“-Bewegung, Aktivitäten gegen Lebensmittelverschwendung und weitere, zeigen, dass sich Jugend insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit international vernetzt und koordinierte Protestformen gefunden hat. Die EU muss nun zeigen, dass sie nicht nur die Kompetenz hat, ein wichtiger Partner für nachhaltige Entwicklung in den Mitgliedsstaaten und weltweit zu sein, sondern auch den Willen zur Veränderung und Gestaltung. Erste Schritte sind durch verschiedenste Beschlüsse und Maßnahmen bereits gemacht worden.

Die Klimakonferenz in Paris zeigte erneut, dass die Klimaschutzpolitik ein vergemeinschaftetes Politikfeld mit Schwerpunkt auf der Bekämpfung des Klimawandels sowie der Energiesolidarität – einer gemeinsamen Koordination energiepolitischer Maßnahmen – ist.

Die Auswirkungen der aktuellen Klimapolitik sind zum Teil heute schon zu spüren. Sicher ist, dass die nachfolgenden Generationen die Folgen des Klimawandels auch als Konsequenz aus dem Raubbau an der Natur, der Übernutzung der Ressourcen und der Vergiftung von Flora und Fauna tragen müssen. Deshalb hat sich der Bayerische Jugendring schon mehrfach für eine verantwortungsvolle Klimapolitik und erneuerbare Energien ausgesprochen 41 und versteht den Schutz der zukünftigen Lebensgrundlage von Kindern und Jugendlichen als zentrale Aufgabe.

Position

Im 7. Umweltaktionsprogramm der EU „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ 42 werden die Zielsetzungen der europäischen Umweltpolitik bis 2020 formuliert.

Zum Schutz, der Erhaltung und der Verbesserung des Naturkapitals der Union sind neben der Artenvielfalt auch die Ökosysteme in Bezug auf fruchtbare Böden, multifunktionale Wälder, ertragreiche Anbauflächen und Meeresgewässer, Süßwasser von hoher Qualität, sauberer Luft, Bestäubung, Klimaregulierung und Schutz vor Naturkatastrophen relevant, da die Biodiversität zurückgeht und viele Ökosysteme bereits ernsthaft geschädigt sind. Viele Maßnahmen konnten allerdings aufgrund von nationalstaatlichen Zurückhaltungen oder wirtschaftlicher Einflussnahme noch nicht umgesetzt werden. Es braucht eine konsequente Fortschreibung des Umweltaktionsprogramms nach 2020, deren Ziele deutlich das bislang erreichte übertreffen.

In der Land- und Forstwirtschaft sollte die EU stärker mit konkreten Instrumenten einen nachhaltigen Umgang herbeiführen, um Übernutzung und Schädigungen von Boden, Luft und Wasser effektiv zu verringern. Eine tiefgreifende Reform der EU-Agrarsubventionen ist dringend geboten. Durch Steuerungsinstrumente soll Landwirtschaft insoweit umweltfreundlich gestaltet werden, als dass Monokulturen verringert werden, eine Einhaltung der Fruchtfolgen, die ökologische Bearbeitung von Böden, eine weitere Minimierung von Pestiziden und Insektiziden sowie eine deutlich verstärkte Ausweisung von Wildblumenwiesen zum Schutz der Bestäuber erfolgen können, und gleichzeitig durch geeignete Rahmenbedingungen die Existenzgrundlage der Landwirte gesichert ist. Dabei müssen die Anforderungen von kleinbäuerlichen Betrieben u. a. in den Bereichen der Flächennutzung, der Digitalisierung der landwirtschaftlichen Arbeit und der Tierhaltung verstärkt in den Blick genommen werden. Auch braucht es insbesondere für Kleinbauern eine vereinfachte Möglichkeit, um Fördergelder abzurufen.

Das Ziel, bis 2050 keine Flächen mehr zu verbrauchen, muss früher angegangen und die Flächenversiegelung schon jetzt massiv reduziert werden. Außerdem müssen zum Schutz der Arten und Ökosysteme innerhalb der EU verstärkt Naturschutzgebiete ausgewiesen werden, um der Natur Raum zu bieten. Hier konnten z. B. durch das „Grüne Band“ schon einige Erfolge verzeichnet werden. Diese gilt es nun vor nationalen Interessen zu schützen und weiter auszubauen. Im Bereich des Meeresschutzes ist im Aktionsprogramm als Zielsetzung verankert, dass diese nur in dem Umfang genutzt werden dürfen, den sie verkraften können. Darüberhinausgehend müssen die Meere aber auch unabhängig vom ökonomischen Nutzen in den Bereichen Ernährung, Energieversorgung oder Transport als schützenswerte Ökosysteme erkannt und vor Verschmutzung (insbesondere durch Plastikmüll), Überfischung und Lärmemissionen geschützt werden. Bei all dem muss die EU sich ihrer Verantwortung stellen, die Lebensgrundlage der nichteuropäischen Nachbarländer zu erhalten. Es gilt hier, die EU-Agrarpolitik und -Klimaschutzpolitik auf ihre Auswirkungen hin zu überprüfen und insbesondere auch ihre Auswirkungen im globalen Süden zu reduzieren.

In Bezug auf den Übergang der Union zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftsweise muss zusätzlich zu der nachhaltigen Betrachtung eine speziell ökologische sichergestellt werden. Des Weiteren darf sich Klimaschutzpolitik im Bereich der Energiewirtschaft nicht im CO2-Emissionshandel verstecken, da dieses Instrument kontraproduktiv ist und mehr zu einer Verschiebung als zu einer definitiven Verringerung von Emissionen führt. Die Einführung einer CO2-Steuer erscheint hier als ein adäquateres Mittel. Im Spannungsfeld zwischen Energieversorgungssicherheit, Technologie und Ökologie muss die EU den Rahmen durch gesetzliche Regelungen und monetäre Anreize schaffen, dass auch die Energieversorger den Wandel zu regenerativen Energien vollziehen und damit den Klimaschutz in größerem Maße fördern können. Der Ausstieg aus Kohleverstromung und Atomkraft muss ein europäisches Projekt werden. Wir setzen uns außerdem für kleine, dezentrale und innovative technische Lösungen zur nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung ein. Im Bereich Nahrungsmittel und Transport muss es mittels Steuerungsinstrumenten zu einer Vermeidung unnötiger Transportwege und Unterstützung regionalen Wirtschaftens kommen, um Ressourcenverschwendung durch Treibstoffverbrauch zu verringern. Hierbei ist auch die Abfallvermeidung in Bezug auf Nahrungsmittelverschwendung durch eine aktive Steuerung der EU möglich. Es braucht des Weiteren Vorschriften für ein ressourcenarmes Verpacken von Lebensmitteln, um möglichst wenig Abfall zu produzieren. Außerdem sollte ebenfalls durch Steuerungsinstrumente, wie stärkere Kontrollen und Verbote von geplanter Obsoleszenz 43 ein Bewusstseinswandel im Bereich Konsum herbeigeführt werden, wobei die Qualität gegenüber der Quantität an Verbrauchsgütern wieder überwiegen muss.

Das zentrale Ziel zum Schutz der Unionsbürger:innen vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Risiken für die Lebensqualität ist der Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung sowie Zugang zu ausreichend sauberem Wasser innerhalb der EU. Dieses Ziel muss sofort, nicht mittelfristig, umgesetzt werden. Im Bereich Technik und Forschung darf die Suche nach alternativen Energieträgern nicht dazu führen, Gefahren für Umwelt und Gesundheit einzugehen. Auf Atomenergie und die Förderung von Schiefergas („Fracking“) muss unbedingt verzichtet werden. 44

Zur Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der Union durch verbesserte Umsetzung sind vor allem Kontrollen der bestehenden Verordnungen wichtig, um das Umweltrecht der EU handlungsfähig und glaubwürdig zu machen sowie das Vertrauen der Mitgliedstaaten und der Bevölkerung in das EU-Umweltrecht 45 zu stärken.

In Bezug auf die Verbesserung der Wissens- und Faktengrundlage für die Umweltpolitik der EU, in der Wissenschaft und Forschung verstärkt unterstützt werden sollen, muss früh angesetzt werden und die Bildung für nachhaltige Entwicklung weiterhin stark gefördert werden. Hierfür muss das Weltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ der UNESCO auch weiterhin von der EU aktiv gefördert und umgesetzt werden. Durch die hohe Internationalität des Themas muss die EU hier ihre Vorreiterrolle für ihre Mitgliedstaaten erkennen und sich aktiv weiter einbringen. Neben dem klaren Bekenntnis zu den Sustainable Development Goals braucht es eine vermehrte Förderung zur Umsetzung dieser im Bereich von Bildungsmaßnahmen. Jugendarbeit kann und möchte hier eine entscheidende Rolle spielen. Die Förderung muss an die Bedürfnisse der Jugendarbeit angepasst werden.

Bei der Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und der Berücksichtigung von externen Umweltkosten ist es wichtig, dass nicht in erster Linie auf die Kostengünstigkeit der Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen geachtet, sondern bei Notwendigkeit auch unabhängig von wirtschaftlichen Interessen gehandelt wird. Um eine handlungsfähige Umweltpolitik zu gewährleisten, weisen wir bei dem Vorhaben zur Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz darauf hin, gemeinsame Klimaschutzanstrengungen der Mitgliedstaaten im interdisziplinären Diskurs zu behandeln.

Zur Förderung der Nachhaltigkeit der Städte innerhalb der EU kann die Jugend und die Jugendarbeit mit nachhaltigen Konzepten, wie zum Beispiel Urban Gardening, dazu beitragen, Städte zu nutzen, um nachhaltige Lebensräume zu schaffen. Diese Entwicklungen müssen unbedingt mit Subventionen, Anreizen und dem Abbau bürokratischer Hürden unterstützt werden.

In Bezug auf die Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf internationale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen, muss sich die EU dringend ihrer Verantwortung gegenüber anderen Teilen der Welt, die durch ihr Verhalten beeinträchtigt werden, bewusst sein und ihre Klimaschutzbemühungen nicht nur nach innen, sondern auch auf den Rest der Welt ausweiten.

Forderungen

  • Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz müssen vor wirtschaftlichen Interessen stehen, um den Schutz der Lebensgrundlagen der nachfolgenden Generationen zu sichern. Dementsprechend muss die Förderung schädlicher oder gefährlicher Technologien und Praktiken eingestellt werden. Übermäßige Bürokratie darf die Förderung kleiner Projekte, wie zum Beispiel kleiner Klimainitiativen nicht behindern. Jedwede Maßnahmen und Förderungen müssen auf ihre sozial-ökologischen Auswirkungen, nicht nur in Europa, sondern weltweit, geprüft und verbessert werden.
  • Die Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen im formalen und non-formalen Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung ist zu stärken, um es Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, die Gestaltungskompetenzen für einen sozial- ökologischen Wandel und Handlungsfähigkeit zu erwerben.
  • Die externen Kosten in Produkten müssen internalisiert werden. Das EU-Umweltrecht muss durch effektive Anreizsysteme und wirksame Kontrollmechanismen für bestehende Verordnungen glaubwürdig und handlungsfähig sein.
  • Um die Lebensgrundlage zu erhalten, fordern wir eine Abkehr vom quantitativen Wirtschaftswachstum hin zu einem qualitativen Wirtschaftswachstum. Die EU braucht hierzu auch ein klares Bekenntnis nicht nur zur Ressourceneffizienz, sondern vor allem zur Ressourcensuffizienz.
  • Im Bereich der umwelt- und klimarelevanten Themen bedarf es eines interdisziplinären Diskurses. Globale Perspektiven und eine globale Verantwortlichkeit sind dabei unerlässlich.

 

Jugendarbeit in einer internationalisierten Lebenswelt

Internationale Jugendarbeit ist eine wichtige Säule der Jugendarbeit. Sie dient der Persönlichkeitsentwicklung, der politischen Bildung und fördert in erheblichem Maße den Aufbau von Zivilgesellschaft. Im Folgenden wird der Fokus auf die europäische Dimension gelegt. Die heute aufwachsende junge Generation hat lange Zeit ein lebendiges Europa ohne Grenzen erlebt und dies als selbstverständlich wahrgenommen.  In  internationalen Projekten der Jugendarbeit und im EU-geförderten Auslandsaufenthalt im Rahmen der schulischen Laufbahn machen junge Menschen eine weitgehend positiv empfundene Lebens- und Lernerfahrung. Die überwiegende  Mehrheit der jungen Menschen erlebt den Austausch und die Begegnung mit jungen Menschen aus dem Ausland als bereichernd und hilfreich für ihr Aufwachsen. Gleichzeitig steht diese Erfahrung noch nicht allen jungen Menschen im gleichen Maße offen. Noch immer werden diese Angebote überwiegend von höheren Bildungsschichten in Anspruch genommen. 46

Gerade auch in den jugendlichen Protestbewegungen, wie etwa „Fridays-for-Future“, ist immer eine multilateralistische Sicht auf die angestrebten Lösungen selbstverständlich, und sie sind europaweit vernetzt. Viele junge Menschen fühlen sich von den Institutionen der EU oder den einzelnen Nationalstaaten der Gemeinschaft nicht ausreichend repräsentiert. Sie werden als fern der eigenen Lebensrealität wahrgenommen. Es muss somit auch Aufgabe der Jugendarbeit sein, das „gemeinsame Haus Europa“ mitzugestalten – zwischenmenschlich, aber auch politisch. Zur Internationalisierung der Jugendarbeit gibt es kaum eine Alternative. Der Aufbau einer europäischen Zivilgesellschaft ist erklärtes Ziel der Europäischen Union, die internationale Jugendarbeit hat hier einen großen Teil beizutragen. Bereits in der Vergangenheit waren Jugendbewegungen und Jugendorganisationen ein wichtiger Teil europäischer Einigung. Die Gründung des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Polnischen Jugendwerks waren dabei Meilensteine der Versöhnung und Integration auf dem europäischen Kontinent. Bis heute gibt es viele erfolgreiche europäische Projekte der internationalen Jugendarbeit, die nachhaltig das Bild junger Menschen von Europa und der Welt prägen eine globalisierte, paneuropäische Lebenswelt.

Position

Jugendarbeit muss sich internationalisieren, um der heutigen Lebenswelt junger Menschen Rechnung zu tragen und ein tragfähiges Europa mitzugestalten. Die Internationalisierung soll auch als Einladung an die jeweiligen Verantwortlichen in der Jugendarbeit verstanden werden, sich als Teil der Umsetzung einer EU-Jugendstrategie zu sehen und den dadurch gewonnenen politischen Rückenwind für deren Weiterentwicklung zu nutzen.

Ziel muss es sein, allen jungen Menschen – insbesondere benachteiligten jungen Menschen – grenzüberschreitende außerschulische Lernerfahrungen zu ermöglichen.  Diese  Lernerfahrungen  können sowohl in der Gruppe stattfinden, wie etwa bei internationalen Jugendbegegnungen, als auch individuell, wie zum Beispiel bei der Lernmobilität für Einzelpersonen in den EU- Jugendprogramm Erasmus+ und Europäischen Solidaritätskorps mit ihren verschiedenen Ausprägungen und Zielgruppen.

Haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften kommt eine Schlüsselrolle bei der Konzeptionierung und Organisation von Auslandsaufenthalten für junge Menschen zu. Dazu brauchen sie selbst Qualifizierungen, um qualitativ hochwertige Programme erstellen zu können. Ziel sollte es sein, Fachkräften im Sinne eines zunehmend europabezogenen Denkens die Möglichkeit zu Fort- und Weiterbildungen zu eröffnen. Im Sinne einer europäischen Identität oder europäischen Haltung soll dabei das Bewusstsein für multilaterale Ideen und Lösungen gestärkt werden.

Ein weiteres Ziel muss es sein, Netzwerke aufzubauen, in welchen Personen und Institutionen aus verschiedenen Ländern dauerhaft zusammenarbeiten. Dies würde zum einen der Qualitätssicherung bei der Planung und Organisation entsprechender Formate dienen. Zum anderen würde dies zur dauerhaften Stärkung der europäischen (Verbands-)Ebenen der Jugendverbände beitragen. Diese selbstorganisierte junge Zivilgesellschaft darf nicht durch fehlende Fördermittel bzw. reine Projektförderung gefährdet werden. So würde auch sichergestellt, dass junge Menschen ihre eigenen Interessen selbst auf europäischer Ebene besser vertreten können. Ebenso wäre gewährleistet, dass eine europäische/multilateralistische Sicht ein noch selbstverständlicherer Teil der Jugendverbandsarbeit auf allen Ebenen und damit auch vor Ort wird.

Das sogenannte Peer Learning – Voneinander-Lernen– muss in der Kinder- und Jugendarbeit auch auf europäischer Ebene ausgebaut werden. Ziel ist ein kontinuierlicher Fachaustausch über nationalstaatliche Grenzen hinweg. Alle Formen des gegenseitigen Lernens, wie zum Beispiel Fachkräftereisen, europäische Fachkonferenzen, internationale Studientagungen, themenbezogene Studienreisen und der Austausch von Fachkräften bergen die Chance, die Professionalität der eigenen Arbeit vor Ort weiter zu erhöhen.

Europäische Debatten müssen Eingang in die jugendpolitische Diskussion auf allen Ebenen finden. Europäisch zu denken, bedeutet, innerhalb der Jugendpolitik europäische Politik und Sichtweisen verstärkt in die jugendpolitische Debatte hierzulande einzubringen. Umgekehrt sollten aber auch nationale Impulse, Erfahrungen und Entwicklungen auf europäischer Ebene weitergegeben werden, um dort die Fachdebatte zu ergänzen sowie den rechtlichen und finanziellen Entscheidungen fachliche Begründungen zu liefern. Der fachliche Austausch zwischen den Mitgliedsstaaten – bilateral und multilateral – ist dafür eine wichtige Voraussetzung.

Forderungen

  • Internationale Jugendarbeit hat eine hohe kulturelle, politische und soziale Relevanz. Sie dient der politischen Bildung, der Persönlichkeitsentwicklung und trägt zur Stärkung der europäischen Zivilgesellschaft bei. Daher bedarf es einer Erhöhung des gesamten Fördervolumens für internationale Jugendarbeit sowie der politischen Unterstützung – auch in den Mitgliedsstaaten.
  • Es bedarf einer Anschubfinanzierung sowie einer dauerhaften Regelfinanzierung für internationale und europäische Verbandsebenen der Jugendverbandsarbeit durch die EU. Gerade internationale Jugendarbeit kann nicht allein über Projektförderung finanziert werden, sondern benötigt mehrjährige Strukturförderung, welche Jugendarbeitsstrukturen und die europäische Vernetzung nachhaltig sichern. Dies ermöglicht die Europäisierung jugendpolitischer Debatten auf nationaler und örtlicher Ebene, ebenso wie die Orientierung der europäischen Fachdebatte an den regionalen Bedarfen.
  • Der Ausbau und die Regelfinanzierung der Angebote zu Fort- und Weiterbildungen für ehrenamtliche sowie hauptberufliche Fachkräfte der Jugendarbeit ist dringend zu gewährleisten. Dies ermöglicht peerlearning, Fachaustausch und den Transfer europäischer Debatten auf die verschiedenen Ebenen der Jugendarbeit.

 

Jugend und Digitalisierung

Die politische und soziale Teilhabe junger Menschen sind zentrale Handlungsfelder der Jugendarbeit. Unser Selbstverständnis basiert auf Freiwilligkeit, Selbstorganisation und Beteiligung. Jugendarbeit gibt jungen Menschen somit den politischen und kreativen Raum, um Demokratie zu bergreifen und zu leben. Junge Menschen wollen die Gesellschaft politisch gestalten. Dies gilt auch und insbesondere für den digitalen Raum. Die Debatte um die Urheberrechtsreform Anfang 2018 hat gezeigt, dass junge Menschen das politische Geschehen aufmerksam verfolgen und bereit sind, für ihre Interessen einzustehen. Innerhalb kurzer Zeit wurden Millionen Unterschriften gesammelt, Demonstrationen gegen Art. 17 (vormals Art. 13) organisiert und wichtige Diskussionen geführt. Für viele junge Menschen erscheint die Urheberrechtsreform als Rückschlag für das freie Netz und ein Signal, dass ihre Meinung nicht gehört und ihre Interessen in diesem politischen Handlungsfeld nicht vertreten werden. Nach dieser Auseinandersetzung blieben viele (junge) Menschen resigniert zurück, denen viel am freien Meinungsaustausch im Netz liegt und die sich andere Lösungswege in der Reform gewünscht hätten. Junge Menschen fühlen sich in einem für sie mithin zentralen Bereich ihrer Lebenswelt in politischen Diskussionen und der politischen Meinungsbildung nicht ausreichend ernstgenommen.

Da Estland und Finnland Vorreiter in Sachen Digitalisierung sind, haben die Ratspräsidentschaften beider Länder 2017 und 2019 das Thema Digitalisierung an prominenter Stelle auf die Tagesordnung der Europapolitik gehoben. Unter der estnischen Ratspräsidentschaft wurde erstmals auch Digital Youth Work bzw. Smart Youth Work thematisiert. 47 Hierzu arbeitete eine Expert:innen-Gruppe im „European Union Work Plan for Youth 2016–2018“ zu Implikationen und Empfehlungen der Digitalisierung für Jugend, Jugendarbeit und Jugendpolitik. 48  Diese  wurden im Ratsbeschluss zu „smart youth work“ (2017/C 418/02) aufgegriffen. Erst im Herbst 2019 wurden darüber hinaus auch „European Guidelines for Digital Youth Work“ veröffentlicht, die vor allem Organisationen und Fachkräfte in der Jugendarbeit adressieren. 49

Tatsächlich gibt es in der Umsetzung von Digital Youth Work und Smart Youth Work einen „Digital Divide“ zu beobachten. So unterschiedlich Digitalisierung in den Mitgliedstaaten fortgeschritten ist, so unterschiedlich sieht es in der Jugendarbeit auch innerhalb der einzelnen Länder aus: Während Teile der Jugendarbeit selbstverständlich Medien in ihren Alltag integrieren, gibt es in anderen Teilen abwehrende Haltungen zu beobachten bis dahin, dass Jugendarbeit als Alternative zu Medien gesehen wird.

Position

Digitale Medien sind ein selbstverständlicher Bestandteil im Leben junger Menschen. Digitalisierung erfordert nicht nur einen Wandel in unserer pädagogischen Praxis. Vielmehr muss der digitale Wandel auch in unserer politischen Agenda und unseren politischen Forderungen sichtbar werden. Zeitgleich müssen demokratische Grundwerte auch im digitalen Raum gelten. Dies impliziert immer wieder, die Grundrechte von Meinungsfreiheit, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Denn Ziel muss sein, die bürgerlichen Rechte zu wahren.

Medienkompetenz bedeutet über die sachkundige Nutzung von Medien hinaus auch die Fähigkeit, eigene Positionen auch im Diskurs im Netz einzubringen. Gemeint ist also ein breites Spektrum: sich der Nutzung der Daten bewusst zu sein, gegen Hetze im Netz agieren zu können, sich trotz der Gefahr der verdeckten Manipulation mithilfe missbräuchlicher Datenauswertungen eine eigene Meinung bilden zu können. Es ist ein Irrglaube, dass sich junge Menschen einen rechtsfreien Online- Raum wünschen. Vielmehr äußern sie, dass sie auch im Web durch einen modernen und funktionierenden Jugendmedienschutz geschützt werden wollen. Junge Menschen wollen eine demokratische Medienlandschaft. Sie wünschen sich eine Lösung, die die Herausforderung zwischen Bürgerrechten im Netz und Schutz des Einzelnen meistert.

Junge Menschen wollen mitgestalten und Impulse geben. Die Debatte um den Art. 13 bzw. 17 der Urheberrechtsreform hat gezeigt, dass die Initiativen und Interessen junger Menschen nicht in den Gesetzesprozess eingeflossen sind. Digitalisierung erfordert, Jugend und Netzpolitik als gemeinsames Handlungsfeld zu denken.

Forderungen

  • Der Bayerische Jugendring fordert die demokratische Gestaltung des digitalen öffentlichen Raums insbesondere im Hinblick auf die Interessen von jungen Menschen. Es bedarf einer jugendgerechten Gestaltung der Digitalisierung und Netzpolitik: Das Leben junger Menschen findet on- und offline statt. Diese Lebensräume gilt es anzuerkennen. Nur eine Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen im Netz kann eine jungendgerechte Netzpolitik hervorbringen.
  • Eine bessere Einbindung junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse, die über Jugend- und Netzpolitik entscheiden, ist zwingend erforderlich.
  • Um für junge Menschen die Zugangsgerechtigkeit zu erhöhen, müssen die Chancen digitaler Beteiligung genutzt werden und jungen Menschen europaweit digitale Möglichkeiten zu Beteiligung und Engagement eingeräumt werden. 50
  • Unterstützt werden muss die Weiterentwicklung von Aus- und Fortbildungsformaten für Freiwillige und Fachkräfte der Jugendarbeit, damit diese auf die Digitalisierung durch bedarfsgerechte Angebote reagieren können. Wichtig ist dabei die Ermöglichung des Austauschs guter Praktiken der digitalen Jugendarbeit in ganz Europa, um eine Vernetzung, eine verbesserte Praxis und Innovation innerhalb der europäischen Jugendarbeitsgemeinschaft zu ermöglichen.
  • Es bedarf einer Sensibilisierung für digitale Jugendarbeit bei politischen Entscheidungsträger:innen und Förderer:innen. Bei politischen Entscheidungen und Ressourcenverteilung gilt: Bildung ist mehr als Schule! Jugendarbeit ist auch im Bereich Digitalisierung ein wichtiger Partner im Bereich außerschulische Bildung.

 

Teilhabe junger Menschen mit Behinderung

Die Vereinten Nationen haben 2006 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 51 (UN-BRK) verabschiedet, und das Recht auf Teilhabe wurde von einem Großteil der EU-Mitgliedstaaten 2007 unterschrieben. 2007 hat die Europäische Gemeinschaft die UN-BRK unterzeichnet und hat damit erstmals einen menschenrechtlichen Vertrag ratifiziert. Zur Umsetzung der UN-BRK auf europäischer Ebene 52, wie zum Beispiel durch den europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit 53, wird die EU den Vereinten Nationen ihren nächsten Zwischenbericht im Januar 2021 vorlegen.

Position

Trotz der Unterzeichnung der sogenannten Behindertenrechtskonvention gibt es für junge Menschen mit Behinderung noch Barrieren und Zugangsschwierigkeiten. Auch die Jugendarbeit trägt dabei eine Verantwortung, sich mit der Lebenssituation junger Menschen mit Behinderung und junger Menschen, die von Behinderung bedroht sind, auseinanderzusetzen. 54 Alle jungen Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten und brauchen die gleichen Chancen und Möglichkeiten und vor allem Zugänge zu Freizeitangeboten. Junge Menschen mit Behinderungen benötigen oft spezifische Unterstützung, die ihre besonderen Bedürfnisse adressieren. Über die gleichberechtigte Teilhabe hinaus geht es um das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Mitbestimmung in allen Belangen. In diesem Sinne sind alle Strukturen und Konzepte so anzulegen, dass Teilhabe für alle von Anfang an möglich ist.

Menschen mit Behinderungen brauchen mehr transparente und barrierefreie Zugänge zu Informationen, insbesondere im digitalen Bereich sowie Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden und Mobilität europaweit. Ein weiteres Themenfeld ist der Zugang zu Bildung (z. B. Universitäten) und gesellschaftlicher Mitgestaltung. Menschen mit Behinderungen brauchen verbindliche Standards und deren Umsetzung. Angebote müssen so gestaltet werden, dass junge Menschen mit oder ohne Behinderung nach Interesse entscheiden können und nicht nach Barrieren entscheiden müssen. Ganz wichtig ist es, junge Menschen mit Behinderungen von Anfang an bei Planungen und Konzepten zu beteiligen, entsprechende (Selbst-)Organisationen mit ihrer Expertise einzubeziehen und mit ihnen zu kooperieren. Menschen mit und ohne Behinderungen brauchen mehr Möglichkeiten der Begegnung und der gemeinsamen Gestaltung von Freizeit, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft. Partizipation darf auch europaweit nicht davon abhängig sein, wie viel Assistenzleistung der Einzelne sich leisten kann. So braucht es europaweit Standards und Konzepte für die Assistenz- und Mehrkostenfrage, nicht nur für schulische und berufliche Angelegenheiten, sondern auch für ehrenamtliches Engagement von jungen Menschen mit Behinderungen.

Wichtig im Sinne der Teilhabe ist auch ein gleichberechtigter Zugang zu europäischen Austauschprogrammen und Jugendbegegnungen, z. B. innerhalb des Europäischen Solidaritätskorps und Erasmus+. Neben der barrierefreien Teilnahme müssen auch die Veranstalter:innen internationaler Maßnahmen in die Lage versetzt werden, inklusive Angebote durchführen zu können. Damit dies möglich ist, müssen Förderungen so aufgebaut werden, dass Mehrkosten des Trägers, die durch eine offene Ausschreibung für alle entstehen, gedeckt sind. Das bedeutet, dass er nicht zur Antragstellung schon genaue Angaben machen muss bezüglich der Anzahl der Teilnehmer:innen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf.

Für die Herstellung von Barrierefreiheit und Assistenzleistungen bedarf es Fördergelder zum Decken der entstehenden Mehrkosten für Veranstalter:innen und deren Antragsteller:innen. Außerdem müssen Förderprogramme so aufgelegt werden, dass sie bei nationalen Projekten anregen, die Mitbestimmung junger Menschen mit Behinderung in den Fokus zu stellen. Es ist stets darauf zu achten, dass europaweite Standards zur Barrierefreiheit gesetzt werden. Die Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Umsetzung der UN-BRK müssen sich auch in der Position Teilhabe junger Menschen mit Behinderung widerspiegeln. Besonders relevante Bereiche sind Wohnen, Arbeit, Mobilität, Bildung und Freizeit. Die Strategie des Europarats für Menschen mit Behinderung (2007–2023) verdeutlicht die dringende Umsetzung von Gleichheit und Nichtdiskriminierung, der Bewusstseinsbildung, der Umsetzung der Barrierefreiheit, die Anerkennung vor dem Recht und ebenso die Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch.

Darüber hinaus benötigt es auch hinsichtlich der Kommunikation und Digitalisierung europaweite Standards und geltende Richtlinien in Bezug auf öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, sodass auch hier Menschen mit Behinderung der volle Zugang zu allen Leistungen offensteht. Eine inklusive Sozialpolitik fördert und unterstützt die Teilhabe am öffentlichen Leben.

Menschen mit Behinderungen sind Expert:innen in eigener Sache und es gilt, sie ganz nach dem Motto des European Disability Forums „Nothing about us without us“ einzubinden. Es gilt, ihre Meinung stets aufzugreifen und europaweit junge Menschen mit Behinderungen an Planungen, die sie betreffen, zu beteiligen. Im Zuge dessen gilt es zudem, junge Menschen mit und ohne Behinderung europaweit zu vernetzen, um auf die jeweiligen Bedürfnisse aufmerksam zu machen. Anzustreben ist eine Kooperation und der Wissenstransfer mit Trägern aus der Selbsthilfe- und Behindertenarbeit. Durch regelmäßige Berichte und Vergleichsstudien zur Situation junger Menschen mit Behinderung, unter Einbezug derselben, werden deren Bedürfnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Veröffentlichte und europaweit kommunizierte Best-Practice-Beispiele geben den europäischen Ländern in Kombination mit entsprechenden Förderkriterien Anreize, die Empfehlungen und Beschlüsse im Hinblick auf junge Menschen mit Behinderung umzusetzen.

Forderungen

  • Die Mitgliedstaaten der EU sind deshalb aufgerufen zu gewährleisten, dass sämtliche Zugangsbarrieren abgebaut werden. Hierzu gilt es nicht nur bauliche Barrierefreiheit zu gewährleisten, sondern auch kommunikative und digitale Zugänge zu schaffen. Informationen müssen so gestaltet werden, dass diese für alle zugänglich und verständlich sind.
  • Spezielle EU-Förderprogramme auflegen, die die Mehrkosten für die Herstellung von Barrierefreiheit decken und die Mitbestimmung von jungen Menschen mit Behinderungen gewährleisten.
  • Die Förderung und Unterstützung der Teilhabe junger Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben und europaweite Standards zur Barrierefreiheit in sämtlichen relevanten Bereichen sind dringend erforderlich.
  • Wichtig ist die europaweite Vernetzung junger Menschen mit und ohne Behinderungen und die Sichtbarmachung ihrer Anliegen. Um Inklusion effektiv zu gestalten ist es wichtig, die Beteiligten in die entsprechenden Prozesse einzubinden.

 

Mädchen und Frauen in Europa

Frauen sind im Europaparlament unterrepräsentiert: Auch wenn der Frauenanteil im Europaparlament stetig wächst, liegt er dennoch bei nur knapp 40 %. Von den 98 Abgeordneten aus Deutschland, die im Mai 2019 in das Europäische Parlament einzogen sind,  sind nur 37 weiblich. 55 Und von diesen sind nur 4 % unter 29 Jahren alt. Somit sind knapp 4 % der deutschen Abgeordneten jung und weiblich – vertreten aber ca. 14,5 % 56 der unter 30-jährigen Frauen in Deutschland.

Frauen sind auch in Führungspositionen unterrepräsentiert: Obwohl zahlenmäßig mehr Frauen als Männer in der EU leben und sie 60 % der Hochschulabsolvent:innen stellen, sind Frauen in Führungspositionen, egal ob politisch oder wirtschaftlich, weniger häufig vertreten. 57 Hinzu kommt, dass Mädchen und Frauen ca. 16 % 58 weniger verdienen, häufiger in Teilzeit beschäftigt sind und dies auch mit dazu beiträgt, dass sie weniger Rente erhalten. Bei einer Fortsetzung dieser Tendenz kann eine Gleichstellung in der Entlohnung erst bis 2084 erreicht werden. Zur existentiellen und wirtschaftlichen Benachteiligung, die Mädchen und Frauen betrifft, kommt hinzu, dass sie überproportional geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind: Jede dritte Europäerin hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. 59 Vor dem 15. Lebensjahr hat circa jedes siebte Mädchen in Europa körperlichen Missbrauch durch eine erwachsene Person erfahren. Davon fällt ca. ein Drittel der Vorfälle unter sexuellen Missbrauch. 60 Zudem hat über ein Drittel der europäischen Frauen schon psychische Gewalt durch den Partner erfahren. Nur wenige dieser Gewalterfahrungen werden behördlich gemeldet.

Geschlechtsspezifische Gewalt wird in Europa politisch unzureichend öffentlich debattiert und somit ist eine gesellschaftliche Sensibilisierung für dieses Thema nicht bzw. ungenügend vorhanden. Genauso verhält es sich mit dem Thema Menschenhandel, insbesondere der sexuellen Ausbeutung. Allein zwischen 2013 und 2014 wurden laut einem Bericht der Europäischen Kommission 15.846 registrierte, identifizierte und mutmaßliche Opfer von Menschenhandel von den EU-Mitgliedstaaten gezählt. 76 % der Opfer waren Frauen und Mädchen. Die Dunkelziffer könnte jedoch noch weitaus höher liegen. 61

Position

„Förderung der gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern, vollständiger Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, Förderung des Gleichgewichts zwischen den Geschlechtern bei der Entscheidungsfindung, Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt und Förderung der Geschlechtergleichstellung außerhalb der EU8“ 62 sind Forderungen der Europäischen Kommission, welchen der BJR zustimmt. Zudem hat sich die Europäische Union bereits 1999 dem Prinzip von Gender Mainstreaming auf allen Ebenen verpflichtet. Sowohl auf den Ebenen der EU-Verwaltung als auch in den Mitgliedsstaaten sind gezielte Maßnahme zur Umsetzung dieser Forderungen und Verpflichtungen nötig. Die Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Geschlechtergerechtigkeit ist dabei von zentraler Bedeutung. Das europäische Parlament muss eine Gleichstellung der Geschlechter und eine Geschlechterparität in allen Bereichen aktiv fordern und fördern.

Des Weiteren fordern wir die Ratifizierung der Istanbul-Konvention 63 von allen EU-Staaten, damit diese als geltendes Recht in den Staaten umgesetzt wird. Die Konvention ist als das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen essenziell.

Der BJR setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe und für ein Europa ein, in dem das Recht diese Teilhabe unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Gesundheit, Religion und sexueller Orientierung selbstverständlich ist. Dies bedeutet, dass alle jungen Menschen Zugriff auf Ressourcen wie soziale Absicherung und Bildungs- und Freizeitangebote haben und in gesellschaftliche Prozesse eingebunden sind. Unsere Vision ist eine europäische Gesellschaft, die alle gestalten und die für alle gestaltet wird.

Forderungen

  • Es bedarf weiterhin noch stärker der Sensibilisierung der Gesellschaft zum Thema Geschlechtergerechtigkeit, der konsequenten Umsetzung von Gender Mainstreaming auf EU Ebene sowie in allen EU-Mitgliedsstaaten, der geschlechtergerechten Besetzung aller politischen Gremien und Verwaltung.
  • Die wirtschaftliche Gleichstellung von Frauen muss europaweit gefördert und zeitnah erreicht werden.
  • Dringend notwendig ist die europaweite Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt“ und deren Umsetzung durch die Förderung präventiver Maßnahmen zum Schutz für Mädchen und Frauen vor Gewalt, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung.

 

Fußnoten:

  1. Beschluss des 144. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (2014): „Europäische Jugendpolitik und die Rolle des BJR“
  2. „The International Law of Youth Rights“, Second Revised Edi-tion, 2015
  3. Charta der Grundrechte der EU 2000
  4. „package deal“: politikfeldübergreifende Einigungen als Form des Interessensausgleichs bei Verhandlungen.
  5. Wahlbeteiligung bei den Europawahlen 2019 (Quelle Europäisches Parlament): 50,66 % in Europa, 61,38 % in Deutschland
  6. Beschluss des 126. Hauptausschuss des Bayerischen Jugend- rings (2005): „Absenkung des Wahlalters“
  7. ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy_de
  8. Deutsche Übersetzung: Beteiligung, Begegnung  und Befähigung
  9. Jugendstrategie 2010-2018: ec.europa.eu/youth/policy/youth-strategy/strategy-2010-2018_de
  10. Beschluss des 141. Hauptausschuss des Bayerischen Jugend- rings (2012) „Mehr Partizipation und politische Bildung in Bayern“.
  11. Bayerischer Jugendring: „Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen“, 2018.
  12. Bayerischer Jugendring: „Stellungnahme zum Free-Interrail- Ticket“, 2018.
  13. Bayerischer Jugendring: „Stellungnahme zu Erasmus+ Jugend in Aktion aus der Perspektive der Jugendarbeit“, 2015.
  14. Vgl. z. B. Meysen/Beckmann/Reiß/Schindler: Recht der Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, Baden-Baden 2014, S. 57ff.
  15. Aus dem Beschluss des 135. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (2009) „Gautinger Erklärung“.
  16. Bayerischer Jugendring: „Schwarzbuch Ehrenamt“, 2013
  17. Rat der Europäischen Union (2018): ec.europa.eu/education/education-in-the-eu/european-education-area_de
  18. „triple win“ bezeichnet die dreifachen Vorteile, wenn Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU für den europäischen Arbeitsmarkt zu gewinnen sind und davon die Unternehmen in Deutschland profitieren, die Fachkräfte selbst sowie ihre Herkunftsländer, wenn die Fachkräfte wieder heimkehren.
  19. Eurostat: „Being young in Europe today“, 2015.
  20. Verweis Fluchtpapier! Beschluss der 152. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings (2018): „Für ein Klima der Menschenfreundlichkeit“
  21. Europäische Kommission: „Chance und Herausforderung zugleich – Migration in der Europäischen Union“, 2010.
  22. Beschluss des 134. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendring (2009) „Du hast ein Recht … auf deine Rechte!“.
  23. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration: Fakten zur Einwanderung in Deutschland, 2015
  24. § 14 (1) „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“
  25. Art. 16a. (1) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“.
  26. Beschlüsse des 144. und 145. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2014)..
  27. Human Rights Watch: „The Mediterranean migration crisis“, 2015.
  28.  28 UNICEF: Refugee and Migrant Crisis in Europe. Humanitarian Situation Report No. 30. End of Year 2018. data2.unhcr.org/en/documents/download/67774
  29. Prantl, Heribert: „Im Namen der Menschlichkeit – Rettet die Flüchtlinge!“, 2015.
  30. UNICEF: „In erster Linie Kinder – Flüchtlingskinder in Deutschland“, 2014: www.unicef.de/blob/56282/fa13c2eef cd41dfca5d89d44c72e72e3/fluechtlingskinder-indeutschland-unicef-studie-2014-data.pdf
  31. Prantl, Heribert: „Im Namen der Menschlichkeit – Rettet die Flüchtlinge!“, 2015.
  32. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen zu Asyl. Ausgabe: November 2020. www.bamf.de/Shared-Docs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-november-2020.pdf? blob=publicationFile&v=2                                    
  33. Beschluss der 153. Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings (2018): „Sicherstellung der Seenotrettung im Mittelmeer“.
  34. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration: Unter Einwanderungsländern. Deutschland im internationalen Vergleich, Jahresgutachten 2015.
  35. Beschluss des 145. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (2014).
  36. Gemäß der EU Qualifikationsrichtlinie 2011/95.
  37. Art. 3 EU Vertrag: www.dejure.org/gesetze/EU/3.html
  38. Armut in der Europäischen Union (Europäisches Parlament): www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2016/579099/EPRS_IDA(2016)579099_DE.pdf
  39. Europäische Säule sozialer Rechte: ec.europa.eu/commission/priorities/deeper-and-fairer-economic-and-monetary-union/european-pillar-social-rights/european-pillar-social-rights-20-principles_de
  40. „Race to the bottom“: sog. „Abwärts-Wettlauf“
  41. Beschlüsse des 138. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2011): „Atomausstieg jetzt!“, des 143. Hauptausschusses (2013): „Fracking verbieten“ und des 144. Hauptausschusses, (2014): „Frischer Wind für die Energiewende“.
  42. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union (2013)
  43. Geplante Obsoleszenz meint die gezielte und beabsichtigte Verkürzung der Lebensdauer von Produkten durch die Hersteller.
  44. Beschluss des 143. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings (2013): „Fracking verbieten“.
  45. Wie EU-Umweltrecht funktioniert: ec.europa.eu/environment/efe/environmental-law_de
  46. vgl. Becker / Timmel (Hrsg.): „Die Zugangsstudie zum internationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren“, Frankfurt a. M. 2019.
  47. „Digital Youth Work“ bedeutet, proaktiv Medien und Technolo- gie in der täglichen Jugendarbeit zu gebrauchen. „Smart Youth“ Work“ bedeutet, neue Medien intensiv in Feldern der Jugendarbeit zu nutzen und Innovationen zu schaffen, um mehr junge Menschen zu erreichen.
  48. publications.europa.eu/s/fouj
  49. www.digitalyouthwork.eu/guidelines/
  50. „Digitale Jugendbeteiligung hat ganz wörtlich zwei wesentliche Eigenschaften. Zunächst handelt es sich um die Beteiligung Jugendlicher an Entscheidungen in der ganzen Bandbreite (politischer) Bereiche: von der Gestaltung einer konkreten städtischen Brachfläche bis hin zu Vorschlägen  zur Verbesserung des gesellschaftlichen Miteinanders. Denn Jugendliche wollen sowohl bei Fragen mitreden, die ganz direkt mit ihrem Alltag zu tun haben, als auch bei denen, die sie abstrakter, aber als Teil der Gesellschaft betreffen. Je nach Fragestellung gibt es verschiedene Stufen der Partizipation: von der Anhörung bis zur Mitbestimmung einer Agenda oder bei Entscheidungen. Die zweite wichtige Eigenschaft ist, dass digitale Jugendbeteiligung im Unterschied zu klassischen Formen der Beteiligung auf elektronische Medien zurückgreift und von diesen unterstützt wird. Das heißt, eine politische Teilhabe, bei der Jugendliche elektronische Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen; diese umfassen sowohl online-gestützte Tools (ePartizipation) als auch die Beteiligung mit Hilfe von digital erstelltem Video- und Audiomaterial“. (https://jugend.beteiligen.jetzt/digitale-partizipation/digitale- jugendbeteiligung)
  51. Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD)
  52. Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: „Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (2010)
  53. European accessibility ac (2017): www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1202&langId=de
  54. Beschluss des 146. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings: „Vielfalt mit Stärken“
  55. www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20190226STO28804/frauen-im-europaischen-parlament-infografik und www.sueddeutsche.de/politik/europawahl-deutschland-eu-abgeordnete-mdep-grafiken-1.4464716
  56. statistisches Bundesamt Stand: 29.6.2019 und 9.5.2011
  57. www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/20150306IPR31740/noch-ein-weiter-weg-bis-zur-gleich-berechtigung-von-frauen-und-mannern
  58. www.ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/8718277/3-07032018-BP-DE.pdf/4e1351ed-c798-4bc8-90dc-b15897fcdfdf
  59. op.europa.eu/webpub/com/factsheets/women/de/
  60. fra.europa.eu/sites/default/files/fra-2014-vaw-survey-at-a-glance-oct14_de.pdf
  61. www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20171012STO85932/menschenhandel-fast-16-000-opfer-in-der-eu
  62. www.ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/gender-equality
  63. Istanbuler Konvention: Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (2011). Sie ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde nach mehrjährigen Verhandlungen der Staaten des Europarates am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen.

 

 

 

 

 

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter