23.03.2024

Kommunale Räume für Jugendarbeit

Die Vollversammlung appelliert an die kommunalen Spitzenverbände, in einem vertrauensvollen Schulterschluss mit dem BJR, in der Verantwortung für Kinder und Jugendliche, Jugendverbänden diese Räumlichkeiten möglichst unbürokratisch und ehrenamtsfreundlich zur Verfügung zu stellen.

Die Vollversammlung betont, dass für Jugendverbände geeignete öffentliche Gebäude zur Nutzung für ein- oder mehrtägige Veranstaltungen von großer Bedeutung sind. Konkret geht es um öffentliche Gebäude, die der Kommune gehören (z.B. Schulen, Sporthallen, Veranstaltungsräume, Schwimmhallen, usw.) Diese Orte sind für die Durchführung zentraler pädagogischer Inhalte, wie z. B. Wettbewerbe oder landesweite Veranstaltungen relevant, da hier ein größerer Teilnehmer:innenkreis vor allem an Wochenenden zusammenkommt.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei ein gezieltes, unterstützendes Engagement der Kommunen, um Jugendverbänden Zugang für die Nutzung von öffentlichen Gebäuden zum Zwecke der Jugendarbeit zu gewähren.

Die Vollversammlung bittet die kommunalen Spitzenverbände um folgende Unterstützung:

  • Ermutigung der bayerischen Kommunen, ihre kommunalen Gebäuden und Räumlichkeiten für Angebote der Jugend(verbands)arbeit bereit zu stellen
  • Vorrangige Bereitstellung von – auch an Wochenenden, insbesondere ab Freitag mittags bis Sonntag abends und in Ferienzeiten - gut erreichbaren Gebäuden
  • die möglichst entgeltfreie Überlassung der Räumlichkeiten
  • Gezielte Unterstützung, beispielsweise durch öffentlich zugängliche Listen von zur Nutzung möglichen öffentlichen Gebäuden
Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter