Anlässlich der Ankündigung des Bayerischen Kabinetts, die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) so zu ändern, dass „in Behörden in Bayern […] die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung“[1] verboten werden soll, erhebt die BJR-Vollversammlung folgende Forderungen.
Die BJR-Vollversammlung beauftragt den Landesvorstand, die Änderung der AGO hinsichtlich einer Verschärfung zu überprüfen und ggf. sich öffentlich zu Wort zu melden. Die Änderung soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.[2]
[1] https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-19-maerz-2024/
[2] www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC