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geflüchteten Kindern und Jugendlichen ihre Rechte auf Bildung, Freizeit und Teilhabe zuzugestehen, unabhängig von Aufenthaltsstatus oder der vermeintlichen „Bleibeperspektive“. Eine Unterbringung in Ankerzentren und Abschiebehaftanstalten ist nicht mit dem Kindeswohl vereinbar. BJR-Beschluss
dass Jugendhilfe für junge Geflüchtete auch über das 18. Lebensjahr hinaus vollumfänglich gewährt wird, wenn es nötig ist. BJR-Beschluss
den bedingungslosen Zugang zu Bildung für alle geflüchteten Menschen, ebenso wie Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen im formalen Bildungsbereich, Förderangebote und ressourcenorientierte Beratungsangebote. BJR-Beschluss