23.10.2017

Internationale Jugendarbeit

Die Delegierten der 151. Vollversammlung beziehen mit Beschluss zum Schwerpunktthema "Internationale Jugendarbeit" Stellung zur Weiterentwicklung des Austauschs junger Menschen und jugendpolitischer Fragestellungen.

Einführung

Der Bayerische Jugendring (BJR) K.d.ö.R. ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände in Bayern und Landesjugendring für das Land Bayern. Zugleich nimmt er Aufgaben des Landesjugendamts als überörtlicher Träger der Jugendhilfe in Bayern wahr. Wenn nicht anders gekennzeichnet, wird in diesem Papier unter BJR die Geschäftsstelle mit ihren rund 60 Mitarbeiter_innen gemeint. Im Folgenden soll die Internationale Jugendarbeit des BJR vorgestellt werden. Hierbei geht es um gesetzliche Grundlagen, um die Arbeitsbereiche der internationalen Referenten_innen, um Förderung ebenso wie um grundlegende pädagogische Überlegungen. Daraus leiten sich auch spezifische Forderungen an Politik und Verwaltung ab, die der BJR-Vollversammlung mit diesem Papier zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die Internationale Jugendarbeit im BJR beruht auf den fünf Arbeitsfeldern:

  1. Individueller Schüler_innenaustausch (schulisch)
  2. Bilateraler Gruppenaustausch/-begegnungen (schulisch und außerschulisch)
  3. Multilateraler Gruppenaustausch/-begegnungen (außerschulisch)
  4. Maßnahmen und Begegnungen auf europäischer Ebene
  5. Europäische Jugendpolitik

Zielgruppe der internationalen Angebote in Bayern sind alle jungen Menschen bis 27 Jahren, ungeachtet ihrer sozialen, familiären, religiösen und kulturellen Hintergründe, ihrer sexuellen Identität sowie ihrer finanziellen Möglichkeiten. Die Angebote sind gleichermaßen für junge Menschen mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen bereitzustellen. Im außerschulischen Bereich ist der BJR im subsidiären Sinne bestrebt, Jugendverbände und Jugendringe zu befähigen, Internationale Jugendarbeit anzubieten und durchzuführen. Haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte (Multiplikator_innen) werden befähigt und dabei unterstützt, qualitativ hochwertige internationale Angebote für die Zielgruppe junge Menschen durchzuführen. Der BJR unterstützt dies finanziell, aber auch durch Schulungen, Beratungen und Fortbildungen und sieht sich als Servicestelle für die Arbeitsbereiche der Jugendverbände, Jugendringe und die Kommunale Jugendarbeit.

Je nach Arbeitsbereich gibt es unterschiedliche Schwerpunktländer, Zielgruppen, Themen und Ziele. Das verbindende Element zwischen allen drei Arbeitsbereichen ist der gemeinsame Wunsch, Jugendlichen und jungen Erwachsenen internationale Lern- und Lebenserfahrungen in einem non-formalen Rahmen zu ermöglichen.

Der BJR ist nicht nur selbst Träger der Jugendarbeit, er nimmt auch die Funktion einer Landeszentralstelle bei der Förderung über den Kinder- und Jugendplan (KJP) sowie über das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) wahr. Er ist in allen oben genannten fünf Arbeitsfeldern beratend und fördernd zuständig und übernimmt dabei übertragene Staatsaufgaben. Zudem ist das Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch – Tandem seit seiner Gründung im Jahr 1997 in der Trägerschaft des BJR.

Seit Mai 2016 ist der BJR mit einem eigenen Europabüro in Brüssel vertreten. Die Aufgaben des Europabüros sind die europäische Netzwerkarbeit, jugendpolitische Interessensvertretung, Monitoring der europäischen Politik in allen Belangen der Jugend, Veranstaltungen des BJR in Brüssel, Kontaktstelle für alle Delegationen und Gruppen aus der bayerischen Jugendarbeit, Information und Beratung zur europäischen Jugendpolitik sowie zu EU-Fördermöglichkeiten für Internationale Jugendarbeit.

Der BJR nimmt aktiv an den bundesdeutschen Entwicklungen im internationalen Bereich und am Diskurs über Internationale Jugendarbeit teil. Insbesondere an den Trägertagungen der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik (IJAB) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bringt sich der BJR mit seiner Expertise ein. Darüber hinaus ist der BJR in unterschiedlichen Beiräten auf der Bundesebene, etwa „Jugend im Plan“ (IJAB und BMFSFJ) als Nachfolgeprojekt von „Kommune goes International“ und z.B. der „Zugangsstudie“ genannten „Studie zum Internationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren“ (www.zugangsstudie.de; BMFSFJ, Robert-Bosch-Stiftung, TU Köln) vertreten.

Auch die Jugendverbände, Kreis-, Stadt- und Bezirksjugendringe sowie die Kommunale Jugendarbeit übernehmen vielfältige Aktivitäten im internationalen Bereich. Bayernweit gibt es viele langjährige internationale Partnerschaften der Träger. Die bayerische Jugendarbeit unterstützt zudem die vielfältigen Städtepartnerschaften der Kommunen. In dieser Struktur sind auch viele Einrichtungen der Jugendarbeit, wie z.B. die Jugendbildungsstätten, eingebunden. Zudem informieren die bayerischen Jugendinformationszentren sowohl Jugendliche direkt als auch die Multiplikator_innen der Jugendarbeit über internationale Angebote von unterschiedlichen Trägern. Diese Angebote reichen von mehrwöchigen Auslandaufenthalten bis zu einjährigen Freiwilligendiensten, wie z.B. dem Europäischen Freiwilligendienst. 

 

 

Stellenwert der Internationalen Jugendarbeit

Die Internationale Jugendarbeit (IJA) ist Teil der Jugendarbeit und damit Teil der Jugendhilfe, die ihre gesetzliche Grundlage im SGB VIII hat. Laut §11 Abs. 3 SGB VIII ist die Internationale Jugendarbeit einer von sechs Schwerpunkten der Jugendarbeit neben außerschulischer Jugendbildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, arbeitswelt-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung.

Internationale Jugendarbeit ist integraler Bestandteil der Jugendarbeit in Bayern. Der Bayerische Landtag hat dies eindrucksvoll am 14. März 2017 bestätigt, indem er die Staatsregierung aufgefordert hat, zu prüfen, wie im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel und unter Einbeziehung von Fördermöglichkeiten der Bundesebene, z.B. aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), die Internationale Jugendarbeit weiter vertieft werden kann.

Der BJR, seine Mitgliedsverbände und seine Gliederungen unterstützen Internationale Jugendarbeit auf allen Ebenen. Gerade Jugendverbänden und Jugendringen – die oft auch Träger internationaler Maßnahmen sind – wird aufgrund ihrer staatlichen Unabhängigkeit ein großes Potenzial für die Realisierung emanzipatorischer Bildungsprozesse zugesprochen. Dies muss intensiv genutzt werden. 

Internationale Jugendarbeit ist ein Bestandteil von politischer Bildung zu Demokratie und Partizipation sowie internationaler Verständigung. Heterogenität wird als Bereicherung gesehen. Ausgehend von einem diversitätsbewussten Ansatz ist es dabei Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte in der Jugendarbeit, für die Auswirkungen von Diskriminierung, Ausschluss und Hierarchisierung zu sensibilisieren und aktiv dagegen anzugehen. Unter anderem veranlassen die aktuellen gesellschaftlichen Zustände zu verantwortlichem Handeln gegen Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie dem Einsatz für Demokratie und Menschenrechte. Dies sind Prinzipien, für die Internationale Jugendarbeit und Jugendbegegnungen jungen Menschen ein großes Lernfeld bieten. Internationale Begegnungen bieten Lernerfahrungen, die so sonst nicht zu haben sind: Gewohnte Denk- und Deutungsmuster können und sollen im Austausch gemeinsam mit anderen hinterfragt und ein kreativer Umgang mit unterschiedlichen Sicht- und Handlungsweisen gefunden werden.

Hieraus ergeben sich folgende Forderungen:
  • Multiplikator_innen müssen für die Herausforderungen von Internationaler Jugendarbeit speziell geschult werden, entsprechende Fortbildungen, Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote müssen geschaffen oder ausgebaut werden.
  • Awareness building/raising muss in Programmen von internationalen Jugendbegegnungen umgesetzt werden, sei es als thematischer Block oder auch im versteckten Programmplan.
  • Fakultative Juleica-Bausteine zum Themenspektrum Heterogenität und Diskriminierung sowie politischer Bildung in der internationalen Jugendarbeit müssen erarbeitet und bekannt gemacht werden.
  • Gelingensfaktoren für internationale Begegnungen sind ein pädagogisches Setting, gute Vorbereitung und konzeptionelles Handeln von und mit gut ausgebildeten haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften. Der BJR wird weiterhin qualifizierte Fortbildungsmaßnahmen und Seminare für die IJA anbieten und Träger darin qualifizieren und unterstützen, auch selbst Fortbildungen anzubieten.

2. Zugänge zu Internationaler Jugendarbeit

Eine diversitätsbewusste Bildungsarbeit im Selbstverständnis des BJR ist darauf ausgerichtet, allen jungen Menschen Zugänge zu gesellschaftlichen Ressourcen und zu Teilhabe zu ermöglichen. Vielfalt wird als Selbstverständlichkeit wahrgenommen, die Sensibilität für Diskriminierungen und Ausschlussmechanismen aber noch nicht per se erhöht. Die Lebenswelt der Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss Ausgangspunkt und Gegenstand von Bildungsprozessen sein, die in der Internationalen Jugendarbeit angestoßen werden. Bildung soll dazu befähigen, Probleme der eigenen Lebenswelt zu benennen und zu identifizieren, um diese im Kontext der gesellschaftlich-historischen Verursachungszusammenhänge begreifen zu lernen und so lokales und globales Handeln miteinander verbinden zu können.

Der BJR schafft Rahmenbedingungen, in denen junge Menschen gemeinsam lernen, sich selbst entfalten und Selbstwirksamkeitserfahrungen machen können. Neben der Partizipation junger Menschen geht es auch um deren gezielte Interessensvertretung. Und dies nicht nur zur Sicherung von Rahmenmöglichkeiten Internationaler Jugendarbeit, sondern darüber hinaus zur gesellschaftlichen und politischen Mitgestaltung.

Hieraus ergeben sich folgende Forderungen:
  • Der BJR fordert, dass die Zugänge zu Internationaler Jugendarbeit für alle Jugendliche offen sein müssen.
  • Inklusion muss stärker als bisher ein Thema in der Internationalen Jugendarbeit sein. Neue, bisher austauschferne Zielgruppen sollen angesprochen werden, um der Forderung nach Inklusion und Teilhabe gerecht zu werden.

3. Zusammenarbeit in der Internationalen Jugendarbeit

Der BJR vernetzt sich mit den relevanten staatlichen und nicht staatlichen Kooperationspartnern auf Landes-, Bundes- und Europaebene. Dies wird er auch in Zukunft tun und weiter vorantreiben. Dazu gehört auch ein gemeinsames Einstehen für die Belange junger Menschen in der Welt.

Der BJR führt seine traditionellen und langjährigen Kooperationen mit internationalen Partner_innen fort und knüpft gleichzeitig Kontakte zu neuen potenziellen Partner_innen. Für eine verlässliche Zusammenarbeit ist dabei gleiche Augenhöhe unerlässlich.

Der BJR orientiert sich auch an den Partnerschaften des Freistaats Bayern und leistet hierzu seinen Beitrag im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit.

Hieraus ergeben sich folgende Forderungen:
  • Internationale Jugendarbeit findet im vorpolitischen Raum statt. Etwaige außenpolitische Konflikte dürfen nicht automatisch zum Abbruch von Beziehungen der Jugendarbeit führen.
  • Auch die Partnerländer müssen für die Internationale Jugendarbeit mindestens ausreichende Fördermöglichkeiten zur Verfügung stellen.
  • Die Jugendringe und Jugendverbände fordern vom BJR zu Recht Unterstützung bei der Partnersuche. Eine Sammlung von Best-Practice-Beispielen aus der Internationalen Jugendarbeit und die Nutzung von Partnern für Jugendringe und Jugendverbände über den BJR sind sinnvoll.
  • Der Freistaat Bayern soll bei den internationalen Partnerschaften auch immer die Internationale Jugendarbeit berücksichtigen und diese entsprechend personell und finanziell adäquat ausstatten. 

4. Diversitätsbewusste und historisch-politische Bildung in der Internationalen Jugendarbeit 

Während es in einer diversitätsbewussten, kritischen interkulturellen Pädagogik als Konsens gilt, Kultur als nicht essentialistisch aufzufassen, wird dies in der Internationalen Jugendarbeit nicht überall gleichermaßen geteilt. Im Verständnis eines essentialistischen Kulturbegriffs werden Kulturen als in sich abgeschlossenes Ganzes („Kulturkreise“) gesehen und mit vermeintlichen Abstammungsgemeinschaften („Völkern“, „Ethnien“) gleichgesetzt. Um also zu verhindern, dass der Begriff „Kultur“ an Stelle des Begriffs „Rasse“ tritt, mit dem weiterhin Herrschaftsansprüche legitimiert werden sollen, muss auch die Internationale Jugendarbeit einen nicht essentialistischen Kulturbegriff und -verständnis implementieren.

Internationale Jugendbegegnungen sind oftmals eher hintergründig beeinflusst von der Vergegenwärtigung von Geschichte. Der Themenkomplex Erinnern und Gedenken spielt auch über 70 Jahre nach Kriegsende noch eine wichtige Rolle, gerade auch in der Internationalen Jugendarbeit. Vor allem die Erinnerung an Nationalsozialismus, Shoah und Zweiten Weltkrieg spielt als Teil des kollektiven Gedächtnisses dort hinein, wo die Thematik nicht explizit aufgegriffen wird. An den historischen Orten nationalsozialistischer Ausgrenzungs- und Vernichtungspolitik, in der Regel den heutigen KZ-Gedenkstätten, wird die Auseinandersetzung um diesen Themenkomplex dann aber gerade in bi- und multilateralen Kontexten präsent. Hier können bisher weder die Geschichts- noch die Erinnerungspädagogik mit Erfahrungen und didaktischen Hilfestellungen dienen, auch wurden in der bisherigen Austauschforschung die Themenkomplexe Erinnern und Gedenken komplett ausgeblendet. Der BJR wird künftig mit verschiedenen Partner_innen Konzepte und Formate entwickeln.

Hieraus ergeben sich folgende Forderungen:
  • In der Internationalen Jugendarbeit muss stärker als bisher ein nicht essentialistisches Kulturverständnis Einzug finden. Ziel muss eine diversitätsbewusste Internationale Jugendarbeit sein.
  • Im Bereich der historisch-politischen Bildung bedarf es der Bereitstellung von Materialsammlungen, wie gerade in internationalen Kontakten an den Zweiten Weltkrieg und Nationalsozialismus erinnert werden kann.

5. Veränderungen und Schwerpunktsetzungen in der Internationalen Jugendarbeit

Jugendarbeit in Bayern wird von europäischen und weiteren internationalen Kooperationen inspiriert und mitgestaltet, gerade auch durch den Austausch über Best-Practice-Beispiele. Die Politik der EU wirkt in viele Themen- und Lebensbereiche junger Menschen hinein und schafft so eine europäische Dimension, die es zu betrachten gilt.

Die stetig wachsende Zahl spanischlernender Schüler_innen an den bayerischen Schulen und die zunehmende Bedeutung der spanischsprachigen Länder im politischen und wirtschaftlichen Kontext erfordert die zeitnahe Aufnahme spanischsprachiger Länder ins Portfolio. Die Ausdehnung der Programme setzt jedoch ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen für den Aufbau und die Bearbeitung voraus.

Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe aller Jugendlichen am gesellschaftlichen Geschehen setzt voraus, dass auch Jugendliche mit erschwerten Bedingungen wie z.B. körperlichen Beeinträchtigungen Zugang zu internationalen Maßnahmen erhalten. Dabei ist zu betonen, dass hier Inklusion weit über die Integration von Jugendlichen mit körperlicher Beeinträchtigung hinausgeht und sich über alle Felder der möglichen sozialen Hintergründe wie z.B. Religionen, Herkunft oder Sexualität ausdehnt. Internationale Jugendarbeit hat gleichermaßen den Auftrag, Gleichberechtigung und Chancengleichheit für alle herzustellen.

Dieser Auftrag erfordert zusätzliche fachpädagogische Betreuung und setzt voraus, dass auch die Partnerstellen daran interessiert sind und die nötigen Kapazitäten haben, um gemeinsam am gleichen Strang ziehen zu können.

In Anbetracht des großen Engagements und der hohen Professionalität des BJR im Bereich Internationaler Jugendarbeit stellt sich die Frage, wie diese erhalten und weiterentwickelt werden kann. 

Hieraus ergeben sich folgende Forderungen:
  • Um die hohe Qualität der Internationalen Jugendarbeit und ihre Nachhaltigkeit gemäß diesem Positions- und Forderungspapier gewährleisten zu können, wird angestrebt, ein kohärentes und adäquates System des Qualitätsmanagements zu entwickeln.
  • In Zukunft sollen alle Positionspapiere und Stellungnahmen des BJR auf ihre europäische Dimension hin überprüft werden.
  • Aufnahme spanischsprachiger Länder ins Portfolio des Individuellen Schüler_innenaustauschs.

6. Finanzielle Förderung von Internationaler Jugendarbeit

Internationale Jugendarbeit, zumal inklusive Internationale Jugendarbeit, ist in besonderem Maße von Förderung abhängig und braucht Planungssicherheit. Notwendig ist eine in der Breite dauerhaft angelegte bedarfsgerechte und -orientierte Förderung für die Zusammenarbeit mit allen Ländern weltweit.

Der BJR setzt sich für die Beibehaltung der KJP-Fördermöglichkeit auch für Bedienstete des öffentlichen Dienstes ein, zumindest solange kein adäquater Ersatz aus Landesmitteln geschaffen wird.

Die verfahrenstechnischen Anforderungen bei Förderanträgen müssen derart gestaltet sein, dass sie auch von Ehrenamtlichen zu bewältigen sind. Hierzu ist u.a. auch auf die Stellungnahme des BJR zu Erasmus+ zu verweisen.

Hieraus ergeben sich folgende Forderungen:
  • Der BJR fordert eine finanzielle Förderung Internationaler Jugendarbeit, die sich an dem tatsächlichen Bedarf in Bayern orientiert. Dies beinhaltet auch eine angemessene Finanzierung von Personal in Jugendringen und Jugendverbänden, die Internationale Jugendarbeit leisten.
  • Dazu gehört die Schaffung und Bereitstellung entsprechender Ressourcen. Förderprogramme dürfen nicht nur auf Innovation gerichtet sein, auch muss es Möglichkeiten geben, bewährte Projekte zu verstetigen.
  • Der BJR fordert die Vereinfachung der Antragstellung und Förderung über das EU-Programm Erasmus+ Jugend in Aktion auf zwei Ebenen: die Vereinfachung des Förderverfahrens im laufenden Programm und die Weiterentwicklung des gesamten Förderprogramms in der kommenden Förderperiode ab 2021, damit die Förderung Internationaler Jugendarbeit auch weiterhin sichergestellt ist. Dafür verweisen wir auf die Stellungnahmen des BJR und 17 weiterer Träger der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung, die 2015 und 2016 vom Landesvorstand des BJR beschlossen wurden.
  • Um allen Jugendlichen zu ermöglichen, an internationalen Jugendprojekten teilzunehmen, fordert der BJR, inklusive Projekte in der Internationalen Jugendarbeit angemessen, unkompliziert und generell zu fördern, so wie es bei Erasmus+ Jugend in Aktion bereits möglich ist. Generell fordern wir dafür ein flexibles und angemessenes Förderverfahren, das die tatsächlichen Bedürfnisse der Jugendlichen im Blick hat. Mehrkosten, die z.B. durch die Beteiligung von jungen Menschen mit Behinderung entstehen (erhöhter Assistenzbedarf), müssen in allen Förderprogrammen zu 100 Prozent gedeckt werden.
Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter