Förderung aus Mitteln des Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW)
Mit dem 1. April 2021 hat das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) in Leipzig und Thessaloniki die Arbeit aufgenommen, um Begegnungen junger Menschen aus Griechenland und Deutschland zu fördern.
Die wesentlichen Förderkriterien für die Antragstellung im Rahmen des Deutsch-Griechischen Jugendaustauschs sind wie folgt:
Über den BJR können außerschulische Träger der Jugendarbeit aus Bayern Anträge einreichen, die keiner Zentralstelle zugeordnet sind.
Die vollständigen und von allen Partnern unterzeichneten Anträge auf Förderung einer Jugendbegegnung sind beim BJR bis zum 1. Oktober des vorherigen Jahres einzureichen.
Während des laufenden Jahres gibt es die Möglichkeit für Förderung weiterer Programme (Restmittelprogramme). Für diese Programme gilt nach den Förderrichtlinien eine Antragsfrist von drei Monaten vor der Durchführung des Projekts.
Anträge für den Schulaustausch, den Sportaustausch und den außerschulischen Austausch stellen Sie über den BJR als zuständige Zentralstelle. Die Anträge werden gemeinsam von den Partnerorganisationen gestellt.
Die Förderung der „Kleinaktivitäten“ nach 1.3.3 der Förderrichtlinien, auch für digitale Maßnahmen, kann formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan ohne Antragsfristen laufend beantragt werden.