Eine grün bewachsene Landzunge im hellblauen Meer

Förderung Deutsch-Griechischer-Jugendaustausch

Förderung aus Mitteln des Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW)

Der BJR fördert außerschulischen Jugendaustausch, Schulaustausch und Sportaustausch mit Jugendlichen aus Griechenland aus Mitteln des Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW).

Mit dem 1. April 2021 hat das Deutsch-Griechische Jugendwerk (DGJW) in Leipzig und Thessaloniki die Arbeit aufgenommen, um Begegnungen junger Menschen aus Griechenland und Deutschland zu fördern.

Die wesentlichen Förderkriterien für die Antragstellung im Rahmen des Deutsch-Griechischen Jugendaustauschs sind wie folgt:

  • die Jugendlichen sind zwischen 12 und 30 Jahren alt
  • die Begegnung dauert mindestens 5 (bei Fachkräfteprogrammen 4) und höchstens 30 Tage
  • die Höchstdauer von Vor- und Nachbereitungstreffen von Begleitpersonen beträgt jeweils 3 Programmtage und muss als eigenes Fachkräfteprogramm gesondert beantragt werden
  • die Zahl der Teilnehmenden soll ausgeglichen sein und bei Jugendbegegnungen mindestens 5 je Partnerland betragen
  • die Anzahl der Betreuer*innen soll in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen
  • Ihr Projekt beruht auf dem Prinzip der Partnerschaft: Sie planen das Projekt gemeinsam mit Ihrer Partnerorganisation im Partnerland und reichen den Förderantrag gemeinsam ein
  • die Begegnung darf keinen touristischen Charakter haben
  • die Förderung ist ein finanzieller Zuschuss, sie deckt nicht die Gesamtkosten ihres Projekts
  • für den Erfolg eines Projekts ist eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung sehr wichtig und wird finanziell bezuschusst

Über den BJR können außerschulische Träger der Jugendarbeit aus Bayern Anträge einreichen, die keiner Zentralstelle zugeordnet sind.

Die vollständigen und von allen Partnern unterzeichneten Anträge auf Förderung einer Jugendbegegnung sind beim BJR bis zum 1. Oktober des vorherigen Jahres einzureichen.

Während des laufenden Jahres gibt es die Möglichkeit für Förderung weiterer Programme (Restmittelprogramme). Für diese Programme gilt nach den Förderrichtlinien eine Antragsfrist von drei Monaten vor der Durchführung des Projekts.

Anträge für den Schulaustausch, den Sportaustausch und den außerschulischen Austausch stellen Sie über den BJR als zuständige Zentralstelle. Die Anträge werden gemeinsam von den Partnerorganisationen gestellt. 

Die Förderung der „Kleinaktivitäten“ nach 1.3.3 der Förderrichtlinien, auch für digitale Maßnahmen, kann formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan ohne Antragsfristen laufend beantragt werden.

Ansprechpersonen

Jelena Vasiljevic
sie/ihr
Sachbearbeiterin