Der BJR fördert Maßnahmen und Projekte der internationalen Jugendarbeit im Rahmen eines Fachprogramms zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bay
Der BJR fördert Maßnahmen und Projekten im Fachprogramm ,,Internationale Jugendarbeit/Schülerasustausch" aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.
Unsere Fördermittel in diesem Programm sind aktuell ausgeschöpft. Wir bitte Sie, aktuell keine neuen Anträge zu stellen
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit, die von besonderer Bedeutung für die bayerische Jugendarbeit sind oder einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Jugendarbeit leisten.
Das sind Aktivitäten und Projekte:
Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen (Jugendverbände), die Gliederungen des Bayerischen Jugendrings, die nach § 75 des Sozialgesetzbuches Achter Teil (SGB VIII) anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendarbeit in Bayern.
Förderanträge sind dem Bayerischen Jugendring spätestens acht Wochen vor Beginn vorzulegen.
Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Vorhabensbeginn ausdrücklich genehmigt wurde.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.