Fakten, Fakten, Fakten

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten kurz zusammengefasst:

Bei den Europawahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Die Wahl findet alle fünf Jahre statt.

Es dürfen alle Bürgerinnen und Bürger wählen, die

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
     a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
     b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In Deutschland lebende EU-Bürger:innen müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme und darf auch nur ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme wählt man eine Partei oder eine politische Vereinigung. Man wählt keine Kandidierenden, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien auf Parteitagen festgelegt wurde.

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger:innen auf europäischer Ebene.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stellen wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Derzeit sitzen 705 Abgeordnete aus 27 Mitgliedsstaaten im EU Parlament. Zur Europawahl 2024 wird die Anzahl der Abegordneten auf 720 erhöht. Deutschland hat mit 96 die meisten Sitze im Parlament.