18.10.2015

Ausnahmeregelung bei der Residenzpflicht für junge Flüchtlinge

Der Hauptausschuss des BJR fordert, geflüchteten Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit uneingeschränkt zu ermöglichen.

Diese Angebote sind ein wichtiges Element zur Unterstützung der sozialen Teilhabe und der gesellschaftlichen Integration.

Als erster wichtiger Schritt hin zur Abschaffung der Residenzpflicht, wie im 144. Hauptausschuss bereits gefordert, soll deshalb eine Ausnahmereglung bei der bestehenden Residenzpflicht für Maßnahmen von öffentlichen und öffentlich-anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe im Bundesgebiet (innerhalb der ersten drei Monate) eingeführt werden.

Darüber hinaus soll hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung an Maßnahmen dieser Träger, die ins Ausland führen, analog zu bereits geltenden schulrechtlichen Regelungen verfahren werden.

Die Zulässigkeit der Teilnahme von jungen Flüchtlingen an allen Angeboten der öffentlichen und öffentlich-anerkannten freien Träger soll gegenüber den ausländerrechtlich verantwortlichen Behörden zum Grundsatz erklärt werden.

Beschlossen vom 147. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings vom 16. bis 18. Oktober 2015

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter