Auf der Grundlage der §§ 11, 12 und 73 SGB VIII, des Art. 30 AGSG sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom XX.XX.2023 zur "Jugendleiter-Card" (Juleica) beschließt die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings Standards für die Grundausbildung von Jugendleiter:innen, die für die Ausstellung der "Juleica" in Bayern vorausgesetzt werden.
Ausgangssituation
Die bislang gültigen Qualitätsstandards (beschlossen durch den 137. Hauptausschuss im Oktober 2013) werden damit den Veränderungen der neuen StMAS vom XX.XX.2023 angepasst.
Zielsetzung
Die Juleica dient der Legitimation ehrenamtlicher Jugendleiter:innen gegenüber Erziehungsberechtigten, Politik und Gesellschaft sowie staatlichen und nicht-staatlichen Stellen.
Der Erhalt der Juleica ist an definierte Qualitätsstandards für die Ausbildung zum:r Jugendleiter:in gebunden. Diese gewährleisten, dass die Inhaber:innen verantwortlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden können.
Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica
Qualitätsstandards
Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist eine qualifizierte Ausbildung der Jugendleiter:innen.
Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindestqualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der "Juleica".
Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden:
Als Querschnittsthemen fließen Partizipation, Beteiligung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen (Diversität, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit) und Nachhaltigkeit bei allen Inhalten mit ein.
Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit vorbehalten, für Leiter:innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche, insbesondere verbandsspezifische Inhalte und Qualifikationen einzufordern bzw. zu vermitteln.
Ausstellung der Juleica
Der Träger der Jugendhilfe (Jugendverband, Jugendinitiative, Jugendorganisation, Jugendringe), für den der:die Jugendleiter:in tätig ist, prüft die Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica und bestätigt diese im digitalen Antragssystem. Die Juleica wird dann über den jeweils örtlich zuständigen Kreis-/Stadtjugendring bzw., wenn diese Aufgabe nicht an den Jugendring übertragen worden ist, durch den örtlichen öffentlichen Träger beantragt. Dieser überprüft die Anträge auf Plausibilität und berät die Antragsteller:innen.
Verlängerung bzw. Folgeausstellung
Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit soll in der Regel spätestens 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica ein neuer Antrag gestellt werden.
Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen. Diese können vollständig webbasiert durchgeführt werden. Wie auch bei der Grundausbildung müssen die Fortbildungsangebote in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung geschehen.
Ergänzend empfehlen wir für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica, auf eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse entsprechend der Gemeinsamen Grundsätze der BAGEH hinzuwirken.
Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.