21.10.2023

Bayerische Juleica-Standards ab 2024

Auf der Grundlage der §§ 11, 12 und 73 SGB VIII, des Art. 30 AGSG sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom XX.XX.2023 zur "Jugendleiter-Card" (Juleica) beschließt die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings Standards für die Grundausbildung von Jugendleiter:innen, die für die Ausstellung der "Juleica" in Bayern vorausgesetzt werden.

Ausgangssituation

Die bislang gültigen Qualitätsstandards (beschlossen durch den 137. Hauptausschuss im Oktober 2013) werden damit den Veränderungen der neuen StMAS vom XX.XX.2023 angepasst.

Zielsetzung

Die Juleica dient der Legitimation ehrenamtlicher Jugendleiter:innen gegenüber Erziehungsberechtigten, Politik und Gesellschaft sowie staatlichen und nicht-staatlichen Stellen.

Der Erhalt der Juleica ist an definierte Qualitätsstandards für die Ausbildung zum:r Jugendleiter:in gebunden. Diese gewährleisten, dass die Inhaber:innen verantwortlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden können.

Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica

  • Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiter:innen in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter:innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter:innen tätig werden.
  • Voraussetzung ist, dass der:die Jugendleiter:in für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
  • Die Tätigkeit muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen.
  • Der:die Inhaber:in der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter:in erhalten haben, die nachfolgend genannte Qualitätsstandards erfüllt. Die Person muss in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten und durchzuführen.
  • Eine anerkannte pädagogische Berufsausbildung oder ein entsprechendes (Fach)Hochschulstudium (bspw. Erzieher:in, Sozial-, Religionspädagog:in, Pädagog:in, Diakon:in, Kinder- und Heilerziehungspfleger:in), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.
  • Der:die Inhaber:in der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
  • Der:die Juleica-Inhaber:in verfügt über ausreichende Kenntnisse in erster Hilfe, entsprechend der Gemeinsamen Grundsätze für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) nachzuweisen (derzeit: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten). Ausnahmen regeln sich nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Alternativ kann auch ein „Erste Hilfe am Kind“-Kurs im gleichen Stundenumfang besucht werden. Die Absolvierung eines dementsprechenden Lehrgangs darf bei der erstmaligen Beantragung der Juleica nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Qualitätsstandards

Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist eine qualifizierte Ausbildung der Jugendleiter:innen.

Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindestqualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der "Juleica".

  • Die Ausbildung darf einen Umfang von 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) nicht unterschreiten, davon mindestens 15 Zeitstunden in Präsenz. Auch bei webbasierten Elementen der Grundausbildung müssen diese in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung stattfinden.
  • Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen.
  • Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion über sowie den Transfer in die Praxis gewährleisten.
  • Die Gruppe der Teilnehmer:innen dient dabei als exemplarisches Lernfeld für die Praxis der Gruppenarbeit.
  • Die Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer:innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen.

Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden:

  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit besonderer Beachtung einer geschlechtsreflektierten Perspektive
  • Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Rolle einer Jugendleitung (Aufgaben, Funktion, Grenzen)
  • Vermittlung von Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
  • Methodenkompetenz
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen (z. B. Wochenendfreizeit, Jugendbildungsmaßnahme, Internationale Jugendbegegnung usw.)
  • Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
  • Wertorientierung von Jugendorganisationen
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Prävention sexualisierter Gewalt und Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in der Kinder- und Jugendarbeit

Als Querschnittsthemen fließen Partizipation, Beteiligung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen (Diversität, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit) und Nachhaltigkeit bei allen Inhalten mit ein.

Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit vorbehalten, für Leiter:innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche, insbesondere verbandsspezifische Inhalte und Qualifikationen einzufordern bzw. zu vermitteln.

Ausstellung der Juleica

Der Träger der Jugendhilfe (Jugendverband, Jugendinitiative, Jugendorganisation, Jugendringe), für den der:die Jugendleiter:in tätig ist, prüft die Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica und bestätigt diese im digitalen Antragssystem. Die Juleica wird dann über den jeweils örtlich zuständigen Kreis-/Stadtjugendring bzw., wenn diese Aufgabe nicht an den Jugendring übertragen worden ist, durch den örtlichen öffentlichen Träger beantragt. Dieser überprüft die Anträge auf Plausibilität und berät die Antragsteller:innen.

Verlängerung bzw. Folgeausstellung

Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit soll in der Regel spätestens 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica ein neuer Antrag gestellt werden.

Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen. Diese können vollständig webbasiert durchgeführt werden. Wie auch bei der Grundausbildung müssen die Fortbildungsangebote in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung geschehen.

Ergänzend empfehlen wir für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica, auf eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse entsprechend der Gemeinsamen Grundsätze der BAGEH hinzuwirken.

Diese Regelung tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft.

Patrick Wolf
er/ihm
Büroleiter und Queer-Beauftragter