2021 wurden weltweit über 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet. Über 60% des weltweiten Materials über sexuellen Kindesmissbrauch werden auf EU-Servern gehostet und die EU-Mitgliedstaaten gehören zu den zehn weltweit führenden Hosting-Ländern.
Europa ist somit mittlerweile Drehkreuz für den Handel mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geworden.[1] Darauf hat die EU Kommission nun reagiert und eine Rechtsvorschrift zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet[2] vorgelegt. Dieser nimmt Anbieter, die ihre Dienste in der EU anbieten – unabhängig von ihrem Niederlassungsort – in die Pflicht, altes und neues Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM – Child Sexual Abuse Material) sowie die Kontaktaufnahme (grooming) aufzudecken, zu melden und zu entfernen. Zudem werden die Dienstanbieter verpflichtet, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten und die Überprüfung anonym durchzuführen.
Der BJR vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen, ihrer Rechte und ihres Schutzes. Er ist auch Vorreiter in der digitalen Jugendarbeit mit dem Projekt „Digital Streetwork Bayern“ sowie in der Prävention sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit mit der Fachberatung Prätect. Kinder und Jugendliche wünschen sich einen digitalen Raum, in dem sie geschützt kommunizieren können. Für ihre gelingende Entwicklung sind das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Information ebenso unentbehrlich wie der Schutz vor Missbrauch und Gewalt. Deswegen wendet sich die Vollversammlung des BJR an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die deutsche Bundesregierung:
Wir fordern:
Bei den anstehenden Verhandlungen und der Diskussion über Rechte und Freiheiten muss das Recht jedes Kindes und jungen Menschen auf Schutz vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch ebenso wie das Recht auf Privatsphäre an erster Stelle stehen. Wir fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, sich für den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzusetzen und dabei aber Kinder- und Datenschutz nicht als Gegensatz wahrzunehmen, sondern als ganzheitlichen Lösungsansatz.
[1] Europäische Kommission: Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch. https://home-affairs.ec.europa.eu/whats-new/communication-campaigns/legislation-prevent-and-combat-child-sexual-abuse_de
[2] Europäische Kommission (2022): Kampf gegen Kindesmissbrauch: Kommission präsentiert Gesetzesvorschlag zum Schutz von Kindern. www.ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_2976
[3] Bayerischer Jugendring (2013): Gesamtkonzept zum präventiven Jugendschutz in der Kinder- und Jugendarbeit. https://shop.bjr.de/positionen/24/gesamtkonzept-zum-praeventiven-jugendschutz-in-der-kinder-und-jugendarbeit