Der BJR fördert landesweit tätige Jugendverbände zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben.
Gefördert werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit, der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie zur Gewährleistung einer organisatorischen Grundstruktur des Jugendverbandes auf Landesebene.
Antragsberechtigt sind die in der Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings vertretenen Jugendverbände sowie andere öffentlich anerkannte Jugendverbände, die landesweit tätig sind.
Grundlage der Förderung ist ein Erstantrag ("Konzeption"), in der der Jugendverband beschreibt, auf welche Art und Weise er seine Aufgaben im konzeptionellen, organisatorischen, jugendpolitischen und verwaltungsmäßigen Bereich auf der Landesebene erfüllen will. Bis zum 31. Oktober des Vorjahres ist einen konkretisierter Zuwendungsantrag vorzulegen.