
Basisförderung
Der BJR fördert landesweit tätige Jugendverbände zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben.
Gefördert werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit, der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie zur Gewährleistung einer organisatorischen Grundstruktur des Jugendverbandes auf Landesebene.
Antragsberechtigt sind die in der Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings vertretenen Jugendverbände sowie andere öffentlich anerkannte Jugendverbände, die landesweit tätig sind.
Eine landesweite Tätigkeit liegt nur vor, wenn eine Jugendorganisation in mindestens vier Regierungsbezirken tätig ist und in jedem dieser Regierungsbezirke in mindestens fünf Landkreisen nachweislich eine regelmäßige aktive Gruppierung besteht.
Die Absicht entsprechende Aktivitäten zu starten reicht nicht aus.
Grundlage der Förderung ist ein Erstantrag ("Konzeption"), in der der Jugendverband beschreibt, auf welche Art und Weise er seine Aufgaben im konzeptionellen, organisatorischen, jugendpolitischen und verwaltungsmäßigen Bereich auf der Landesebene erfüllen will. Bis zum 31. Oktober des Vorjahres ist einen konkretisierter Zuwendungsantrag vorzulegen.
Ansprechperson
- Förderrichtlinien Basisförderung ab dem 01.01.2025
- Erläuterungen zum Verfahren und zur Antragsprüfung
- Übergangsregelungen für neue Verbände
- Übergangsregelungen beim Wegfall der Fördervoraussetzungen
- Stellenbeschreibung
- Jahresantrag
- Mittelabruf
- Verwendungsnachweis
- Typisierende Tätigkeitsbeschreibung
- Gliederung Konzept
- Personalmuster
- PAHS 2025
- ANBest-P
- ANBest - I.
- ANBest - K.