Der BJR fördert die Zusammenarbeit zwischen Schulen aus Bayern und aus der Tschechischen Republik aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung.
Gefördert werden kleine Aktivitäten (weniger als vier Programmtage), die Schülerinnen und Schüler aus Bayern und aus der Tschechischen Republik im Rahmen einer Schulpartnerschaft – sei es in Bayern oder im Partnerland – gemeinsam gestalten.
Antragsberechtigt sind alle staatlichen und kommunalen Schulen, staatlich anerkannte oder staatlich genehmigte Privatschulen in Bayern.
Der Antrag ist auf dem entsprechenden Formblatt einzureichen. Hierbei sind alle Inlands- und Auslandsveranstaltungen der Schülergruppen aufzuführen, die für das Kalenderjahr geplant sind und gefördert werden sollen. Die Förderung beträgt pauschal bis zu 500 Euro für das Kalenderjahr und Schulpartnerschaft.
Der Antrag muss sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch am 1. April des laufenden Jahres, dem Bayerischen Jugendring vorliegen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die für Publizitätsmaßnahmen notwendigen Wort-Bildmarken des Bayerischen Jugendrings und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Verfügung.
Der Schüleraustausch kann auch aus Mitteln des Auswärtigen Amtes bzw. aus Mitteln der Europäischen Union gefördert werden.
Informationen erhalten Sie über:
Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder - Pädagogischer Austauschdienst (PAD): Tel: 0228 501-0, Fax: 0228 501-333
Außerschulische Maßnahmen mit Tschechien fördert das Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch - Tandem
Für Maßnahmen, die mehr als vier Programmtage aufweisen, können grundsätzlich Mittel für den „klassischen“ Schüleraustausch beantragt werden.