Eine Gruppe von Jugendlichen

Internationale Begegnung junger Menschen mit Behinderung

Schulaustausch an Förderschulen, internationale Begegnungen für junge Menschen mit Behinderung und Inklusion in der Internationalen Jugendarbeit

Für alle jungen Menschen haben internationale Begegnungen das Potential, wichtige Erfahrungen und Lernmomente zu sein. Im Vergleich zu ihren Peers sammeln junge Menschen mit Behinderung statistisch gesehen weniger internationale Erfahrung. Davon gehen wir zumindest aus, wenn wir die Antragszahlen im schulischen und außerschulischen Förderprogrammen betrachten: Vergleichsweise wenige Förderschulen oder inklusive Jugendeinrichtungen in Bayern beantragen im BJR Geld für internationalen Austausch. 

Mit dem Thema Inklusion in der Jugendarbeit beschäftigt sich ein ganzer Fachbereich des BJR. Es lohnt sich, in diesem Zusammenhang auch einen Blick auf die Internationale Jugendarbeit zu werfen und hier über Inklusion nachzudenken. Auf dieser Seite wurden zu Anregung verschiedene Angebote und Beispiele guter Praxis gesammelt. Diese Seite ist noch im Aufbau und wir freuen uns auch über Ideen und Anregungen aus dem Feld.

Eine neue Fördermöglichkeit für schulischen und außerschulischen Austausch für junge Menschen mit Behinderung bietet der BJR mit dem Förderprogramm Internationaler Schüler:innen-Austausch (bjr.de) aus Mitteln der Stiftung Jugendaustausch Bayern.

 „Die internationale Jugendarbeit hat jahrzehntelange Erfahrung mit Konzepten und Methoden, die ein gemeinsames Lernen von jungen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen ermöglichen. Darauf kann inklusive internationale Jugendarbeit gut aufbauen.“ (Forum Jugendarbeit International, Vision:Inclusion)

„Gemeinschaft, Verantwortungsübernahme, Bildung und Integration sind zentrale Potenziale von Kinder- und Jugendarbeit, wie sie in Jugendzentren und Jugendverbänden erfahren werden können. Jugendliche mit geistigen Behinderungen eine stärkere Teilhabe an der Vielfalt der Angebote zu ermöglichen, ist das Ziel unserer Forschung und ein Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendarbeit, die gesetzlich wie menschenrechtlich vorgeschrieben ist.“ (Prof. Gunda Voigts, Forschungsleiterin der Studie „Mit den Augen von Jugendlichen – was braucht inklusive Jugendarbeit?“ (2020-2023)

 „Es ist eine Frage der pädagogischen Haltung gegenüber benachteiligten und durch strukturelle Gegebenheiten unterschiedlich intensiv behindert werdenden Lernenden, ihnen partizipatives Wirken zuzutrauen und ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten, ihrem Handeln und ihren Ideen zu vertrauen. In einem, nicht selten langfristig ausgerichteten, Entwicklungsprozess können sich so Kinder und Jugendliche trotz Beeinträchtigung und Benachteiligung in ihrer Selbstwirksamkeit wahrnehmen – sie erleben sich als kompetent, sie trauen sich etwas zu – sie partizipieren.“ (Holger Schäfer (2020): Teilhabemöglichkeiten durch politische Bildung außerhalb der Schule in Dorothee Meyer / Wolfram Hilpert / Bettina Lindmeier (Hrsg.) ‒ Grundlagen und Praxis inklusiver politischer Bildung (bpb.de))

  • Beschluss der BJR-Vollversammlung 2015: „Vielfalt mit Stärken: Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen in der Kinder- und Jugendarbeit“
  • Beschluss der BJR-Vollversammlung 2017: „Internationale Jugendarbeit“
    • Der BJR fordert, dass die Zugänge zu Internationaler Jugendarbeit für alle Jugendliche offen sein müssen.
    • Inklusion muss stärker als bisher ein Thema in der Internationalen Jugendarbeit sein. Neue, bisher austauschferne Zielgruppen sollen angesprochen werden, um der Forderung nach Inklusion und Teilhabe gerecht zu werden.
  • Beschluss der BJR-Vollversammlung 2017: Positionspapier „Ein Europa der Zukunft“
    • „Die Mitgliedstaaten der EU sind deshalb aufgerufen zu gewährleisten, dass sämtliche Zugangsbarrieren abgebaut werden. Hierzu gilt es nicht nur bauliche Barrierefreiheit zu gewährleisten, sondern auch kommunikative und digitale Zugänge zu schaffen. Informationen müssen so gestaltet werden, dass diese für alle zugänglich und verständlich sind.“

    • „Spezielle EU-Förderprogramme auflegen, die die Mehrkosten für die Herstellung von Barrierefreiheit decken und die Mitbestimmung von jungen Menschen mit Behinderungen gewährleisten.“

    • „Die Förderung und Unterstützung der Teilhabe junger Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben und europaweite Standards zur Barrierefreiheit in sämtlichen relevanten Bereichen sind dringend erforderlich.“

    • „Wichtig ist die europaweite Vernetzung junger Menschen mit und ohne Behinderungen und die Sichtbarmachung ihrer Anliegen. Um Inklusion effektiv zu gestalten ist es wichtig, die Beteiligten in die entsprechenden Prozesse einzubinden.“

  • Jugendpolitische Forderungen des BJR zur Europawahl 2024: Gleicher Zugang für Menschen mit Behinderung!
    • Inklusion ist laut UN-BRK ein Menschenrecht. Gesamtgesellschaftliche Teilhabe braucht Barrierefreiheit und Bedingungen, die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen darin stärken, ihre Interessen selbstbestimmt zu artikulieren und zu vertreten. Wir fordern:
      • den Abbau von baulichen, kommunikativen und digitalen Zugangsbarrieren und die Einführung EU-weiter Standards zur Barrierefreiheit
      • eine gleichberechtigte Teilhabe an und Zugänge zu allen EU-Förderprogrammen und EU-Teilhabemöglichkeiten
      • spezielle EU-Förderprogramme, die die Mehrkosten für Barrierefreiheit decken und die Mitbestimmung von jungen Menschen mit Behinderungen gewährleisten
      • Ausbau einer inklusiven politischen Bildung
  • Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030: Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 - Beschäftigung, Soziales und Integration - Europäische Kommission (europa.eu)
  • Einführung des Europäischen Behindertenausweises
  • Europäische Fördermittel für Schulaustausch: Neben der eigenen Akkreditierung bei Erasmus+ Schulbildung bietet das ISB die Möglichkeit der Teilnahme am Konsortium Erasmus@ISB – hier ist keine eigene Antragstellung bei Erasmus+ Schulbildung notwendig. Förderschulen werden bevorzugt in das Konsortium aufgenommen https://www.erasmusplus.bayern.de/erasmusatisb/ . Förderschulen können natürlich auch eigene Anträge bei der Nationalagentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) stellen, um Erasmus+-Mittel zu erhalten. Alle Infos dazu gibt es hier: https://erasmusplus.schule/foerderung. Der Programmleitfaden (S. 142) sieht dabei explizit eine Inklusionsunterstützung vor:
    • Inklusionsunterstützung für Organisationen: Kosten in Verbindung mit der Organisation von Mobilitätsaktivitäten für Teilnehmende mit geringeren Chancen -> 125 € pro TN
    • Inklusionsunterstützung für Teilnehmer: Zusätzliche Kosten, die unmittelbar mit Aufwendungen für Teilnehmende mit geringeren Chancen und ihre Begleitpersonen verbunden sind --> 100% der förderfähigen Kosten
  • Bei UK-German Connection gibt es kein separates Programm für Förderschulen, aber es können bei allen (flexibel ausgelegten) Förderprogrammen für den deutsch-britischen Schulaustausch Anträge gestellt und wenn nötig auch einen höherer Fördersatz beantragt werden: https://ukgermanconnection.org/pp/de/foerdermittel/ .
  • ENSA fördert den Schulaustausch mit dem globalen Süden: Jede Schulpartnerschaft ist einzigartig und bringt zahlreiche Chancen und Herausforderungen mit sich.  Um für letztere spezifische Lösungen zu finden, stehen die ENSA Kolleginnen für die Region Süd beratend zu Verfügung.  Gern erklären sie auch die Möglichkeiten, zusätzlich zur regulären Förderung einen Inklusionszuschuss zu erhalten.