Allgemeine Hinweise
See the World: Das sollten Sie zum Individuellen Schüler:innen-Austausch (ISA) 2025/2026 mit dem Bayerischen Jugendring wissen
See the World: Das sollten Sie zum Individuellen Schüler:innen-Austausch (ISA) 2025/2026 mit dem Bayerischen Jugendring wissen
Bayerische Schüler:innen haben die Möglichkeit, durch die Vermittlung des Bayerischen Jugendrings für zwei bis drei Monate eine Schule im Ausland zu besuchen und in einer Familie zu leben. Zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung gehören das für das jeweilige Programm vorgesehene Alter sowie eine eindeutige Empfehlung der Schule. Die Programme richten sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler, die kontaktfreudig, tolerant und aufgeschlossen gegenüber neuen Begegnungen und Erfahrungen sind. Die Programme sind nicht für Schülerinnen und Schüler geeignet, die introvertiert sind und sich in ihrer Freizeit hauptsächlich mit Aktivitäten wie Fernsehen, Videospielen oder Internetsurfen beschäftigen.
Der internationale Schüler:innen-Austausch als non-formales Bildungsangebot an den Schulen gewinnt uneingeschränkt an Bedeutung. Dies gilt für all seine Ausformungen und Facetten – sei es der wechselseitige Gruppenaustausch im Rahmen von Schulpartnerschaften, der Individuelle zwei- bis dreimonatige Schüler:innen-Austausch (ISA) auf Gegenseitigkeit, wie ihn der BJR anbietet, sowie Halbjahres- oder Jahresaufenthalte für einzelne Schüler:innen.
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass der internationale Schüler:innen-Austausch eine zentrale und zugleich nachhaltige Erfahrung im Leben vieler junger Menschen darstellt. Die komplexe Erfahrung bildet in vielen Fällen die Grundlage einer interkulturellen Handlungskompetenz, die in der zunehmend globalisierten Welt eine Schlüsselqualifikation, insbesondere im Berufsleben, darstellt.
Studien zu den Langzeitwirkungen von kurzfristigen und längeren Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Schüler:innen-Austausches haben ergeben, dass diese Teilnahme erhebliche positive Auswirkungen auf die Persönlichkeit und die Biografie hat. Dazu gehört vor allem ein Zuwachs an:
Das Team des Individuellen Schüler:innen-Austauschs (ISA) ist bemüht, möglichst passende Austauschpartner, sogenannte "Matchings", zu finden. Dafür sind die vollständigen Bewerbungen wesentlich. Der Bewerbungsschluss stellt in der Regel eine Ausschlussfrist dar. Dies bedeutet, dass die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zu dem beim jeweiligen Programm angegebenen Termin beim BJR eingegangen sein müssen. Schüler:innen können sich nicht für mehrere Programme parallel bewerben.
Nach Eingang aller Bewerbungen in Bayern und aus dem Ausland werden dann die Vermittlungen getätigt. Alle angebotenen Programme sind für Schüler:innen ausgerichtet, die zum Zeitpunkt des Austausches in einer allgemeinbildenden Schule der Sekundarstufe in Bayern angemeldet sind. Daher können etwa Schüler:innen in berufsbildenenden Schulen der Sekundarstufe bei Bewerbungen nicht berücksichtigt werden, so etwa Schüler:innen der Fachoberschule (FOS) oder Berufsoberschule (BOS).
Es muss weiterhin das Pflichtfach Englisch für die Programme Australien, Neuseeland und Südafrika, Französisch für die Programme Frankreich und Kanada/Québec sowie Spanisch für das Programm Argentinien vor konkretem Austausch-Beginn belegt sein, um sich auf die Programme bewerben zu können. Ein Wahlkurs in der Schule, ein Sprachkurs extern oder Äquivalentes ist nicht ausreichend und zulässig für eine Bewerbung.
Hauptkriterien der Vermittlung sind vergleichbare Ausgangsvoraussetzungen wie Alter, Hobbys, musikalische und sportliche Interessen o.ä., besondere Wünsche, bestimmte Einschränkungen (Allergien etc.). Aus diesem Grund können keine Garantien für eine Vermittlung gegeben werden. Eine tatsächliche Vermittlung durch den BJR hängt davon ab, ob im Ausland genügend geeignete Bewerbungen eingegangen sind. In den überwiegenden Fällen übersteigt die Zahl der Bewerbungen in Bayern die der aus dem Ausland. In den letzten Jahren bestanden jedoch tendenziell gute Chancen bei den frankophonen Programmen Québec und Frankreich sowie bei Argentinien und Südafrika, d.h. es gingen in der Vergangenheit nicht wesentlich mehr Bewerbungen aus Bayern ein als aus dem Ausland.
Nach erfolgreicher Vermittlung durch den BJR erhält der/die Bewerber:in einen Vermittlungsvorschlag für eine/einen Austauschpartner:in, der nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden kann. Es besteht kein Anspruch auf eine/einen Ersatzpartner:in. Auch die ausländische Gastfamilie erhält die Gelegenheit zur Prüfung des Vermittlungsvorschlags. Stimmen beide Seiten zu, gilt die Vermittlung als bestätigt und die Teilnahme ist verbindlich. Zu diesem Zeitpunkt ist formlos ein Antrag auf Beurlaubung an die Schulleitung zu richten.
Die Unterbringung erfolgt insgesamt in Familien, d.h. der/die bayerische Schüler:in lebt zwei bis drei Monate in der ausländischen Familie, der/die etwa gleichaltrige Schüler:in danach für den gleichen Zeitraum in der bayerischen Familie. In den Programmen mit Neuseeland, Québec, Argentinien und Frankreich kommen die ausländischen Schüler:innen gewöhnlich zuerst nach Bayern.
Die gastgebende Familie in Bayern übernimmt die Aufenthaltskosten (Unterbringung, Verpflegung und Schulwegkosten) und verpflichtet sich, den Gast bei Ankunft vom genannten Programmort abzuholen und am Ende dorthin zurückzubringen. Programmort ist in der Regel München (Flughafen oder Hauptbahnhof), es sei denn, es wurde in der jeweiligen Programmausschreibung vom BJR ein anderer Treffpunkt als Programmort verbindlich festgelegt.
Kriterien zur Teilnahme für die ausländischen Schüler:innen sind in der Regel gute Leistungen im Unterrichtsfach Deutsch sowie ebenfalls eine klare Stellungnahme der ausländischen Schule. Die Deutschkenntnisse der englisch-, spanisch- und französischsprachigen Teilnehmer:innen sind in der Regel nicht mit den Englisch-, Spanisch- oder Französischkenntnissen der bayerischen Schüler:innen zu vergleichen. Häufig lernen sie die Sprache erst seit zwei oder drei Jahren. Die Teilnehmer:innen aus Québec haben meist nur einen Intensivkurs der deutschen Sprache absolviert.
Die ausländischen Bewerbungen kommen aus der gesamten im jeweiligen Programm angegebenen Region, mit einer gewissen Konzentration in den Ballungsgebieten. Allerdings befinden sich auch viele Schulen und Wohnorte der ausländischen Gastfamilien in Kleinstädten oder im ländlichen Raum.
Bei den Programmen mit Australien und Neuseeland besteht jeweils die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Exkursion. Die Teilnahme daran ist grundsätzlich freiwillig und nicht im Teilnahmepreis inbegriffen.
Eigenständiges Reisen der bayerischen Schüler:innen sowie Besuche von Familienmitgliedern und Verwandten im Ausland sind aus rechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht gestattet und führen zum sofortigen Ausschluss vom Programm. Dadurch anfallende Extrakosten sind vom Teilnehmer oder der Teilnehmerin selbst zu tragen. Sonderregelungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung seitens der ausländischen Partnerstelle und des BJR möglich.
Es ist in der Regel nicht möglich, Wissenslücken, die durch die Abwesenheit entstehen, im Ausland zu schließen, da die dortigen Lehrpläne mit den hiesigen nur schwer zu vergleichen sind. Jedoch gelingt es den meisten Austauschschüler:innen, den versäumten Unterrichtsstoff ohne größere Mühen nachzuholen.
Beurlaubte Schüler:innen können nach ihrer Rückkehr keine Vergünstigungen insbesondere hinsichtlich des Lernstoffs beanspruchen. Allerdings gewähren viele Schulen nach Rückkehr eine Schonfrist von mindestens zwei Wochen bei der Reintegration in das eigene Schulsystem.