Was wir kennen, können wir leichter erkennen. Deshalb ist das Thema sexualisierte Gewalt in der Schulung von Mitarbeiter:innen Standard.
Je nach ihren Aufgaben und ihrem Verantwortungsbereich sollen alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen in der Kinder- und Jugendarbeit Informationen zur Prävention sexualisierter Gewalt erhalten bzw. die für sie notwendigen Kenntnisse erwerben. Entsprechende Schulungen für Ehrenamtliche werden vor allem von Jugendverbänden und Jugendringen durchgeführt. In der Juleica-Ausbildung ist die Prävention sexualisierter Gewalt als verbindlicher Schulungsinhalt verankert.
Die Prätect-Expertinnen und -experten sind Fachleute zur Prävention sexualisierter Gewalt. Sie sind Mitarbeiter:innen aus Fach- und Beratungsstellen in Bayern und verfügen über umfangreiches Wissen und praktische Erfahrung zum Themengebiet. Für Schulungen und Vorträge, Seminare und Fortbildungen können sie als Referent:innen angefragt werden. Viele von ihnen sind auch erfahren als externe Berater:innen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten.
Prätect unterstützt Veranstalter:innen bei der Planung und Konzeption von Informations- und Schulungsveranstaltungen zur Prävention sexualisierter Gewalt. Auf Wunsch kann die Fachstelle auch geeignete Referent:innen vermitteln.
Gefördert wird die Mitwirkung von Prätect-Expert:innen bei Schulungs- und Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen der Jugendarbeit zum Themenfeld „Prävention sexualisierter Gewalt“.
Antragsberechtigt sind die in der bayerischen Jugendarbeit tätigen freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
Mindestens 4 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung muss die Förderung schriftlich beim BJR beantragt werden.
Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage des Antrags, der Zuschuss beträgt 100,- Euro.
Spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung muss die Durchführung auf dem Verwendungsnachweis bestätigt werden. Außerdem muss der ausgefüllte Evaluationsbogen vorgelegt werden.
Alle Formblätter und Unterlagen stehen hier unter „Downloads“ zur Verfügung