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Vertrauens-personen

Als interne Kontaktpersonen haben die sogenannten „Vertrauenspersonen gegen sexuelle Gewalt“ eine wichtige Funktion im Schutzkonzept

Vertrauenspersonen fungieren als Ansprechpersonen für Mitarbeiter:innen, Kinder und Jugendliche und deren Eltern, die Fragen zur Thematik "Prävention sexualisierter Gewalt" haben. Wird ein Fall von sexualisierter Gewalt vermutet, sollen sie die Leitung beim Umgang mit der Situation unterstützen und zu einer sachlich und fachlich angemessenen Lösung beitragen.

Vertrauenspersonen einsetzen

Bevor Vertrauenspersonen in ihre Funktion eingesetzt werden, sollten einige Vorbereitungen getroffen werden. Insbesondere sollten alle Seiten sich darüber klar und einig sein, was die Vertrauenspersonen leisten sollen und was sie dafür benötigen. Deshalb müssen vor der Ernennung der Vertrauenspersonen die Erwartungen geklärt und Absprachen z.B. zu ihren Aufgaben und Befugnissen, Kompetenzen und Ressourcen getroffen werden.

Wir empfehlen, diese Absprachen und Regelungen schriftlich festzuhalten. Einen Vorschlag dafür gibt es in der "Mustervereinbarung" (s. Downloads). Achtung: Das Muster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Es soll eine Orientierungshilfe darstellen, ersetzt aber nicht die Klärung und Erörterung der zu regelnden Punkte im Einzelfall.

Eine ausführliche Anleitung und viele wichtige Hinweise zum Einsatz von Vertrauenspersonen gibt es im „Leitfaden zur Einrichtung von Vertrauenspersonen“ (s. Downloads).

Kontakt

Beate Steinbach
Referentin Fachberatung Prätect